Mehr Durchblick beim Dienstwagenladen – so berätst Du Deine Kunden!
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In unserem Webinar bekommst Du endlich
Klarheit und Orientierung rund um das Thema
Dienstwagenladen. Wir zeigen Dir, welche Lösungen die
verschiedenen Hersteller bieten und wie die
Abrechnung von Dienstwagen in der Praxis funktioniert. Du
erhältst praxisnahe Einblicke, mit denen Du Deine Kunden
sicher beraten und Dein Leistungsportfolio gezielt erweitern kannst – und
wirst so zum
kompetenten Partner für Elektromobilität im Unternehmensumfeld.
Wichtiger Hinweis: Neue Regelungen zum Dienstwagenladen ab
01.01.2026
Wie immer in der E-Mobilität überschlagen sich die Ereignisse:
Kurz
nach unserem Webinar hat das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Vorgaben zur
Erstattung von Ladestromkosten für Dienstwagen veröffentlicht.
Diese Änderungen gelten bereits ab dem 1. Januar 2026
und betreffen insbesondere die Abrechnung von Ladevorgängen zu Hause.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die bisherigen Pauschalen für Ladestrom zuhause entfallen ab 01.01.2026.
- Künftig müssen die tatsächlichen Stromkosten über einen stationären oder mobilen Stromzähler (z. B. Wallbox oder fahrzeugintern) nachgewiesen werden.
- Neu: Auch Grundpreise dürfen anteilig berücksichtigt werden.
- Bei dynamischen Stromtarifen kann der durchschnittliche monatliche kWh-Preis genutzt werden.
- Mit PV-Anlage können weiterhin feste oder monatlich gemittelte Strompreise angesetzt werden.
- Alternativ kann der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte herangezogen werden – diese Wahl gilt jeweils für das gesamte Kalenderjahr.
Wir empfehlen, bei neuen Projekten und Beratungen ab sofort diese Änderungen
zu berücksichtigen.
So stellst Du sicher, dass Deine Kund:innen auch 2026
rechtssicher abrechnen können.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Veröffentlichung vom 11. November
2025)
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Fabian Eisemann
Sales Manager Elektroinstallateure
The Mobility House