The Mobility House ermöglicht Kunden Einsparungen durch netzdienliches Laden nach §14a EnWG und vermeidet den Netzausbau

04. Mai 2021|München, Zürich

  • Das Technologieunternehmen setzt mit mehreren Netzbetreibern und Unternehmen erstmals Ladeinfrastruktur für Elektroautos als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes um.
  • ChargePilot®, das intelligente Lade- und Energiemanagementsystem von The Mobility House, ermöglicht über das neue Zusatzmodul „Netzdienliches Laden“ die intelligente Steuerung mehrerer Ladestationen durch den Netzbetreiber.
  • Betreiber von Ladeinfrastruktur profitieren von verringerten Netznutzungsentgelten von 60 bis 120 EUR/Jahr und Ladepunkt.
Bild PM Softwarefeature ChargePilot §14a.jpg

Das Technologieunternehmen The Mobility House realisiert als erster Anbieter mit Hilfe von ChargePilot®, dem intelligenten Lade- und Energiemanagementsystem, mehrere Ladestationen als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dabei verarbeitet ChargePilot® die Steuersignale des Netzbetreibers über verschiedene Kommunikationsstandards, wie OpenADR, IEC 60870-5-104 oder die bewährte Rundsteuer-Technologie. Dank des neuen Zusatzmoduls „Netzdienliches Laden“, das bei mehreren Kunden bereits im Einsatz ist, können nicht nur einzelne, sondern gleich mehrere Ladestationen angebunden und durch den Netzbetreiber gesteuert werden. Mit der netzdienlichen Anpassung der Ladevorgänge tragen Betreiber von Ladeinfrastruktur zu einer stabilen Stromversorgung und der Energiewende bei und vermeiden maßgeblich den vielfach befürchteten Verteilnetzausbau. Dies wird preislich belohnt: Die Stromkosten können durch verringerte Netzentgelte deutlich gesenkt werden, wie sich bei den ersten Kunden gezeigt hat.

Bei einem Eingriff des Netzbetreibers liest ChargePilot® das Steuersignal – zum Beispiel des Rundsteuerempfängers – aus, passt die Leistung der gesamten Ladeinfrastruktur innerhalb weniger Sekunden an und verteilt die reduzierte Leistung auf die einzelnen Ladepunkte. Dabei wird die Energie phasengenau und intelligent verteilt, falls beispielsweise einzelne Autos priorisiert, schon vollgeladen oder Ladestationen ungenutzt sind. Außerdem wird die Stromzufuhr selbst bei einem kompletten Lastabwurf nicht schlagartig physikalisch unterbrochen, was Schäden am Fahrzeug oder der Infrastruktur vermeidet. Nach einem Steuereingriff wiederum stellt ChargePilot® automatisch sicher, dass die Leistung wieder erhöht wird bzw. unter Umständen unterbrochene Ladevorgänge wieder gestartet werden. Dies ist bei einer herkömmlichen Umsetzung ohne intelligentes Lademanagementsystem in der Regel nicht der Fall. Gerade auch in der Schweiz wird die Steuermöglichkeit von Ladeinfrastruktur durch den Verteilnetzbetreiber mittels Steuerapparaten wie dem Rundsteuerempfänger immer relevanter. Die Praxis zeigt, dass sich nicht nur Netzanschlussnehmer, sondern auch Installateure immer öfter mit dieser Herausforderung konfrontiert sehen.

Erklärungsbild Softwarefeature ChargePilot §14a

Da Elektroautos meist deutlich länger mit einer Wallbox verbunden sind, als sie eigentlich zum Laden benötigen würden, entstehen dem Nutzer keinerlei Unannehmlichkeiten. Im Gegenteil: Der Betreiber der Ladeinfrastruktur profitiert mit der netzdienlichen Steuerung sogar von verringerten Stromkosten. Bis zu 20 Prozent der Ladestromkosten lassen sich dadurch einsparen. Bei einer Flotte mit 20 Fahrzeugen (15.000 km pro Jahr und Fahrzeug) beträgt das Sparpotenzial je nach Netzbetreiber und Netzentgelten zwischen gut 1.200 und 2.400 Euro pro Jahr.

"Volatile erneuerbare Energien bringen es mit sich, dass Netzbetreiber entweder das Stromnetz kostenintensiv ausbauen oder durch Instrumente wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen die Stromversorgung intelligenter organisieren müssen. Die Grundidee des §14a EnWG sollte sein, dass es für denjenigen günstiger wird, der sich netzdienlich verhält. Intelligente Technologien wie ChargePilot® ermöglichen das und lösen damit schon heute die Herausforderungen der Zukunft."

Marcus Fendt,

Geschäftsführer, The Mobility House

Die Umsetzungen bei Kunden fanden bereits an mehreren Standorten statt: unter anderem mit der Allgäuer Kraftwerke GmbH als Dienstleister für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG bei Creaplan Metzler in Blaichach; und mit SWM Infrastruktur am Hauptsitz von The Mobility House in München. 

"Für uns als Netzbetreiber ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Durch die Integration von steuerbarer Ladeinfrastruktur können wir das Netz weiter stabilisieren. Darüber hinaus können die angeschlossenen flexiblen Verbraucher Netznutzungsentgelte sparen. Und wir können die Netzentgelte für alle Netznutzer relativ stabil halten, weil wir das Netz nicht bis auf das letzte Kilowatt ausbauen müssen."

Thomas Rohde,

SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.

Das technische Konzept von The Mobility House für netzdienliches Laden auch mehrerer Fahrzeuge wurde von allen beteiligten Netzbetreibern für die Umsetzung von §14a EnWG akzeptiert und begrüßt. Denn gerade Ladeparks mit mehreren Elektroautos auf Firmenparkplätzen, in Depots oder Immobilien und häufig hohen Gleichzeitigkeiten sind herausfordernd für das Netz. Das Modul „Netzdienliches Laden“ für ChargePilot® ist in Zusammenhang mit dem statischen oder dynamischen Lademanagement erhältlich und kann bei passenden technischen Voraussetzungen am Standort und nach Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Kunden zugeschaltet werden.

Der §14a befindet sich aktuell in der Überarbeitung. The Mobility House unterstützt den Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) und vielen weiteren, netzdienliches Verhalten der Verbraucher anzureizen.

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