Jetzt THG-Prämie sichern

Denn umweltbewusste E-Mobilität zahlt sich aus.

Aufgrund negativer Entwicklungen am THG-Quotenmarkt setzen wir den THG-Quotenhandel vorerst aus. Bitte besuche unsere Website zu einem späteren Zeitpunkt, um weitere Updates zu erhalten.
Daher ist es wichtig, dass umweltbewusste Mobilität doppelt belohnt wird: mit weniger CO2-Ausstoß und THG-Prämien. Verkaufe die THG-Quote deiner E-Flotte oder Ladepunkte über uns – wir sorgen für eine einfache Abwicklung und tagesaktuellen Prämienhöhen, die über dem Marktdurchschnitt liegen.
Was ist die THG-Quote?
Mit der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, werden u.a. Mineralölunternehmen gesetzlich verpflichtet CO2 zu reduzieren, indem sie in emissionsfreie Alternativen investieren. Sie erwerben am Markt sogenannte THG-Zertifikate von E-Fahrzeughalter:innen, die emissionsfrei unterwegs sind. Im Gegenzug dazu profitierst du als E-Flottenbesitzer:in oder Ladestationsbetreiber:in von der Auszahlung der THG-Prämie.
Warum schwankt die Höhe der THG-Prämie?
Zum einen kommen weitere THG-Zertifikat-Angebote wie z.B. Biokraftstoffe hinzu, zum anderen wird der Emissionsfaktor jährlich vom Umweltbundesamt neu berechnet. Dadurch schwanken die Quotenpreise am Markt und die Höhe der THG-Prämie kann immer nur zum Zeitpunkt der Anmeldung garantiert werden. Wir kümmern uns jedoch darum, dass die du bestmögliche THG-Prämienhöhe bekommst.
Fahrzeuge
Diese E-Fahrzeuge werden mit einer THG-Prämie belohnt
So kann die THG-Quote gehandelt werden
Je nach E-Flottengröße und individuellen Anforderungen bieten wir unterschiedliche Optionen an.
THG-Quote verkaufen
1. Anmelden
Über unser Anmeldeportal wird das Unternehmen, das im Fahrzeugschein eingetragen ist, registriert. Dazu benötigen wir nur den vollen Namen und die Steuerdaten des Unternehmens, eine:n Ansprechpartner:in, eine gültige E-Mailadresse und die Bankverbindung, auf die wir die Prämie überweisen dürfen.
2. Fahrzeugschein hochladen
Wir benötigen für jedes anzumeldende E-Fahrzeug, die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Das kann ein Foto oder ein Scan als PDF sein. Bitte darauf achten, dass alles vollständig lesbar und sichtbar ist.
3. Beauftragen und THG-Prämie erhalten
Wenn alle Informationen eingegeben und hochgeladen sind, beauftragst du uns mit der Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote. Ab dann gibt es nichts mehr zu tun. Wir überweisen die Prämie und das nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr, solange die E-Flotte deines Unternehmens angemeldet ist.
THG-Quote mit Wallbox-Rabatt verkaufen
1. Wallbox im Shop auswählen
Suche eine Wallbox in unserem Shop aus. Egal ob fest installiert, mobil oder intelligent – einfach in den Warenkorb legen und den Kauf abschließen. Dein Unternehmen hat bereits eine Wallbox bei uns gekauft? Dann gehe direkt zu Punkt 2.
2. E-Fahrzeug für die THG-Quote anmelden
Nach dem Kauf kann deine E-Fahrzeugflotte auf unserem Anmeldeportal für die THG-Prämie angemeldet werden. Dabei ist es egal, wie lange der Kauf zurückliegt. Registriere die Person, die im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen ist mit vollem Namen, einer gültigen E-Mailadresse und der Bankverbindung, auf die wir den Rabatt und die Prämie überweisen dürfen.
3. THG-Prämie und Wallbox-Rabatt erhalten
Wenn alle Informationen für die Prämie eingegeben und hochgeladen sind, beauftragst du uns mit der Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote. Ab dann gibt es nichts mehr zu tun. Wir überweisen die Prämie und das nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr, solange deine E-Flotte angemeldet ist.
Die 50€ Rabatt auf deine Wallbox werden nach der Zertifizierung automatisch auf dein Konto zurückerstattet.
THG-Quote verkaufen
1. Anmelden
Über unser Anmeldeportal wird das Unternehmen, das im Fahrzeugschein eingetragen ist, registriert. Dazu benötigen wir nur den vollen Namen und die Steuerdaten des Unternehmens, eine:n Ansprechpartner:in, eine gültige E-Mailadresse und die Bankverbindung, auf die wir die Prämie überweisen dürfen.
2. Fahrzeugschein hochladen
Wir benötigen für jedes anzumeldende E-Fahrzeug, die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Das kann ein Foto oder ein Scan als PDF sein. Bitte darauf achten, dass alles vollständig lesbar und sichtbar ist.
3. Beauftragen und THG-Prämie erhalten
Wenn alle Informationen eingegeben und hochgeladen sind, beauftragst du uns mit der Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote. Ab dann gibt es nichts mehr zu tun. Wir überweisen die Prämie und das nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr, solange die E-Flotte deines Unternehmens angemeldet ist.
THG-Quote mit Wallbox-Rabatt verkaufen
1. Wallbox im Shop auswählen
Suche eine Wallbox in unserem Shop aus. Egal ob fest installiert, mobil oder intelligent – einfach in den Warenkorb legen und den Kauf abschließen. Dein Unternehmen hat bereits eine Wallbox bei uns gekauft? Dann gehe direkt zu Punkt 2.
2. E-Fahrzeug für die THG-Quote anmelden
Nach dem Kauf kann deine E-Fahrzeugflotte auf unserem Anmeldeportal für die THG-Prämie angemeldet werden. Dabei ist es egal, wie lange der Kauf zurückliegt. Registriere die Person, die im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen ist mit vollem Namen, einer gültigen E-Mailadresse und der Bankverbindung, auf die wir den Rabatt und die Prämie überweisen dürfen.
3. THG-Prämie und Wallbox-Rabatt erhalten
Wenn alle Informationen für die Prämie eingegeben und hochgeladen sind, beauftragst du uns mit der Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote. Ab dann gibt es nichts mehr zu tun. Wir überweisen die Prämie und das nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr, solange deine E-Flotte angemeldet ist.
Die 50€ Rabatt auf deine Wallbox werden nach der Zertifizierung automatisch auf dein Konto zurückerstattet.
Die THG-Quote für (halb-) öffentliche Ladepunkte handeln
Nicht nur Fahrzeughalter:innen profitieren vom Verkauf der THG-Quote.
Wenn deine Ladesäule öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist, gibt es dafür eine jährliche Prämie pro geladene Kilowattstunde. Wir kümmern uns gerne um die Abwicklung und erstellen ein individuelles Angebot.
Referenzen
Erfolgsgeschichten: Wo die Zukunft mitfährt

Wir liefern DPD Deutschland die THG-Prämie
Für über 160 Elektrotransporter unterschiedlicher Marken handeln wir für DPD Deutschland die THG-Quote. Damit sorgen wir nicht nur dafür, dass umweltbewusste Mobilität gut ankommt, sondern auch mit zusätzlichen jährlichen Einnahmen von knapp 80.000 € belohnt wird.

FAQ
Allgemein
Unternehmen, die CO2 verursachende Treibstoffe verarbeiten oder in Umlauf bringen, dürfen gemäß § 37 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede Tonne CO2, für die sie darüber hinaus verantwortlich sind, müssen sie ab 2022 600 € Strafe zahlen. Die Mineralölunternehmen können aber Strafen vermeiden, etwa indem sie Biodiesel und Bioethanol verkaufen bzw. beimischen und an Tankstellen Ladesäulen aufbauen. Oder wenn sie THG-Quoten – quasi eingespartes CO2 – von Dritten einkaufen. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt und ab 2022 sogar dreifach angerechnet, was zu einem sehr interessanten Mehrwert für Elektroautofahrer:innen führt.
Die Treibhausgasminderungsquote soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu senken und somit der Klimakrise entgegenzuwirken. Die Quotenregelung fördert die Elektromobilität auf zwei Arten: Zum einen durch den jährlichen Zuschuss für Elektrofahrzeuge – wer einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leistet, wird belohnt. Zum anderen dadurch, dass das In-Verkehr-Bringen von fossilen Treibstoffen für Mineralölunternehmen und somit auch für die Verbraucher:innen immer teurer wird.
Die Bundesregierung behält sich vor, THG-Quoten, die von den privaten und gewerblichen Halter:innen nicht angemeldet werden, über eine Auktionierung dem Quotenhandel zuzuführen und dies als Einnahme in den Bundeshaushalt aufzunehmen.
Der THG-Quotenhandel wird manchmal auch als Ablasshandel für die Mineralölwirtschaft kritisiert. Von Umweltschützer:innen werden die Quoten als zu wenig ambitioniert gesehen. Die Landwirtschaft fürchtet um ihre Einnahmen bei Biokraftstoffen durch die Bevorzugung von Elektroautos. Daneben wird die Verdreifachung des kalkulatorischen Fahrstroms im Gesetz als unverhältnismäßige Förderung der Elektromobilität angesehen. Für die Quote spricht die prinzipielle Lenkungswirkung sowie die Auszahlung an diejenigen, die ein aktuell noch leicht teureres Elektroauto kaufen. Dadurch werden insbesondere niedrigere Einkommensgruppen unterstützt.
Aus praktischen Gründen müssen Dritte die THG-Quoten einzelner Personen bündeln. Daher übernehmen wir diesen Service für dich und wickeln den Verkauf und die Vermarktung deiner Prämie ab. Dies umfasst auch die nötigen administrativen Vorgänge bei den zuständigen Behörden.
Bereits jetzt steht fest, dass die THG-Quote die Elektromobilität noch länger begleiten wird: Mindestens 2030 gilt in der Branche als gesetzt. Bis zu diesem Jahr müssen die quotenverpflichteten Mineralölunternehmen einen sich stetig erhöhenden Anteil ihrer CO2-Emissionen verringern bzw. ausgleichen, von aktuell sechs auf mindestens 25 % in 2030. Außerdem dürfen ab 2023 Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl nicht mehr in den Tanks von Verbrenner-Fahrzeugen landen, und zudem wird die maximal erlaubte Menge an anderweitig hergestellten Biokraftstoffen begrenzt, unter anderem um die Konkurrenzsituation mit Flächen zum Anbau von Lebensmitteln zu entschärfen. Das alles setzt die Mineralölunternehmen zusätzlich unter Druck. Die Nachfrage nach THG-Quoten und somit auch die möglichen Erlöse für E-Auto-Besitzer:innen dürften also künftig steigen.
Anmeldung und Berechtigung
Alle Besitzer:innen von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen können ihre THG-Quote verkaufen, egal ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-Autos und E-Flotten, sowie für E-Transporter, E-Busse und E-LKW. Wir übernehmen für Sie Verkauf und Vermarktung der Quote. Plug-in-Hybride sind von der THG-Quote ausgeklammert.
Um deine THG-Quote zu verkaufen, kannst du dich ganz einfach über unser Anmeldeportal in wenigen Schritten registrieren. Wir benötigen lediglich deinen Vor- und Nachnamen, deine E-Mail-Adresse sowie deinen Fahrzeugschein. Bei Unternehmen benötigen wir zusätzlich den Firmennamen sowie die Steuernummer.
Zur Registrierung deines E-Autos ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. Du kannst auch einen Scan (pdf) oder ein Foto hochladen - achte bitte darauf, dass alles gut lesbar und vollständig ist.
Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen ist.
Nein, die Registrierung ist für dich komplett kostenlos. Wir behalten von dem Erlös, den wir erzielen, einen festen Betrag ein, um unsere operativen Kosten zu decken.
Private und gewerbliche Fahrzeughalter:innen profitieren in gleicher Höhe von der THG-Quote. Das Vorgehen zur Teilnahme am Quotenhandel ist identisch. Gewerbliche Betreiber:innen von (halb-)öffentlicher Ladeinfrastruktur haben zudem die Möglichkeit, auch die über ihre Ladeinfrastruktur geladenen Strommengen in den Quotenhandel mit einzubringen.
Ja, du musst das E-Auto bereits besitzen, um deine Quote zu verkaufen. Falls dein Auto noch nicht ausgeliefert wurde und du später deine Prämie beantragen möchtest, kannst du dich für unseren Newsletter anmelden – so erhältst du alle unsere Updates rund um die THG-Quote.
Ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass du dein Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzt.
Ja, Besitzer:innen von älteren Elektrofahrzeugen können genauso von der THG-Quote profitieren, wie die von neuzugelassenen E-Autos – und das Jahr für Jahr aufs Neue.
Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.
Ja, du kannst ganz unkompliziert auch mehrere E-Autos in unserem Anmeldeformular anmelden.
Die Registrierung erfolgt immer für das jeweilige Kalenderjahr. Du hast die Möglichkeit deine Anmeldung für das nächste Jahr ganz einfach im Kundenportal zu verlängern, ohne den Fahrzeugschein erneut hochzuladen. Darüber werden wir dich rechtzeitig per E-Mail informieren. Wichtig ist, dass du auch im neuen Jahr noch Halter:in des E-Fahrzeuges bist.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Registrierung. Danach wird das E-Fahrzeug zur Zertifizierung beim Umweltbundesamt eingereicht und kann nicht mehr zurückgezogen werden. Ein einmal angemeldetes Fahrzeug kann in diesem Jahr dann nicht mehr beim Umweltbundesamt angemeldet werden.
Du kannst dein E-Auto nur dann registrieren und von der THG-Prämie profitieren, wenn du auch Halter:in des E-Fahrzeuges und entsprechend im Fahrzeugschein eingetragen bist.
Die THG Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das bedeutet: Solltest du bereits für dieses Kalenderjahr die THG-Prämie erhalten haben, so bleibst du auch berechtigt und musst die Prämie nicht zurück zahlen. Der oder die neue Besitzer:in kann die Prämie dann allerdings erst wieder im darauffolgenden Jahr für den Gebrauchtwagen erhalten.
Ja, soweit es sich um halböffentliche Ladepunkte handelt: also gewerbliche Ladepunkte, die eichrechtskonform gemessen werden, und an denen nicht nur Mitarbeiter:innen, sondern auch Kund:innen und Gäste laden. Die mit der Abgabe von Ladestrom verbundene CO2-Einsparung kann ebenfalls über die THG-Quote vermarktet werden, zu attraktiven Konditionen: Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom gibt es etwa sechs bis sechzehn Cent. Wird dafür lokal erzeugter Ökostrom genutzt, sind sogar um den Faktor 3 höhere Erlöse von 18 bis 45 Cent möglich.
Falls du dazu Fragen hast, bzw. deine Ladeinfrastruktur entsprechend aufbauen möchtest, kontaktieren uns gerne. Mit über 1.000 realisierten Elektromobilitätsprojekten haben wir bereits viel Erfahrung gesammelt.
An privaten Wallboxen ist eine exakte Messung der Lademenge kaum durchführbar, da in der Regel keine gesonderten Stromzähler für die Ladepunkte vorhanden sind. Demnach gibt es ausgenommen der Prämie für dein Elektrofahrzeug keine weitere Auszahlung für deine Wallbox.
Fahrzeugtypen
Die Fahrzeugpauschale können nur Halter:innen von reinen Elektroautos für sich beanspruchen, egal ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist. Plug-in-Hybride sind im privaten und gewerblichen Laden von der THG-Quote ausgeklammert.
Folgende E-Fahrzeugklassen werden für die THG-Quote zugelassen:
- E-Autos
- E-Nutzfahrzeuge
- E-Busse
- Sonstige zugelassene E-Fahrzeuge
Ja, alle E-Zweiräder, die für die Straße zugelassen sind. Es muss ein Fahrzeugschein für das Fahrzeug vorliegen. Die Berechnung der THG-Quote basiert auf derselben Quote, wie für E-Autos (2.000 kWh/a).
Die THG-Minderung variiert für verschiedene Fahrzeugklassen. Von dem Pauschalwert kann die THG-Minderung pro Fahrzeug abgeleitet werden. In der folgenden Tabelle sind die Werte für das Jahr 2023 dargestellt:
Fahrzeugklasse |
Pauschalwert |
THG-Minderung |
M1 |
2.000 kWh/a |
0,704 tCO2/E-Fahrzeug |
N1 |
3.000 kWh/a |
1,055 tCO2/E-Fahrzeug |
M3 |
72.000 kWh/a |
25,328 tCO2/E-Fahrzeug |
Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos (BEV) für die Prämie berechtigt.
Egal ob es sich um ein privat genutztes oder um ein Firmenfahrzeug handelt, du kannst es bei uns zum THG-Quotenhandel registrieren und von der Prämie profitieren. Wichtig ist, dass Antragsteller:in und im Fahrzeugschein eingetragene:r Fahrzeughalter:in ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achte bitte darauf, bei der Registrierung deiner Fahrzeuge für die THG-Quote anzugeben, dass du gewerbliche:r Nutzer:in bist, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an dich ausgezahlt wird.
Ja, du kannst deinen Leasing-Wagen bei uns anmelden, wenn du im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen bist. Beim Auto-Abo gilt als Fahrzeughalter:in in der Regel der Anbieter, über welchen das Abo abgeschlossen wurde. In diesem Fall bist du nicht berechtigt, das Fahrzeug für die THG-Quote anzumelden. Prüfe am besten im jeweiligen Fahrzeugschein, wer als Fahrzeughalter:in eingetragen ist.
Nein, für die THG-Quote können nur in Deutschland zugelassene E-Fahrzeuge berücksichtigt werden, da dies in dieser Form bislang nur in Deutschland stattfindet.
Auszahlung
Für die Berechnung der THG-Prämie sind einige Parameter zu berücksichtigen, die vom Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegt werden. Einen hohen Einfluss hat der Referenzwert für die Emissionen des deutschen Strommixes. Dieser steigt für das Jahr 2023 aufgrund des höheren Anteils an fossilen Energieträgern (von 119 gCO2eq/MJ auf 135 gCO2eq/MJ).
Dadurch wird den Elektrofahrzeugen vom Umweltbundesamt eine geringere CO2-Einsparung zugerechnet. Somit lassen sich für 2023 geringere Erlöse erzielen. Die Pauschalwerte je Fahrzeugklasse für die jährlich anzunehmende Lademenge wurde hingegen für das Jahr 2023 nicht geändert.
Die Prämie zahlen wir voraussichtlich innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung aus. Für die Auszahlung der Prämie sind wir von der Zertifizierung deiner THG-Quote durch das Umweltbundesamt abhängig. Die Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt beträgt aktuell etwa drei bis vier Monate. Falls sich die Auszahlung verzögern sollte, werden wir dich entsprechend informieren.
Für die Berechnung werden folgende Werte benötigt:
- THG-Emissionswert für Ladestrom
- Referenz-Emissionswert für Kraftstoffe
- THG-Minderungsquote
- THG-Minderung durch Nutzung von Ladestrom
- THG-Quotenpreis
Der THG-Emissionswert für Ladestrom ergibt sich aus den durch das Umweltbundesamt (UBA) jährlich im Bundesanzeiger bekannt gegebenen durchschnittlichen THG-Emissionen pro Energieeinheit des deutschen Strommixes (135 gCO2eq/MJ in 2022) sowie dem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz (0,4) für Elektrofahrzeuge (nach Anlage 3 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)). Der THG-Emissionswert für Ladestrom beträgt im Jahr 2023 somit 54 gCO2eq/MJ.
Der Referenz-Emissionswert für fossile Kraftstoffe ist gesetzlich festgelegt und liegt im Jahr 2023 bei 94,1 gCO2/MJ. Von diesem Wert wird die für die verpflichteten Mineralölunternehmen maßgebliche THG-Minderungsquote , die im Jahr 2023 bei 8 % liegt, abgezogen. Das ergibt den Basiswert von 86,6 gCO2/MJ.
Zur Berechnung der THG-Minderung durch Nutzung von Ladestrom werden vom Basiswert die THG-Emissionen für Ladestrom abgezogen und nach Vorgaben des Bundes dreifach angerechnet. Daraus ergibt sich eine Minderung von 97,7 gCO2/MJ (= 351,8 gCO2/kWh) für das Jahr 2023. Für die Berechnung der jährlichen Einsparung pro Fahrzeugklasse, veröffentlicht das Umweltbundesamt jedes Jahr einen Pauschalwert für Elektrofahrzeuge im Bundeanzeiger.
Der THG-Quotenpreis ist nicht fest vorgegeben und ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Die Strafzahlung für Mineralölunternehmen, die ihre CO2-Emissionsreduktionsziele verfehlen, liegt im Jahr 2023 bei 600 Euro pro Tonne CO2. Dies würde pro PKW theoretisch zu einem Maximalerlös von gut 420 Euro pro Jahr führen. Allerdings ist die Höhe dieser Strafzahlung nur als theoretische Obergrenze des Quotenwertes zu verstehen, die tatsächlichen Werte liegen deutlich tiefer.
Die Emissionen, die dein Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Du erhältst eine jährliche Auszahlung von uns, solange du Halter:in des Fahrzeugs bist. Um dies nachzuweisen, kannst du jährlich unkompliziert deinen Fahrzeugschein bei uns hochladen. Sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, kann es sein, dass wir die Zahlungen anpassen müssen. Abhängig von den Entwicklungen könnten die Prämien ggf. auch erhöht werden.
Die Zahlung, welche du als Privatkund:in für das Abgeben deiner THG-Quote von uns erhältst, ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Die erhaltene Zahlung gilt somit als "privat" und unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Für Firmenkunden gilt die erhaltene Zahlung als Betriebseinnahme und ist somit als Teil des Gewinnes steuerpflichtig. Für die Buchung erhältst du eine Gutschrift an die Firmenadresse, so wie diese im Fahrzeugschein eingetragen ist. Bei Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer:innen ist regelmäßig der/die Arbeitgeber:in als Fahrzeughalter:in eingetragen. Die Prämie steht demnach im Regelfall dem/der Arbeitgeber:in zu. Lohnsteuerlich ergeben sich somit keine Konsequenzen für Arbeitnehmer:innen. Dies unterscheidet sich jedoch, wenn die/der Arbeitnehmer:in als Halter:in des Fahrzeuges eingetragen ist und die Prämie vereinnahmt. Dann liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Da wir allerdings keine Befugnis zur steuerliche Beratung haben, empfehlen wir dir bei Unsicherheiten, deinen Lohnsteuerhilfeverein oder deine:n Steuerberater:in zu Rate zu ziehen.
Nein, bisher spielt es (noch) keine Rolle, ob in der Batterie Grünstrom landet oder herkömmlich erzeugte Energie. Dies wäre wünschenswert, da mit Ökostrom geladene E-Fahrzeuge den bereits bestehenden Klimavorteil gegenüber ihren fossil angetriebenen Pendants deutlich ausbauen. Wir gehen aber davon aus, dass Elektroautofahrer den Wechsel in einen Grünstromvertrag als selbstverständlich betrachten, insbesondere weil viele Förderungen dies voraussetzen. Falls du noch keinen Grünstrom lädst, wende dich an uns, wir können dir unabhängig verschiedene Anbieter empfehlen.
Zertifizierung und Handel
Das Umweltbundesamt hat die Aufgabe, die Anrechnungsvoraussetzungen von elektrischem Strom auf die THG-Quote zu prüfen und ein entsprechendes Zertifikat auszustellen. Das ausgestellte Zertifikat kann im Anschluss von einem quotenpflichtigen Unternehmen auf die THG-Quote angerechnet werden. Das Zertifikat ist somit die Voraussetzung für die Vermarktung der Quote.
Eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung und Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt existiert nicht. Aktuell liegt die Dauer bei 3 bis 4 Monate. Das liegt vor allem an der aufgrund neuer Regelungen hohen Anzahl an THG-Quoten, die zu Beginn des Jahres beim UBA eingereicht wurden.
Ja, das Umweltbundesamt stellt kein Zertifikat aus, wenn das E-Fahrzeug für dieses Jahr bereits registriert wurde. Für jedes E-Fahrzeug darf nur einmal pro Jahr die Quote beantragt werden, unabhängig vom Besitzer. Die E-Fahrzeuge werden anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) überprüft.
Wenn während des Jahres eine Besitzerwechsel stattfindet, kann es sein, dass der oder die Vorbesitzer:in bereits die THG-Quote für dieses Jahr beantragt hat.
Ob der/die Vorbesitzer:in bereits für das laufende Jahr am Quotenhandel teilgenommen hat, erfahren wir nach der Registrierung des E-Autos beim Umweltbundesamt. Wenn der/die Vorbesitzer:in die Quote für dieses Jahr schon beantragt hat, kannst du das dieses Jahr nicht mehr tun. In diesem Fall geben wir diese Information an dich weiter.
Die zertifizierten THG-Quoten werden gebündelt und über bilaterale Handelsbeziehungen vermarktet. Der Preis für die Quoten ist abhängig von Angebot und Nachfrage und dadurch Schwankungen ausgesetzt. Wir bieten dir jedoch bei der Anmeldung einen Fixbetrag für die THG-Prämie an, sodass deine THG-Prämie von den Schwankungen nicht beeinflusst wird.
Datenschutz & Gesetzesgrundlage
Die angegebenen Daten inklusive der hochgeladenen Dokumente werden unter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Nähere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung deiner Daten findest du in den Datenschutzinformationen zur THG-Quote.
Wir nutzen deine Daten ausschließlich zur THG-Quotenregistrierung beim Umweltbundesamt sowie zur Prüfung der individuellen Berechtigung am THG-Quotenhandel.
Grundlage für den THG-Quotenhandel ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“, das im Mai 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde und auf älteren Regeln wie der Biokraftstoffquote von 2007 aufbaut.
Die Treibhausgasminderungsquote setzt bei den Unternehmen an, die CO2-verursachende Treibstoffe verarbeiten und in Umlauf bringen: Mineralölunternehmen, die u.a. Tankstellen mit Benzin und Diesel beliefern.