Eichrechtskonforme Ladestationen
Ladestrom einheitlich erfassen und exakt abrechnen.
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Wir sind offizieller Partner von führenden Automobilherstellern.
Alle Ladestationen sind sorgfältig geprüft.
Versand und Rückversand sind ab einem Warenkorbwert von 400 € kostenlos.
Wallbox für die öffentliche Abrechnung
Mess- und eichrechtskonforme Ladestationen und Wallboxen
Was bedeutet eichrechtskonformes Laden?
Eichrechtskonformes Laden heißt, dass die genutzte E-Ladestation ein genaues Mess- und Abrechnungssystem nach deutschem Eichgesetz aufweist. Viele Betreiber:innen von Wallboxen fragen sich: eichrechtskonforme Wallboxen – warum eigentlich? Weil so eine exakte und einheitliche Erfassung des geladenen Stromes ermöglicht wird. Zudem werden die Nutzerdaten durch eine eichrechtskonforme Wallbox datenschutzkonform und sicher verarbeitet. Die Abrechnung erfolgt durch einen entsprechend genormten Stromzähler und ausschließlich nach geladenen Kilowattstunden.
Sind alle Ladestationen eichrechtskonform?
Nein. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen seit dem 01.04.2019 (halb)öffentliche Ladestationen in Deutschland mit einem eichrechtskonformen Erfassen der Messewerte sowie einem entsprechenden Abrechnungssystem ausgestattet sein. Private Wallboxen für den heimischen Einzel-Gebrauch sind in dieser Vorgabe nicht eingeschlossen. Das Messen des Stromverbrauches muss hier nicht eichrechtskonform erfolgen.
Anwendungsfälle für eichrechtskonforme Ladestationen oder Wallboxen
Wen betrifft eichrechtskonformes Laden? Überall dort, wo verschiedene Nutzer:innen mittels Wallbox ihre Elektrofahrzeuge kostenpflichtig laden oder aber der Ladestrom abgerechnet werden soll, sind für den Ladevorgang eichrechtskonforme Ladestationen notwendig. Dies betrifft die folgenden Anwendungsbereiche:
Parkplätze in einer Eigentümergemeinschaft
Der Ladestrom an Gemeinschaftsparkplätzen in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) muss durch die Wallbox eichrechtskonform abgerechnet werden, da die Ladepunkte von verschiedenen Nutzer:innen aufgesucht werden. Zudem gelten auch die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Volle Transparenz in der Abrechnung für die Mieter:innen ist wichtig.
E-Autos für Unternehmen: Besucher:in lädt am Unternehmensstandort
Während Mitarbeitende, die kostenfrei am Arbeitsplatz laden, keine eichrechtskonforme Ladelösung benötigen, sieht es bei Besucher:innen von Unternehmen wieder anders aus: Laden Externe oder Besuchende am Standort eines Unternehmens kostenpflichtig, so muss diese Ladesäule eichrechtskonform aufgebaut sein. Auch hier ist die Preistransparenz wichtig, damit alles rechtens ist.
Laden von Gäste-Fahrzeugen am Hotel
Bietet ein Hotel eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, gelten die vollen Anforderungen der Ladesäulenverordnung und des Eichrechts, wenn das Laden dort kostenpflichtig ist. Auch auf einem abgeschlossenen Exklusiv-Parkplatz für Hotelgäste sind eichrechtskonforme Ladesäulen Pflicht, wenn der Ladestrom abgerechnet werden soll.