Mehr Durchblick beim Dienstwagenladen – so berätst Du Deine Kunden!

Aufzeichnung vom 13.11.2025

In unserem Webinar bekommst Du endlich Klarheit und Orientierung rund um das Thema Dienstwagenladen. Wir zeigen Dir, welche Lösungen die verschiedenen Hersteller bieten und wie die Abrechnung von Dienstwagen in der Praxis funktioniert. Du erhältst praxisnahe Einblicke, mit denen Du Deine Kunden sicher beraten und Dein Leistungsportfolio gezielt erweitern kannst – und wirst so zum kompetenten Partner für Elektromobilität im Unternehmensumfeld.



Wichtiger Hinweis: Neue Regelungen zum Dienstwagenladen ab 01.01.2026
Wie immer in der E-Mobilität überschlagen sich die Ereignisse:
Kurz nach unserem Webinar hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Vorgaben zur Erstattung von Ladestromkosten für Dienstwagen veröffentlicht.


Diese Änderungen gelten bereits ab dem 1. Januar 2026 und betreffen insbesondere die Abrechnung von Ladevorgängen zu Hause.


Das Wichtigste im Überblick:

  • Die bisherigen Pauschalen für Ladestrom zuhause entfallen ab 01.01.2026.
  • Künftig müssen die tatsächlichen Stromkosten über einen stationären oder mobilen Stromzähler (z. B. Wallbox oder fahrzeugintern) nachgewiesen werden.
  • Neu: Auch Grundpreise dürfen anteilig berücksichtigt werden.
  • Bei dynamischen Stromtarifen kann der durchschnittliche monatliche kWh-Preis genutzt werden.
  • Mit PV-Anlage können weiterhin feste oder monatlich gemittelte Strompreise angesetzt werden.
  • Alternativ kann der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte herangezogen werden – diese Wahl gilt jeweils für das gesamte Kalenderjahr.

Wir empfehlen, bei neuen Projekten und Beratungen ab sofort diese Änderungen zu berücksichtigen.
So stellst Du sicher, dass Deine Kund:innen auch 2026 rechtssicher abrechnen können.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Veröffentlichung vom 11. November 2025)

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Fabian Eisemann

Sales Manager Elektroinstallateure

The Mobility House