Regierung will Ausbau privater Ladeinfrastruktur in WEGs fördern Regierung will Ausbau privater Ladeinfrastruktur in WEGs fördern

Dieser Inhalt wurde am 21. September 2020 aktualisiert.

Dem schleppenden Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Wohneigentumsgemeinschaften (WEGs) wird künftig ein Ende gesetzt. Die Bundesregierung hat mit dem "Recht auf Wallbox" den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder Parkplätzen beschlossen.

Was bedeutet das "Recht auf Wallbox" im Mehrfamilienhaus?

Seit dem 1. Dezember 2020 haben die einzelnen Wohnungseigentümer und Mieter grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für ihr Elektrofahrzeug auf Gemeinschaftsflächen gestattet wird. Die Kosten für die Ein- und Umbaumaßnahmen trägt der jeweilige begünstigte Eigentümer. Somit kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, um sein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu laden, wozu Elektroautos, Plug-in-Hybride und E-Bikes zählen. Auch Mieter können von ihrem Vermieter verlangen, dass diese bauliche Veränderung zum Einbau einer Ladestation gestattet wird. In diesem Fall sind die Kosten vom Mieter zu tragen. Gemäß des bislang geltenden Wohnungseigentumsgesetz von 1951 müssen alle Wohnungseigentümer derartigen baulichen Maßnahmen zustimmen. Hierbei werden die aktuellen Anforderungen, die durch den Ausbau der Elektromobilität entstehen, nicht berücksichtigt.

Was der Gesetzesentwurf noch nicht ausreichend definiert ist, wer der Träger der eventuell entstehenden Allgemeinkosten für eine Erweiterung des Netzanschlusses ist. Eine derartige Erweiterung ist notwendig, wenn die vorhandene Netzanschlussleistung für die zu installierenden Ladepunkte nicht ausreicht. Ist also für einen zusätzlichen Ladepunkt auch eine Erweiterung des Netzanschlusses notwendig, so würden nach aktuellem Gesetzesentwurf diese Kosten auf den Eigentümer/Mieter zurückfallen, der jene Ladestation installieren möchte.

Erst vor wenigen Monaten wurde die Förderung von Elektroautos auf bis zu 9.000 Euro erhöht, nun kommt ein weiterer finanzieller Anreiz hinzu, der Stromfahrzeuge noch attraktiver macht: Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, bezuschusst der Bund im Rahmen eines neuen Förderprogramms erstmals auch die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden mit 900 Euro pro Ladepunkt. Hier erfahren Sie alles zur Förderung privater Ladeinfrastruktur.

Tipps zum Laden von Elektrofahrzeugen im Mehrfamilienhaus

Da es bei der Auswahl und Installation einer Ladestation viel zu beachten gibt, ist es im Hinblick auf eine zukunftssichere und kostengünstige Ladelösung hilfreich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
The Mobility House ist langjähriger Experte im Bereich Elektromobilität und bietet in seinem Ratgeber zahlreiche Tipps sowie ein breites Sortiment an individuellen Ladelösungen.

Für den Fall, dass sich sukzessive weitere Parteien eines Mehrfamilienhauses Ladestationen zulegen möchten, so ist ein intelligentes Lade- und Energiemanagement mit integriertem Lastmanagement sinnvoll, damit mehrere Elektrofahrzeuge ohne Probleme zeitgleich laden können. Ein solches System verhindert Blackouts aufgrund einer Überlastung des Netzanschlusses und nutzt den vorhanden begrenzten Netzanschluss optimal aus, indem die nicht genutzte Leistung der Immobilie dynamisch auf die Fahrzeuge verteilt wird. Eine Erweiterung des elektrischen Netzanschlusses oder gar kostenintensive Stromspitzen bei einer Erhöhung des Leistungspreises durch den Energieversorger können reduziert oder komplett vermieden werden. Zudem ermöglicht ein Lade- und Energiemanagement auch die genaue Zuordnung der geladenen Energie an den einzelnen Ladepunkten.

Auch wenn künftig ein Alleingang möglich ist, sollten sich Bewohner von Wohneigentumsgemeinschaften bei der Installation einer Lademöglichkeit um eine ganzheitliche und intelligente Lösung bemühen. Mehrere Ladepunkte an einem Standort bedürfen einer intelligenten Steuerung, welche das Lade- und Energiemanagementsystem ChargePilot von The Mobility House gewährleistet. Durch die Skalierbarkeit des Systems können nach und nach zusätzliche Ladestationen integriert werden, sollten sich weitere Bewohner zu einem späteren Zeitpunkt für einen Einstieg in die Elektromobilität entscheiden. Zudem bietet ChargePilot den Vorteil, dass Ladestationen unterschiedlicher Hersteller darüber gesteuert werden können. Die einzige Voraussetzung ist hier, dass die Ladestationen über den offenen Kommunikationsstandard OCPP (Open Charge Point Protocol) verfügen. Bei einer gemeinsamen Lösung fallen die Ausgaben für jeden Einzelnen geringer aus. Um die Kosten weiter zu reduzieren und spätere Umbaumaßnahmen zu vermeiden, können bereits bei der Installation der ersten Ladestation größere Sicherungskästen und gegebenenfalls Leerverrohrungen für Strom- und Netzwerkkabel verlegt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ladepunkte zu ergänzen.

Im electrive.net Studio klärt unser Geschäftsführer Marcus Fendt über sich ergebende Fragen hinsichtlich der neuen Regelung auf. Das Video finden Sie hier

Generell gilt: Nur ein Elektriker darf Ladestationen installieren, damit alle Vorschriften, etwa für den Brandschutz, eingehalten werden.

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