AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise von The Mobility House.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen ist die The Mobility House AG, Technoparkstrasse 1, 8005
Zürich, Vorstand: Thomas Raffeiner, Handelsregister: CH-130.3.015.873-6. (im
folgenden TMH).
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TMH und
dem Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/des Einlösens eines
Gutscheins/des Angebotes gültigen Fassung. Jeglichen Vertragsangeboten des
Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Dritte, die für TMH tätig werden und keine Mitarbeiter von TMH sind, sind
nicht bevollmächtigt von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen
zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche
Änderungen und Ergänzungen.
4. Kunde i.S.d. AGB sind sowohl
Verbraucher (Privatkunde) als auch Unternehmer (Geschäftskunde). Verbraucher
i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, ohne dass diese in gewerblicher oder selbständiger beruflicher
Tätigkeit handeln. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, als auch juristische Personen des
öffentlichen Rechts.
II. Allgemeines
a. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop bzw. von Soft- und
Hardwarelösungen und sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes
Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Durch
Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ kann der Kunde einen ausgewählten
Artikel seinem virtuellen Warenkorb hinzufügen. Er wird sodann zu dem
virtuellen Warenkorb weitergeleitet. Dort kann er den hinzugefügten Artikel
überprüfen und bei Bedarf Korrekturen, z.B. eine Änderung der Anzahl des
hinzugefügten Artikels, vornehmen und/oder den hinzugefügten Artikel wieder
aus dem Warenkorb entfernen „Warenkorb leeren“ und/oder aber bei Bedarf
weitere Artikel auswählen. Eine Änderung der Anzahl der Artikel wird durch
Anklicken des Buttons „Warenkorb aktualisieren“ im System übernommen und
aktualisiert.
Der Kunde kann im Rahmen des beschriebenen Vorgangs zur
Unterbreitung eines Angebots seine zuvor getätigte Eingabe durch Betätigung
des Eingabe-Buttons (auf der sich sodann öffnenden Bestätigungsseite) nochmals
überprüfen.
Für eine Korrektur besteht durch Betätigung des
„Zurück“-Buttons des Browsers die Möglichkeit auf die vorherige Artikelseite
zurückwechseln oder aber durch einfaches Schliessen des kompletten
Browserfensters den Vorgang insgesamt abzubrechen und die Artikelseite im
Anschluss erneut aufzurufen. Korrekturen können jeweils mit Hilfe der
gewöhnlichen Tastatur- und Mausfunktion in den entsprechenden Eingabefeldern
vorgenommen werden.
b. Nach Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ kann
der Kunde seine weiteren zum Vertragsabschluss notwendigen Daten, z.B. Name,
Adresse, Rechnungsanschrift sowie die Angaben des zu verwendenden
Zahlungsmittels ergänzen. Anschliessend kann er durch Anklicken des Buttons
„Jetzt kaufen“ eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren
abgeben.
Sofern eine vom System automatisch versendete
Eingangsbestätigung der Bestellung des Kunden vorliegt, stellt dies noch keine
Annahme eines Angebots dar, sondern soll nur darüber informieren, dass das
Angebot zum Abschluss eines Vertrags bei TMH eingegangen ist. Erfolgt die
Bestätigung des Zugangs der Bestellung des Kunden bereits zusammen mit der
Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte
E-Mail, ist der Kaufvertrag mit dieser E-Mail-Bestätigung zustande
gekommen.
c. Vor Absenden der Bestellung über das Online –
Warenkorbsystem des Shops von TMH können die Vertragsdaten über die
Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch übermittelt werden.
Nach Zugang der Bestellung bei TMH werden die Bestelldaten, die gesetzlich
vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt. Eine
darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch TMH erfolgt
nicht. Sofern der Kunde jedoch vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto
im Online-Shop angelegt hat, kann er über das passwortgeschütztes Kundenkonto
unter Angabe der entsprechenden Login-Daten bis zu einer Löschung des
Kundenkontos die Bestelldaten kostenlos und jederzeit abrufen. Darüber hinaus
wird der Vertragstext für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von
TMH gespeichert.
d. Für den Fall, dass TMH dem Kunden ein
schriftliches Angebot für Produkte und/oder Leistungen unterbreitet, kommt der
Vertrag zu Stande, wenn dieses durch den Kunden – vorzugsweise schriftlich –
innerhalb der Befristung angenommen wird und/oder die von TMH angebotenen
Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden.
Inhalt und Umfang der von TMH geschuldeten Leistung richten sich nach der im Bestellformular, im Gutschein oder im Angebot von TMH angegebenen Leistungsbeschreibung. TMH bzw. von dieser zur Leistungserbringung beauftragte Dritte sind nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich geschuldete Leistung hinausgehen (z.B. Durchbrüche, Anpassungsarbeiten und/oder Zusatzarbeiten, insbesondere wenn die bestehende Elektroinstallation nicht ausreichend und/oder kein leistungsfähiger Stromanschluss vorhanden ist). Diese Arbeiten liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
a. Der Versand von Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben. Der Gefahrübergang richtet sich nach Ziff. 4 dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
b. Die Lieferfrist für Waren, Services bzw. Servicedienstleistungen wird individuell vereinbart oder von TMH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt TMH keine Garantie für eine Lieferfrist. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat dies mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen nicht vorab mitgeteilt, so ist TMH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen.
c. Der Kunde ist berechtigt vom Kauf zurückzutreten, falls TMH eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn TMH aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde TMH anschließend erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat.
d. TMH behält es sich vor, bei unvorhergesehenen oder von TMH nicht zu vertretenden Gründen, einen Installationsservice nicht durchzuführen. TMH teilt dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit. Eine bereits geleistete Zahlung wird dem Kunden erstattet.
e. TMH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
a. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Geschäftskunden über.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
c. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
TMH ist berechtigt die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
a. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware im Bestellformular, beim Kauf des Gutscheins oder im Angebot für Ware angegebenen Preise (vorbehaltlich der Ziffer III). Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer zzgl. der dort ebenfalls genannten Liefer- und Versandkosten, soweit vorhanden. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
b. Die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren werden dem Kunden nach dem Versand der Ware bzw. der Durchführung der bestellten Leistung in Rechnung gestellt, wenn nicht in III. oder separat anderweitig geregelt. Wird als Zahlungsmethode Kreditkarte oder PayPal ausgewählt, werden die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs eingezogen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
c. Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten automatisch mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so behält es sich TMH vor, einen Verzugsschaden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren (bei Unternehmen gemäß der gesetzlichen Regelungen EUR 40,00), Verzugszinsen) geltend zu machen.
d. Im Falle der Nutzung eines Gutscheins gilt das Einlösen des Gutscheins als das Begleichen der Rechnung in Höhe des Gutscheinwertes bzw. für die dort beschriebene Servicedienstleistung. Die Punkte 6.b. und 6.c. sind nicht relevant.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TMH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von TMH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung). TMH ist eine entsprechende Versicherung auf Nachfrage nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an TMH abgetreten.
a. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle notwendigen öffentlichen und privaten Genehmigungen für die Montage, den Anschluss und den Betrieb der Ladeinfrastruktur zu beschaffen.
b. Ist die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur oder ein Installationscheck/ Standortcheck vereinbart, so hat der Kunde
(1) dafür zu sorgen, dass eine geeignete und geräumte Stelle für den Installationscheck/ Standortcheck, die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht,
(2) etwaige Anpassungsarbeiten zu leisten, damit eine Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur sowie deren späterer Betrieb möglich ist,
(3) zum vereinbarten Zeitpunkt des Installationstermins persönlich anwesend zu sein oder aber durch z.B. einen bevollmächtigten Dritten vertreten zu werden,
(4) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben nach Anforderung zur Verfügung zu stellen,
(5) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die erforderlichen Nutzungs-, Zutritts- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten einzuräumen,
(6) zu garantieren, dass er, sofern er nicht selbst Eigentümer der Liegenschaft ist, alle Genehmigungen eingeholt hat, um die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur sicherzustellen und hält TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten insoweit völlig schad- und klaglos.
c. Wird die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur in Bezug auf die unter III genannten Leistungen durch einen nicht von TMH beauftragten Installateur durchgeführt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Installation innerhalb von 3 Monaten nach Warenlieferung durchgeführt wird und die Übergabeprotokolle gemäß aktueller Vorlage an TMH gesendet werden.
d. Ist aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretenden Gründe die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und TMH ist berechtigt Mehrkosten der Leistungsverzögerung oder Leistungsunterbrechung (z.B. ggf. erforderliche zusätzliche Anfahrt) gesondert zu berechnen.
a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TMH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet TMH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b. Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TMH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
c. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
d. Die Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
e. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen und/oder Unterbrechungen des ChargePilot Web-Portals oder TMH Kundenportals (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und sind nicht als technischer Defekt anzusehen. Sie berechtigen nicht zu Rückforderungs- und/oder Schadensersatzansprüchen.
f. Die von TMH vertraglich geschuldeten Leistungen funktionieren zum Teil (vgl. z.B. Ziffer III.) mit Hilfe von dazu erforderlicher Kommunikationsinfrastruktur wie etwa mobilen oder kabelgebundenen Internetverbindungen. TMH haftet nicht für einen Schaden, der infolge einer Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder Stromzufuhr entsteht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Dritte mit der Installation der Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder Mängel am Fahrzeug bestehen, die ein ordnungsgemäßes Laden zumindest vorübergehend unmöglich machen. Die von TMH erworbenen Smart Charging Controller funktionieren nur im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software. Die vom Kunden erworbene Ladeinfrastruktur funktioniert nur bei Vorliegen weiterer – nicht von TMH beeinflussbarer – Voraussetzungen im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software.
g. TMH haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden.
h. Bei einem von TMH verschuldeten Datenverlust, ist die Haftung von TMH auf denjenigen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
i. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software und/oder der Ladeinfrastruktur oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software und/oder der Ladeinfrastruktur entstanden sind.
a. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Soweit der Kunde Unternehmer ist, hat er die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen. Gegebenenfalls ist die Sache auch einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, ist TMH unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei TMH nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen TMH geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.
c. TMH ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.
d. Wird die Installation eines Produktes nicht durch TMH oder durch eine von TMH autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet TMH nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und insbesondere auf die Nichtbeachtung der gültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist.
e. Der Kunde, insbesondere wenn er Unternehmer ist, hat Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber TMH schriftlich mitzuteilen.
a. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr. Veräußert der Geschäftskunde die von TMH gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren und bei Lieferung gebrauchter Sachen in einem Jahr.
Der Geschäftskunde erklärt sich mit der Nennung als Referenz von The Mobility House GmbH nach erfolgter Bestellung einverstanden. The Mobility House GmbH ist zudem berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
TMH ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach schriftlicher Mitteilung gegenüber TMH geltend gemacht werden muss.
Kundenanfragen (z.B. Fragen zur Bedienung, Meldung technischer Störungen etc.) sind per E-Mail und/oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr möglich. Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet. Ein Anspruch des Kunden auf eine Antwort innerhalb von 2 Tagen besteht jedoch nicht. Von Ziffer II 13. abweichende Regelungen sind zwischen TMH und dem Nutzer gesondert schriftlich zu vereinbaren.
Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, welche keine der Parteien zu vertreten hat, berechtigen jede Vertragspartei, die von ihr geschuldete Leistung aus diesem Vertrag für die Dauer der Behinderung so lange hinauszuschieben, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausgesetzt, dass einer Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der höheren Gewalt hierüber Mitteilung der anderen Vertragspartei zugeht. Dies gilt nicht für nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldete Zahlungen.
TMH verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmung des Datenschutzgesetzes
einzuhalten. Weitere Informationen hierzu sind unter
https://www.mobilityhouse.com/ch_de/datenschutz
zu finden.
Die Vertragsparteien werden zudem die ihnen im Rahmen der
Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der
anderen Vertragspartei während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
vertraulich behandeln, es sei denn, dass die eine Partei die andere Partei
schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.
TMH ist verpflichtet
und wird durch entsprechende vertragliche Regelungen seine Mitarbeiter dazu
verpflichten, alle ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten
Informationen und erworbenen Kenntnisse, die diesen Vertrag und seine
Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich
als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht
von TMH und seiner Mitarbeiter gilt auch nach Vertragsbeendigung fort. Dies
gilt nicht für die Offenlegung gegenüber einem Gericht oder einer Behörde,
soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf
Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht
für diejenigen Unterlagen, Informationen und erworbenen Kenntnisse, für die
und soweit der Kunde schriftlich in die Veröffentlichung eingewilligt hat.
Von
dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
(a) die
dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren
oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine
Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen verletzt werden; oder
(b) die bei Abschluss des
Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht
werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht.
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist TMH berechtigt, diese
Vertragsbedingungen für laufende Vertragsverhältnisse wie folgt zu ändern oder
zu ergänzen:
TMH wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen
spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der
Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht
einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum
Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen
widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform und ist entweder postalisch
an The Mobility House AG, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich oder per E-Mail an
[email protected] zu
richten. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder
Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. TMH wird den Kunden
mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf
die vorhergesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
III. TMH Services
a. Leistungsumfang, Betrieb, Nutzung
(1) TMH bietet dem Kunden gemäss
gesonderter Vereinbarung auch die Leistung ChargePilot – das Lade- und
Energiemanagement von TMH an. Dabei handelt es sich um den Verkauf einer
Leistung, bestehend aus einer Hard- und einer Software.
(2) Die dem
Kunden zugeordneten Zugangsberechtigungen – insbesondere die für die Nutzung
von ChargePilot erforderlichen Zugangsdaten – hat der Vertragspartner vor dem
Zugriff Dritter schützen und darf diese nicht an unberechtigte Dritte
weitergeben. Besteht beim Vertragspartner, z.B. durch einen Mitarbeiter- oder
Organisationswechsel, die Gefahr der missbräuchlichen oder unbefugten Nutzung
von Zertifikat und/oder Zugangsdaten, hat der Vertragspartner unverzüglich TMH
schriftlich zu informieren und dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten
unverzüglich geändert werden.
(3) Mit Ausnahme der dem Kunden für
die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumten einfachen Nutzungsrechte für
die Software, verbleiben das Eigentum sowie sämtliche Rechte einschliesslich
(soweit nach anwendbarem Recht bestehend) gewerblicher Schutzrechte und
ergänzender Leistungsschutzrechte an ChargePilot bei TMH bzw. den betreffenden
Rechteinhabern. Der Vertragspartner ist ohne vorherige, schriftliche
Zustimmung von TMH nicht berechtigt, Dritten Zugang zu dem Leistungsangebot
ChargePilot zu verschaffen und/oder die Nutzung von ChargePilot durch Dritte
zu ermöglichen. Auch im Übrigen ist eine weitergehende Nutzung von
ChargePilot, welche über einfach Nutzungsrechte hinaus geht, unzulässig.
(4)
TMH ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu ChargePilot unverzüglich zu
sperren, wenn
(a) der Kunde die Sicherstellung der Daten- oder
Informationssicherheit und/oder die Vertraulichkeit von Zugangsdaten
verletzt;
(b) der Kunde die unter (2) vereinbarten
Vertraulichkeiten verletzt;
(c) der Kunde über die unter (3)
eingeräumten Zugangsrechte widerrechtlich hinaus geht;
(d) der
Kunde versucht Zugang zum geistigen Eigentum von TMH wie bspw. den Quellcode
des ChargePilot zu erlangen;
(e) eine Gefahr der Beschädigung oder
Beeinträchtigung der Systeme TMHs oder die Gefahr eines Schadens für andere
Produktbeteiligte oder die Allgemeinheit besteht;
(f) die vom
Vertragspartner über gemeinsame IT-Schnittstellen abgewickelten Prozesse oder
übermittelten Daten gegen geltende Rechtsvorschriften verstossen oder Rechte
Dritter verletzen oder
(g) Umstände vorliegen, die TMH zur
fristlosen Kündigung berechtigen (vgl. Ziffer III. 1. b (4))
TMH
informiert den Kunden über die Sperrung des Zugangs unter Nennung der
verursachenden Gründe. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden
Schadensersatzanspruches bleibt TMH vorbehalten. Der Kunde bleibt auch während
der Dauer der Sperrung zu Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung
verpflichtet.
b. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug,
Preisanpassung, Kündigung
(1) Für Unternehmer (vgl. Ziffer I.4.) gilt
folgendes:
(a) Der Vertrag kann für die unter Ziffer III. 1. der
angebotenen Leistungen als Abonnement für die Dauer von 24 Monaten, als
Vorauszahlung für mehrere Jahre oder als „Lifetime“ Modell“ mit einer
einmaligen Zahlungsleistung geschlossen werden. Die Dauer des
Vorauszahlungsmodells richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Dauer.
Bei Vertragsabschlüssen mit vereinbarter einmaliger Zahlungsleistung inklusive
dem „Lifetime“ Angebot handelt es sich um Verträge mit unbefristeter Laufzeit,
bei der eine ordentliche Kündigung mit der Folge einer
Rückzahlungsverpflichtung ausgeschlossen ist. Dabei hat der Kunde mit
Vertragsabschluss an TMH eine individuell zu vereinbarende einmalige
Zahlungsleistung zu erbringen.
(b) Unabhängig des gewählten
Vertragsmodells beginnt der Vertrag mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die
von TMH angebotene Dienstleistung erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate
nach Warenlieferung oder wenn sich aufgrund der Verletzung der
Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender
Gründe der Vertragsbeginn nach Ablauf dieser 3 Monate weiter verzögert,
unabhängig von der durch TMH noch nicht erbringbaren Leistungen. Vorstehendes
gilt nicht, wenn dies anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer
vereinbart worden ist. Mit Beginn der Vertragslaufzeit fallen die unter III.
1. c.) genannten Kosten in voller Höhe an.
(c) Wurde der Vertrag
als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich der Vertrag vorbehaltlich der
Ziffer III 1.b (3) nach Ablauf von 24 Monaten automatisch um weitere 12
Monate, sofern dieser nicht durch eine der beiden Parteien bis spätestens zum
Ablauf des 23. Monats gekündigt worden ist oder nach der automatischen
Verlängerung gekündigt wird (vgl. III. 1. b. (3)). Wurde ein
Vorauszahlungsmittel mit einer bestimmten Dauer vereinbart, endet der Vertrag
automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer weiteren
Erklärung seitens einer der beiden Vertragsparteien bedarf. Verträge, die mit
einmaliger Zahlungsleistung geschlossen wurden (inklusive „Lifetime“ Angebot),
sind unbefristet und enden daher nicht.
(d) Befindet sich der Kunde
in Zahlungsverzug, ist TMH berechtigt, die vereinbarten vertraglich
geschuldeten Leistungen so lange auszusetzen, bis der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist oder die Parteien eine
gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen haben.
(e) TMH ist
im Falle der Verlängerung des Vertrags berechtigt, die jeweilige Preisliste an
sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den
Beschaffungskosten, Änderung der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise,
anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmässigen Anstieg die
Lebenshaltungskosten wesentlich übersteigen, stehen dem Kunden ein
Sonderkündigungsrecht zu, welches er innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher
Mitteilung in Schriftform gegenüber TMH auszuüben hat (vgl. Ziffer III 1. b.
(3)). Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(2)
Für den Verbraucher (vgl. Ziffer I.4.) gilt folgendes:
(a) Der
Vertrag kann für die unter Ziffer III. 1. angebotenen Leistungen als
Abonnement für die Dauer von 24 Monaten geschlossen werden.
(b) Der
Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistung/en
erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Warenlieferung, es sei denn,
dass dies anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart
worden ist. Sollte sich 3 Monate nach Warenlieferung aufgrund von Verletzung
der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender
Gründe der Vertragsbeginn weiter verzögern, beginnt die Vertragslaufzeit
unabhängig von der durch TMH noch nicht erbringbaren Leistungen. Mit Beginn
der Vertragslaufzeit fallen die unter III. 1. c.) genannten Kosten in voller
Höhe an.
(c) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf von 24 Monaten
automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht durch eine der beiden
Parteien bis spätestens zum Ablauf des 23. Monats gekündigt worden ist oder
nach der automatischen Verlängerung gekündigt wird (vgl. III. 1. b. (3)).
(3)
Ein ordentliches Kündigungsrecht ist für das Vorauszahlungsmodell sowie für
das Lifetime-Modell und die Erst-Vertragslaufzeit des Abonnements-Modells von
24 Monaten ausgeschlossen. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis im
Falle eines für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossenen Abonnements bis zum
Ablauf des dem letzten Monats vorausgehenden Monats der erstmaligen
Vertragslaufzeit, also bis zum Ende des 23. Monats, beenden. Sollte sich das
Vertragsverhältnis bereits verlängert haben, können beide Vertragsparteien das
Vertragsverhältnis schriftlich durch E-Mail unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Quartalsende kündigen.
Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei TMH. Dieselben
Bedingungen gelten für einzelne, als auch ausgewiesene, Module und Pakete von
Charge Pilot.
Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die
E-Mail-Adresse
[email protected] oder
postalisch an The Mobility House AG, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich unter
Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder
Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt
bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung.
(4) Sowohl
TMH als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis
ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger
Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde
für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der
Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden
erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger
Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung
weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten im Falle der durch den Kunden
schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer ausserordentlichen
Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, der TMH dadurch entstanden ist,
dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum
nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäss durchgeführt werden
kann.
c. Kosten
Für die unter Ziffer III 1 angebotene Leistung
hat der Kunde an TMH Zahlungen gemäss gesonderter Vereinbarung zu erbringen.
a. Leistungsumfang von TMH
(1) TMH bietet dem Kunden gemäss gesonderter
Vereinbarung gemeinsam mit einem Abrechnungspartner auch die Leistung
ChargePilot – das Abrechnungsportal an. Dabei handelt es sich um eine Online
Plattform zur Verwaltung von Ladestationen, Ladevorgängen und
Ladestationsnutzern. Die Leistung kann nur in Verbindung mit smarten,
OCPP-fähigen Ladestationen genutzt werden.
Die Leistung von TMH in diesem
Zusammenhang beschränkt sich auf die Anlage und Verwaltung Ihres Accounts und
Subaccounts, der Ladestationen in Ihrem Namen, der Verwaltung der Ladekarten
sowie sämtlichen Supportdienstleistungen zum Abrechnungsportal. Mit
Einrichtung fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, deren Höhe sich gemäss
einer gesonderten individuellen Vereinbarung ergibt.
Alle Leistungen von
TMH im Zusammenhang mit dem Abrechnungsportal können nur vorbehaltlich einer
Zustimmung durch den Kunden bzw. der kostenpflichtigen Nutzer zu den
Nutzungs-und Abonnementsbedingungen des Abrechnungspartners erbracht werden
(siehe III.2.b).
(2) Das Abrechnungsportal ermöglicht es
Unternehmen und Nutzern deren Elektroauto kostenpflichtig bzw. kostenlos an
einer Ladestation am Unternehmensstandort zu laden. Zur Identifikation
kostenloser oder kostenpflichtiger Nutzer an den Ladestationen werden durch
das Unternehmen ausgegebene und von TMH zuvor aktivierte RFID-Karten
verwendet. TMH übernimmt keine Überprüfung, ob es sich bei dem geladenen
Fahrzeug tatsächlich um den vorgesehenen Nutzer handelt.
(3) Des
Weiteren ermöglicht das Abrechnungsportal Unternehmen auch Gäste (unbekannte
Nutzer), deren Elektrofahrzeug kostenpflichtig bzw. kostenlos an einer
Ladestation am Unternehmensstandort zu laden. Dafür kann die Station in den
Netzwerken von unterstützten Ladekarten-bzw. Lade-App-Anbietern veröffentlicht
werden.
(4) Abschliessend ermöglicht das Abrechnungsportal Nutzern
von Firmenfahrzeugen, an der privaten Ladestation zu Hause und für das
geschäftlich genutzte Elektrofahrzeug bezogenen Strom durch das Unternehmen
automatisiert erstatten zu lassen.
Zu diesem Zweck erteilt der Nutzer des
Firmenfahrzeuges dem Unternehmen, TMH sowie dessen Dienstleistern die
Erlaubnis die ggf. private Ladestation in das Abrechnungsportal einzubinden
und auszulesen, sowie die gelieferten Werte weiter zu verarbeiten.
Der
Nutzer des Firmenfahrzeugs hat dafür Sorge zu tragen, dass nur vom Unternehmen
freigegebene Fahrzeuge an der Ladestation geladen werden und dies
gegebenenfalls schriftlich nachzuweisen. TMH übernimmt keine Haftung für die
Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten bezüglich geladener Fahrzeuge.
Eine Prüfpflicht für TMH besteht nicht.
(5) Das Unternehmen, sowie
kostenpflichtige Nutzer und Nutzer von Firmenfahrzeugen können jederzeit eine
Übersicht aller Ladevorgänge im Abrechnungsportal einsehen. Zudem besteht die
Möglichkeit, Ladestationen inkl. Tarif, Nutzer und Kundendaten zu
verwalten.
(6) Sollte TMH die Anlage eines neuen Nutzers bzw. einer
RFID-Karte als Dienstleistung im Auftrag des Nutzers oder des Unternehmens
durchführen, stellt TMH diese gemäss Angebot/Rahmenvereinbarung entsprechend
entweder dem Unternehmen oder dem Nutzer in Rechnung.
(7) TMH
übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Daten. TMH ist
nicht zur Vorleistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für
Verzögerungen von Zahlungen. TMH ist berechtigt, einzelne Leistungen durch
Dritte durchzuführen.
b. Leistungen des Abrechnungspartners
(1)
Alle Dienstleistungen rund um Portalbetrieb, sowie Stations- und
Kartenabonnements sowie die automatisierte Abrechnung werden gemäss
gesonderter Nutzungs- und Abonnementsbedingungen mit dem Abrechnungspartner
direkt vereinbart.
(2) Der Abrechnungspartner schliesst dafür mit
jedem Kunden einen Vertrag gemäss den Nutzungs- und den Abonnementbedingungen
des Abrechnungsportals. Der Vertrag wird bei Annahme des Angebots von TMH oder
der erstmaligen Registrierung des Nutzers im Portal bzw. der Aktivierung der
Ladestationen bzw. der Ladekarten durch aktive Zustimmung zu den
Abonnementsbedingungen geschlossen.
(3) Der Abrechnungspartner
übernimmt gemäss dessen Abonnementsbedingungen die Abrechnung der Stromkosten
gegenüber den kostenpflichtigen Nutzern und den Ladekarten- bzw.
Lade-App-Anbietern, welche diese beim Laden ihrer Elektrofahrzeuge
verursachen. Des Weiteren vergütet er den zu Hause geladenen Strom der Nutzer
mit Firmenfahrzeugen. Durch das Laden anfallende Kosten werden dem Unternehmen
entsprechend des eingestellten Tarifs durch den Abrechnungspartner erstattet
bzw. in Rechnung gestellt.
(4) Die Gebühr für Stations- und
Kartenabonnements wird dem Unternehmen bzw. den kostenpflichtigen Nutzern
monatlich gemäss Ziffer III. 2. e. durch den Abrechnungspartner von TMH
gemeinsam mit den Ladekosten in Rechnung gestellt.
c.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
sich darum zu kümmern, dass alle im Abrechnungsportal hinterlegten Daten,
insbesondere Bankdaten, korrekt und aktuell sind. Die Kundendaten sind zu
prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren bzw. zu vervollständigen. Der
Nutzer ist verpflichtet alle Daten wahrheitsgemäss anzugeben.
(2)
Der Kunde, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer (vgl. Ziffer I.4.), muss
alle ihm übermittelten Zugangsdaten sicher und geschützt vor Missbrauch
aufbewahren und darf diese nicht weitergeben.
(3) Das Unternehmen
verpflichtet sich, den Nutzern vor der Abrechnung bzw. den Ladevorgängen den
Ladetarif basierend auf Kilowattstunden (CHF/kWh) schriftlich mitzuteilen,
sollten die Ladestationen nicht öffentlich verfügbar sein. Änderungen des
Tarifs treten sofort nach Änderung im Abrechnungsportal in Kraft. Das
Unternehmen ist verpflichtet, alle Nutzer vor Inkrafttreten des neuen Tarifs
schriftlich zu informieren.
(4) Das Unternehmen wird darauf
hingewiesen, dass in Deutschland die Abrechnung von Ladevorgängen nur an
geeichten Ladestationen erfolgen darf. TMH und der Abrechnungspartner
übernehmen keine Haftung, falls ungeeichte Stationen verwendet werden.
(5)
Bei Verlust oder Diebstahl einer RFID-Karte ist dies unverzüglich TMH
mitzuteilen. TMH kann nach Erhalt der Verlust- oder Diebstahlmeldung unter
Angabe der Karten-Identifikationsnummer die RFID-Karte sperren. Alle
Geschäfte, die mit der RFID-Karte getätigt wurden, bevor diese Karte von dem
Nutzer als verloren oder gestohlen gemeldet und von TMH gesperrt wurde, gehen
zu Lasten des Nutzers.
(6) Der Kunde erhält bei Verlust oder
Diebstahl der RFID-Karte gegen eine zusätzliche Aufwandsgebühr eine neue
RFID-Karte von TMH ausgestellt.
(7) Der Nutzer ist lediglich berechtigt, pro RFID-Karte ein entsprechend
zugewiesenes Fahrzeug freischalten. Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
und der Freischaltung mehrerer Fahrzeuge/Nutzer mittels der gleichen
RFID-Karte ist TMH berechtigt, zusätzlich zu den ersparten Aufwendungen für
die Anschaffung einer weiteren RFID-Karte eine Vertragsstrafe in Höhe eines
Zuschlages von 100% der Anschaffungskosten pro Verstoss gegenüber dem Nutzer
geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruchs
bleibt vorbehalten, wobei die bisherige Vertragsstrafe auf den Schadensersatz
angerechnet wird. Darüber hinaus ist TMH berechtigt, die RFID-Karte vorläufig
zu sperren.
d. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug,
Preisanpassung, Kündigung
(1) Betreffend der Leistungen von TMH
(a)
Der Vertrag für die unter Ziffer III. 2a von TMH angebotenen Leistungen wird
für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Er beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem
der Kunde die Dienstleistungen erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate
nach Beauftragung, es sei denn, es wurde anderweitig schriftlich zwischen TMH
und dem Nutzer vereinbart. Eine Nutzung der Leistung liegt vor, sobald
mindestens eine Ladestation des Kunden mit dem Portal verbunden ist. Nach der
Dauer von 24 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate
solange der Kunde laufende Abonnementverträge mit dem Abrechnungspartner hat,
sofern der Kunde nicht bis spätestens zum Ablauf des 23. Monats gekündigt
worden ist oder nach der automatischen Verlängerung gekündigt wird (vgl. III
2. d. (1) (d)).
(b) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist
TMH berechtigt, die vereinbarte Leistung auszusetzen.
(c) TMH ist
im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste
an sich verändernde Marktbedingungen, im Falle erheblichen Veränderungen in
den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der
Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmässigen
Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden für die
Dauer von 2 Wochen nach Mitteilung über die beabsichtigte Preisveränderung ein
Sonderkündigungsrecht, welches er in Schriftform gegenüber TMH auszuüben hat.
Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(d)
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf des dem letzten
Monats vorausgehenden Monats der erstmaligen Vertragslaufzeit, also bis zum
Ende des 23. Monats, beenden. Sollte sich das Vertragsverhältnis bereits
verlängert haben, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis
schriftlich durch E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem
Monat zum nächsten Quartalsende kündigen. Massgeblich ist der Eingang der
schriftlichen Kündigung bei TMH.
Die Kündigung erfolgt schriftlich durch
E-Mail an die Adresse
[email protected] oder
postalisch an The Mobility House AG, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich unter
Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder
Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt
bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung.
(e) Sowohl
TMH als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis
ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger
Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde
für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der
Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden
erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger
Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung
weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten, im Falle der durch den Kunden
schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer ausserordentlichen
Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, welcher TMH dadurch entstanden
ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis
zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäss durchgeführt werden
kann.
(2) Betreffend des Abrechnungspartners
Der
Vertragsschluss, die Laufzeit, das Vorliegen eines Zahlungsverzuges, eine
Preisanpassung sowie die Möglichkeit einer Kündigung werden zwischen
Kunden/Nutzer und dem Abrechnungspartner individuell vereinbart.
e.
Kosten
Für die unter Ziffer III.2 angebotene Leistungen hat der Kunde
gemäss gesonderter Vereinbarung Kosten an TMH bzw. dem Abrechnungspartner zu
erbringen. Die Höhe der Kosten wird mit TMH gemäss Angebot vereinbart.
Durch
den Kunden oder durch TMH im Namen des Kunden weitere angelegte
Nutzer/Ladestationen werden jeweils ab dem Moment der Freischaltung für den
kompletten Monat in Rechnung gestellt.
f. Löschung des
Kundenkontos
TMH behält sich das Recht vor, Benutzerkonten, die für einen
Zeitraum von zwölf (12) Monaten oder länger inaktiv sind, zu löschen oder zu
deaktivieren und zu kündigen. Diese Frist zur Löschung beginnt erst mit dem
13. Monat nach Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos, mithin ist eine
Löschung des Kundenkontos frühestens mit Beginn des 25. Monats nach
Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos möglich. “Inaktiv“ bedeutet, dass
innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten kein Log-In auf der Website bzw. auf
der von TMH angebotenen Plattform erfolgt ist. TMH wird den Kunden 30 Tage vor
Ablauf der 12-monatigen Frist nach dem letzten Einloggen auf der Website über
eine der Kontaktmethoden, die bei der Registrierung und Eröffnung des
Kundenkontos angegeben waren, kontaktieren und über die in 30 Tagen
bevorstehende Schliessung/Löschung des Kundekontos informieren.
Nach
erfolgter Löschung werden sämtliche im Kundenkonto vom Kunden hinterlegte
Daten gelöscht, so dass der Kunde hierauf keinen Zugriff mehr hat.
TMH stellt dem Nutzer/Kunden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf Updates der Software von TMH zur Verfügung. Diese beinhalten in der Regel Weiterentwicklungen des Standardproduktes und dienen der vertragsgemäßen Funktionalität. Hierfür fallen dem Kunden/Nutzer keine zusätzlichen Gebühren an.
TMH bietet dem Kunden/Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können.
IV. Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Als Vertragssprache
steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.
3. Sofern es sich beim
Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder
öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt,
ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen
dem Kunden und TMH Zürich.
4. Der Vertrag bleibt auch bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich.
Stand: Juni 2021