AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise von The Mobility House.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen ist die The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43,
81669 München, Geschäftsführung: Marcus Fendt, Daniel Heydenreich, Robert
Hienz, Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 195965 (im folgenden TMH).
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TMH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/des Einlösens eines Gutscheins/des Angebotes gültigen Fassung. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Dritte, die für TMH tätig werden und keine Mitarbeiter von TMH sind, sind nicht bevollmächtigt von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.
4. Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher (Privatkunde) als auch Unternehmer (Geschäftskunde). Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handeln. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.
II. Allgemeines
a. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop bzw. von Soft- und Hardwarelösungen und sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ kann der Kunde einen ausgewählten Artikel seinem virtuellen Warenkorb hinzufügen. Er wird sodann zu dem virtuellen Warenkorb weitergeleitet. Dort kann er den hinzugefügten Artikel überprüfen und bei Bedarf Korrekturen, z.B. eine Änderung der Anzahl des hinzugefügten Artikels, vornehmen und/oder den hinzugefügten Artikel wieder aus dem Warenkorb entfernen „Warenkorb leeren“ und/oder aber bei Bedarf weitere Artikel auswählen. Eine Änderung der Anzahl der Artikel wird durch Anklicken des Buttons „Warenkorb aktualisieren“ im System übernommen und aktualisiert.
Der Kunde kann im Rahmen des beschriebenen Vorganges zur Unterbreitung eines Angebotes seine zuvor getätigte Eingabe durch Betätigung des Eingabe-Buttons (auf der sich sodann öffnenden Bestätigungsseite) nochmals überprüfen.
Für eine Korrektur besteht durch Betätigung des "Zurück"-Buttons des Browsers die Möglichkeit auf die vorherige Artikelseite zurückwechseln oder aber durch einfaches Schließen des kompletten Browserfensters den Vorgang insgesamt abzubrechen und die Artikelseite im Anschluss erneut aufzurufen. Korrekturen können jeweils mit Hilfe der gewöhnlichen Tastatur- und Mausfunktionen in den entsprechenden Eingabefeldern vorgenommen werden.
b. Nach Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ kann der Kunde seine weiteren zum Vertragsabschluss notwendigen Daten, z.B. Name, Adresse, Rechnungsanschrift sowie die Angaben des zu verwendenden Zahlungsmittels ergänzen. Anschließend kann er durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abgeben.
Sofern eine vom System automatisch versendete Eingangsbestätigung der Bestellung des Kunden vorliegt, stellt dies noch keine Annahme eines Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass das Angebot zum Abschluss eines Vertrages bei TMH eingegangen ist. Erfolgt die Bestätigung des Zugangs der Bestellung des Kunden bereits zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail, ist der Kaufvertrag mit dieser E-Mail-Bestätigung zustande gekommen.
c. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem des Shops von TMH können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei TMH werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch TMH erfolgt nicht. Sofern der Kunde jedoch vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop angelegt hat, kann er über das passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten bis zu einer Löschung des Kundenkontos die Bestelldaten kostenlos und jederzeit abrufen. Darüber hinaus wird der Vertragstext für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von TMH gespeichert.
d. Für den Fall, dass TMH dem Kunden ein schriftliches Angebot für Produkte und/oder Leistungen unterbreitet, kommt der Vertrag zu Stande, wenn dieses durch den Kunden – vorzugsweise schriftlich – innerhalb der Befristung angenommen wird und/oder die von TMH angebotenen Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden.
Inhalt und Umfang der von TMH geschuldeten Leistung richten sich nach der im Bestellformular, im Gutschein oder im Angebot von TMH angegebenen Leistungsbeschreibung. TMH bzw. von dieser zur Leistungserbringung beauftragte Dritte sind nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich geschuldete Leistung hinausgehen (z.B. Durchbrüche, Anpassungsarbeiten und/oder Zusatzarbeiten, insbesondere wenn die bestehende Elektroinstallation nicht ausreichend und/oder kein leistungsfähiger Stromanschluss vorhanden ist). Diese Arbeiten liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
a. Der Versand von Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben. Der Gefahrübergang richtet sich nach Ziff. 4 dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
b. Die Lieferfrist für Waren, Services bzw. Servicedienstleistungen wird individuell vereinbart oder von TMH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt TMH keine Garantie für eine Lieferfrist. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat dies mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen nicht vorab mitgeteilt, so ist TMH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen.
c. Der Kunde ist berechtigt vom Kauf zurückzutreten, falls TMH eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn TMH aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde TMH anschließend erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat.
d. TMH behält es sich vor, bei unvorhergesehenen oder von TMH nicht zu vertretenden Gründen, einen Installationsservice nicht durchzuführen. TMH teilt dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit. Eine bereits geleistete Zahlung wird dem Kunden erstattet.
e. TMH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
a. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Geschäftskunden über.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
c. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
TMH ist berechtigt die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
a. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware im Bestellformular, beim Kauf des Gutscheins oder im Angebot für Ware angegebenen Preise (vorbehaltlich der Ziffer III). Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer zzgl. der dort ebenfalls genannten Liefer- und Versandkosten, soweit vorhanden. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
b. Die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren werden dem Kunden nach dem Versand der Ware bzw. der Durchführung der bestellten Leistung in Rechnung gestellt, wenn nicht in III. oder separat anderweitig geregelt. Wird als Zahlungsmethode Kreditkarte oder PayPal ausgewählt, werden die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs eingezogen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
c. Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten automatisch mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so behält es sich TMH vor, einen Verzugsschaden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren (bei Unternehmen gemäß der gesetzlichen Regelungen EUR 40,00), Verzugszinsen) geltend zu machen.
d. Im Falle der Nutzung eines Gutscheins gilt das Einlösen des Gutscheins als das Begleichen der Rechnung in Höhe des Gutscheinwertes bzw. für die dort beschriebene Servicedienstleistung. Die Punkte 6.b. und 6.c. sind nicht relevant.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TMH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von TMH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung). TMH ist eine entsprechende Versicherung auf Nachfrage nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an TMH abgetreten.
a. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle notwendigen öffentlichen und privaten Genehmigungen für die Montage, den Anschluss und den Betrieb der Ladeinfrastruktur zu beschaffen.
b. Ist die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur oder ein Installationscheck/ Standortcheck vereinbart, so hat der Kunde
(1) dafür zu sorgen, dass eine geeignete und geräumte Stelle für den Installationscheck/ Standortcheck, die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht,
(2) etwaige Anpassungsarbeiten zu leisten, damit eine Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur sowie deren späterer Betrieb möglich ist,
(3) zum vereinbarten Zeitpunkt des Installationstermins persönlich anwesend zu sein oder aber durch z.B. einen bevollmächtigten Dritten vertreten zu werden,
(4) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben nach Anforderung zur Verfügung zu stellen,
(5) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die erforderlichen Nutzungs-, Zutritts- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten einzuräumen,
(6) zu garantieren, dass er, sofern er nicht selbst Eigentümer der Liegenschaft ist, alle Genehmigungen eingeholt hat, um die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur sicherzustellen und hält TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten insoweit völlig schad- und klaglos.
c. Wird die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur in Bezug auf die unter III genannten Leistungen durch einen nicht von TMH beauftragten Installateur durchgeführt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Installation innerhalb von 3 Monaten nach Warenlieferung durchgeführt wird und die Übergabeprotokolle gemäß aktueller Vorlage an TMH gesendet werden.
d. Ist aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretenden Gründe die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und TMH ist berechtigt Mehrkosten der Leistungsverzögerung oder Leistungsunterbrechung (z.B. ggf. erforderliche zusätzliche Anfahrt) gesondert zu berechnen.
a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TMH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet TMH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b. Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TMH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
c. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
d. Die Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
e. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen und/oder Unterbrechungen des ChargePilot Web-Portals oder TMH Kundenportals (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und sind nicht als technischer Defekt anzusehen. Sie berechtigen nicht zu Rückforderungs- und/oder Schadensersatzansprüchen.
f. Die von TMH vertraglich geschuldeten Leistungen funktionieren zum Teil (vgl. z.B. Ziffer III.) mit Hilfe von dazu erforderlicher Kommunikationsinfrastruktur wie etwa mobilen oder kabelgebundenen Internetverbindungen. TMH haftet nicht für einen Schaden, der infolge einer Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder Stromzufuhr entsteht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Dritte mit der Installation der Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder Mängel am Fahrzeug bestehen, die ein ordnungsgemäßes Laden zumindest vorübergehend unmöglich machen. Die von TMH erworbenen Smart Charging Controller funktionieren nur im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software. Die vom Kunden erworbene Ladeinfrastruktur funktioniert nur bei Vorliegen weiterer – nicht von TMH beeinflussbarer – Voraussetzungen im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software.
g. TMH haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden.
h. Bei einem von TMH verschuldeten Datenverlust, ist die Haftung von TMH auf denjenigen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
i. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software und/oder der Ladeinfrastruktur oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software und/oder der Ladeinfrastruktur entstanden sind.
a. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Soweit der Kunde Unternehmer ist, hat er die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen. Gegebenenfalls ist die Sache auch einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, ist TMH unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei TMH nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen TMH geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Sache eingegangen ist.
c. TMH ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.
d. Wird die Installation eines Produktes nicht durch TMH oder durch eine von TMH autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet TMH nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und insbesondere auf die Nichtbeachtung der gültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist.
e. Der Kunde, insbesondere wenn er Unternehmer ist, hat Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber TMH schriftlich mitzuteilen.
a. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr. Veräußert der Geschäftskunde die von TMH gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt. Bei Lieferung gebrauchter Sachen beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls ein Jahr.
b. Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren. Bei Lieferung gebrauchter Sachen gilt das Gleiche.
Der Geschäftskunde erklärt sich mit der Nennung als Referenz von The Mobility House GmbH nach erfolgter Bestellung einverstanden. The Mobility House GmbH ist zudem berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.
TMH ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach schriftlicher Mitteilung gegenüber TMH geltend gemacht werden muss.
Kundenanfragen (z.B. Fragen zur Bedienung, Meldung technischer Störungen etc.) sind per E-Mail und/oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr möglich. Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet. Ein Anspruch des Kunden auf eine Antwort innerhalb von 2 Tagen besteht jedoch nicht. Von Ziffer II 13. abweichende Regelungen sind zwischen TMH und dem Nutzer gesondert schriftlich zu vereinbaren.
Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, welche keine der Parteien zu vertreten hat, berechtigen jede Vertragspartei, die von ihr geschuldete Leistung aus diesem Vertrag für die Dauer der Behinderung so lange hinauszuschieben, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausgesetzt, dass einer Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der höheren Gewalt hierüber Mitteilung der anderen Vertragspartei zugeht. Dies gilt nicht für nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldete Zahlungen.
Wenn der Kunde als Verbraucher mit TMH einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen hat, steht dem Privatkunden ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
a. Widerrufsbelehrung für Waren
(1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht, binnen
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Privatkunde oder
ein vom Privatkunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht
auszuüben, muss der Privatkunde TMH: The Mobility House GmbH,
St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München,
[email protected], Fax:
+49 89 4161430 80 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu
widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das
Muster-Widerrufsformular
verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung auf der Website von TMH (www.mobilityhouse.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Privatkunde von dieser
Möglichkeit Gebrauch, so wird TMH dem Privatkunden unverzüglich (z. B. per
E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs
übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der
Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absendet.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde einen Vertrag widerruft, hat TMH alle Zahlungen, die TMH vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von TMH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei TMH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TMH dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. TMH kann die Rückzahlung verweigern, bis TMH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Privatkunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Privatkunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er TMH über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an TMH oder an DSV Solutions GmbH, TMH Lager / Tor 220 / Ticketnummer, Einsteinallee 12, 77933 Lahr / Schwarzwald zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Privatkunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Privatkunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der paketversandfähigen und nicht paketversandfähigen Waren. Die Kosten für die Rücksendung der nicht paketversandfähigen Waren werden auf höchstens EUR 30,00 geschätzt. Der Privatkunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Abholung der Waren durch TMH bzw. auf Kosten von TMH ist nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart worden ist oder - entsprechend der gesetzlichen Regelungen - wenn diese nicht per Post zurückgeschickt werden kann.
b. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
(1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht,
den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um
das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde TMH (an die unter ll. 16.
a. (1) genannte Kontaktadresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein
mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den
Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das
Muster-Widerrufsformular
verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung auf der Website von TMH (www.mobilityhouse.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Privatkunde von dieser
Möglichkeit Gebrauch, so wird TMH dem Privatkunden unverzüglich (z. B. per
E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absendet.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde den Vertrag widerruft, hat TMH dem Privatkunden alle Zahlungen, die TMH vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von TMH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei TMH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TMH dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Privatkunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Privatkunde TMH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Privatkunde TMH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Besondere Hinweise: Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Privatkunden vollständig erfüllt ist, bevor der Privatkunde das Widerrufsrecht ausgeübt hat.
TMH verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmung des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Weitere Informationen hierzu sind unter „https://www.mobilityhouse.com/de_de/datenschutz“ zu finden.
Die Vertragsparteien werden zudem die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln, es sei denn, dass die eine Partei die andere Partei schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.
TMH ist verpflichtet und wird durch entsprechende vertragliche Regelungen seine Mitarbeiter dazu verpflichten, alle ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erworbenen Kenntnisse, die diesen Vertrag und seine Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht von TMH und seiner Mitarbeiter gilt auch nach Vertragsbeendigung fort. Dies gilt nicht für die Offenlegung gegenüber einem Gericht oder einer Behörde, soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht für diejenigen Unterlagen, Informationen und erworbenen Kenntnisse, für die und soweit der Kunde schriftlich in die Veröffentlichung eingewilligt hat.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder
(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht.
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist TMH berechtigt, diese
Vertragsbedingungen für laufende Vertragsverhältnisse wie folgt zu ändern oder
zu ergänzen:
TMH wird dem Kunden die Änderungen oder
Ergänzungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform
ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der
Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer
Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der
Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform
und ist entweder postalisch an The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43,
81669 München oder per E-Mail an
[email protected] oder per
Fax an: +49 89 4161430 80 zu richten. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten
die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt.
TMH wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der
Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders
hinweisen.
III. TMH Services
a. Leistungsumfang, Betrieb, Nutzung
(1) TMH
bietet dem Kunden gemäß gesonderter Vereinbarung auch die Leistung ChargePilot
– das Lade- und Energiemanagement von TMH an. Dabei handelt es sich um den
Verkauf einer Leistung, bestehend aus einer Hard- und einer Software.
(2) Die dem Kunden zugeordneten Zugangsberechtigungen – insbesondere die für die Nutzung von ChargePilot erforderlichen Zugangsdaten – hat der Vertragspartner vor dem Zugriff Dritter zu schützen und darf diese nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Besteht beim Vertragspartner, z.B. durch einen Mitarbeiter- oder Organisationswechsel, die Gefahr der missbräuchlichen oder unbefugten Nutzung von Zertifikat und/oder Zugangsdaten, hat der Vertragspartner unverzüglich TMH schriftlich zu informieren und dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten unverzüglich geändert werden.
(3) Mit Ausnahme der dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumten einfachen Nutzungsrechte für die Software, verbleiben das Eigentum sowie sämtliche Rechte einschließlich (soweit nach anwendbarem Recht bestehend) gewerblicher Schutzrechte und ergänzender Leistungsschutzrechte an ChargePilot bei TMH bzw. den betreffenden Rechteinhabern. Der Vertragspartner ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von TMH nicht berechtigt, Dritten Zugang zu dem Leistungsangebot ChargePilot zu verschaffen und/oder die Nutzung von ChargePilot durch Dritte zu ermöglichen. Auch im Übrigen ist eine weitergehende Nutzung von ChargePilot, welche über einfache Nutzungsrechte hinaus geht, unzulässig.
(4) TMH ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu ChargePilot unverzüglich zu sperren, wenn
(a) der Kunde die Sicherstellung der Daten- oder Informationssicherheit und/oder die Vertraulichkeit von Zugangsdaten verletzt;
(b) der Kunde die unter (2) vereinbarten Vertraulichkeiten verletzt;
(c) der Kunde über die unter (3) eingeräumten Zugangsrechte widerrechtlich hinaus geht;
(d) der Kunde versucht Zugang zum geistigen Eigentum von TMH wie bspw. den Quellcode des ChargePilot zu erlangen;
(e) eine Gefahr der Beschädigung oder Beeinträchtigung der Systeme TMHs oder die Gefahr eines Schadens für andere Projektbeteiligte oder die Allgemeinheit besteht;
(f) die vom Vertragspartner über gemeinsame IT-Schnittstellen abgewickelten Prozesse oder übermittelten Daten gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzten oder
(g) Umstände vorliegen, die TMH zur fristlosen Kündigung berechtigen (vgl. Ziffer III. 1. b (4)).
TMH informiert den Kunden über die Sperrung des Zugangs unter Nennung der verursachenden Gründe. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt TMH vorbehalten. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Sperrung zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.
b. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug, Preisanpassung, Kündigung
(1)
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt folgendes:
(a) Der Vertrag kann für die unter Ziffer III. 1. angebotenen Leistungen als Abonnement für die Dauer von 24 Monaten, als Vorauszahlung für mehrere Jahre oder als „Lifetime“ Modell mit einer einmaligen Zahlungsleistung geschlossen werden. Die Dauer des Vorauszahlungsmodells richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Dauer. Bei Vertragsabschlüssen mit vereinbarter einmaliger Zahlungsleistung inklusive dem „Lifetime“ Angebot handelt es sich um Verträge mit unbefristeter Laufzeit, bei der eine ordentliche Kündigung mit der Folge einer Rückzahlungsverpflichtung ausgeschlossen ist. Dabei hat der Kunde mit Vertragsabschluss an TMH eine individuell zu vereinbarende einmalige Zahlungsleistung zu erbringen.
(b) Unabhängig des gewählten Vertragsmodells beginnt der Vertrag mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die von TMH angebotene Dienstleistung erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Warenlieferung oder wenn sich aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Gründe der Vertragsbeginn nach Ablauf dieser 3 Monate weiter verzögert, unabhängig von der durch TMH noch nicht erbringbaren Leistungen. Vorstehendes gilt nicht, wenn dies anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart worden ist. Mit Beginn der Vertragslaufzeit fallen die unter III. 1. c.) genannten Kosten in voller Höhe an.
(c) Wurde der Vertrag als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich der Vertrag vorbehaltlich der Ziffer III 1.b (3) nach Ablauf von 24 Monaten automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist (vgl. III. 1. b. (3)). Wurde ein Vorauszahlungsmodell mit einer bestimmten Dauer vereinbart, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer weiteren Erklärung seitens einer der beiden Vertragsparteien bedarf. Verträge, die mit einmaliger Zahlungsleistung geschlossen wurden (inklusive „Lifetime“ Angebot), sind unbefristet und enden daher nicht.
(d) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist TMH berechtigt, die vereinbarten vertraglich geschuldeten Leistungen so lange auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist oder die Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen haben.
(e) TMH ist im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung in Schriftform gegenüber TMH auszuüben hat (vgl. Ziffer III 1.b (3)). Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(2) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes:
(a) Der Vertrag kann für die unter Ziffer III. 1. angebotenen Leistungen als Abonnement für die Dauer von 24 Monaten
geschlossen werden.
(b) Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistung/en erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Warenlieferung, es sei denn, dass dies anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart worden ist.
Sollte sich 3 Monate nach Warenlieferung aufgrund von Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Gründe der Vertragsbeginn weiter verzögern, beginnt die Vertragslaufzeit unabhängig von der durch TMH noch nicht erbringbaren Leistungen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit fallen die unter III. 1. c.) genannten Kosten in voller Höhe an.
(c) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf von 24 Monaten automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist (vgl. III. 1. b. (3)).
(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht ist für das Vorauszahlungsmodell sowie für das Lifetime-Modell und die Erst-Vertragslaufzeit des Abonnement-Modells von 24 Monaten ausgeschlossen. Sollte sich das Vertragsverhältnis bereits verlängert haben, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei TMH. Dieselben Bedingungen gelten für einzelne, als solche ausgewiesene, Module und Pakete von ChargePilot.
Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] oder postalisch an The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung.
(4) Sowohl TMH als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, der TMH dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
c. Kosten
Für die unter Ziffer III 1 angebotene Leistung hat der
Kunde gemäß gesonderter Vereinbarung Kosten an TMH zu erbringen.
a. Leistungsumfang von TMH
(1) TMH bietet dem Kunden gemäß gesonderter Vereinbarung gemeinsam mit einem Abrechnungspartner auch die Leistung charge&bill – das Abrechnungsportal an. Dabei handelt es sich um eine Online Plattform zur Verwaltung von Ladestationen, Ladevorgängen und Ladestationsnutzern. Die Leistung kann nur in Verbindung mit smarten, OCPP-fähigen Ladestationen genutzt werden.
Die Leistung von TMH in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf die Anlage und Verwaltung Ihres Accounts und Subaccounts, der Ladestationen in Ihrem Namen, der Verwaltung der Ladekarten sowie sämtlichen Supportdienstleistungen zum Abrechnungsportal. Mit Einrichtung fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, deren Höhe sich gemäß einer gesonderten individuellen Vereinbarung ergibt.
Alle Leistungen von TMH im Zusammenhang mit dem Abrechnungsportal können nur vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Kunden bzw. der kostenpflichtigen Nutzer zu den Nutzungs- und Abonnementsbedingungen des Abrechnungspartners erbracht werden (siehe III.2.b).
(2) Das Abrechnungsportal ermöglicht es Unternehmen und Nutzern, deren Elektroauto kostenpflichtig bzw. kostenlos an einer Ladestation am Unternehmensstandort zu laden. Zur Identifikation kostenloser oder kostenpflichtiger Nutzer an den Ladestationen werden durch das Unternehmen ausgegebene und von TMH zuvor aktivierte RFID-Karten verwendet. TMH übernimmt keine Überprüfung, ob es sich bei dem geladenen Fahrzeug tatsächlich um den vorgesehenen Nutzer handelt.
(3) Des Weiteren ermöglicht das Abrechnungsportal Unternehmen auch Gäste (unbekannte Nutzer), deren Elektrofahrzeug kostenpflichtig bzw. kostenlos an einer Ladestation am Unternehmensstandort zu laden. Dafür kann die Station in den Netzwerken von unterstützten Ladekarten- bzw. Lade-App-Anbietern veröffentlicht werden.
(4) Abschließend ermöglicht das Abrechnungsportal Nutzern von Firmenfahrzeugen, an der privaten Ladestation zu Hause und für das geschäftlich genutzte Elektrofahrzeug bezogenen Strom durch das Unternehmen automatisiert erstatten zu lassen.
Zu diesem Zweck erteilt der Nutzer des Firmenfahrzeuges dem Unternehmen, TMH sowie dessen Dienstleistern die Erlaubnis die ggf. private Ladestation in das Abrechnungsportal einzubinden und auszulesen, sowie die gelieferten Werte weiter zu verarbeiten.
Der Nutzer des Firmenfahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass nur vom Unternehmen freigegebene Fahrzeuge an der Ladestation geladen werden und dies gegebenenfalls schriftlich nachzuweisen. TMH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten bezüglich geladener Fahrzeuge. Eine Prüfpflicht für TMH besteht nicht.
(5) Das Unternehmen, sowie kostenpflichtige Nutzer und Nutzer von Firmenfahrzeugen können jederzeit eine Übersicht aller Ladevorgänge im Abrechnungsportal einsehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Ladestationen inkl. Tarif, Nutzer und Kundendaten zu verwalten.
(6) Sollte TMH die Anlage eines neuen Nutzers bzw. einer RFID-Karte als Dienstleistung im Auftrag des Nutzers oder des Unternehmens durchführen, stellt TMH diese gemäß Angebot/Rahmenvereinbarung entsprechend entweder dem Unternehmen oder dem Nutzer in Rechnung.
(7) TMH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Daten. TMH ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen von Zahlungen. TMH ist berechtigt, einzelne Leistungen durch Dritte durchzuführen
b. Leistungen des Abrechnungspartners
(1) Alle Dienstleistungen rund um Portalbetrieb, sowie Stations- und Kartenabonnements sowie die automatisierte Abrechnung werden gemäß gesonderten Nutzungs- und Abonnementsbedingungen mit dem Abrechnungspartner direkt vereinbart.
(2) Der Abrechnungspartner schließt dafür mit jedem Kunden einen Vertrag gemäß den Nutzungs- und den Abonnementbedingungen des Abrechnungsportals. Der Vertrag wird bei Annahme des Angebots von TMH oder der erstmaligen Registrierung des Nutzers im Portal bzw. der Aktivierung der Ladestationen bzw. der Ladekarten durch aktive Zustimmung zu den Abonnementsbedingungen geschlossen.
(3) Der Abrechnungspartner übernimmt gemäß dessen Abonnementsbedingungen die Abrechnung der Stromkosten gegenüber den kostenpflichtigen Nutzern und den Ladekarten- bzw. Lade-App-Anbietern, welche diese beim Laden ihrer Elektrofahrzeuge verursachen. Des Weiteren vergütet er den zu Hause geladenen Strom der Nutzer mit Firmenfahrzeugen. Durch das Laden anfallende Kosten werden dem Unternehmen entsprechend des eingestellten Tarifs durch den Abrechnungspartner erstattet bzw. in Rechnung gestellt.
(4) Die Gebühr für Stations- und Kartenabonnements wird dem Unternehmen bzw. den kostenpflichtigen Nutzern monatlich gemäß Ziffer III. 2. e. durch den Abrechnungspartner von TMH gemeinsam mit den Ladekosten in Rechnung gestellt.
c. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass alle im Abrechnungsportal hinterlegten Daten, insbesondere Bankdaten, korrekt und aktuell sind. Die Kundendaten sind zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren bzw. zu vervollständigen. Der Nutzer ist verpflichtet alle Daten wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Der Kunde, gleich ob Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, muss alle ihm übermittelten Zugangsdaten sicher und geschützt vor Missbrauch aufbewahren und darf diese nicht weitergeben.
(3) Das Unternehmen verpflichtet sich, den Nutzern vor der Abrechnung bzw. den Ladevorgängen den Ladetarif basierend auf Kilowattstunden (€/kWh) schriftlich mitzuteilen, sollten die Ladestationen nicht öffentlich verfügbar sein. Änderungen des Tarifs treten sofort nach Änderung im Abrechnungsportal in Kraft. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Nutzer vor Inkrafttreten des neuen Tarifs schriftlich zu informieren.
(4) Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland die Abrechnung von Ladevorgängen nur an geeichten Ladestationen erfolgen darf. TMH und der Abrechnungspartner übernehmen keine Haftung, falls ungeeichte Stationen verwendet werden.
(5) Bei Verlust oder Diebstahl einer RFID-Karte ist dies unverzüglich TMH mitzuteilen. TMH kann nach Erhalt der Verlust- oder Diebstahlmeldung unter Angabe der Karten-Identifikationsnummer die RFID-Karte sperren. Alle Geschäfte, die mit der RFID-Karte getätigt wurden, bevor diese Karte von dem Nutzer als verloren oder gestohlen gemeldet und von TMH gesperrt wurde, gehen zu Lasten des Nutzers.
(6) Der Kunde erhält bei Verlust oder Diebstahl der RFID-Karte gegen eine zusätzliche Aufwandsgebühr eine neue RFID-Karte von TMH ausgestellt.
(7) Der Nutzer ist lediglich berechtigt, pro RFID-Karte ein entsprechend zugewiesenes Fahrzeug freizuschalten. Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung und der Freischaltung mehrerer Fahrzeuge/Nutzer mittels der gleichen RFID Karte ist TMH berechtigt, zusätzlich zu den ersparten Aufwendungen für die Anschaffung einer weiteren RFID-Karte eine Vertragsstrafe in Höhe eines Zuschlages von 100% der Anschaffungskosten pro Verstoß gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten, wobei die bisherige Vertragsstrafe auf den Schadensersatz angerechnet wird. Darüber hinaus ist TMH berechtigt, die RFID-Karte vorläufig zu sperren.
d. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug, Preisanpassung, Kündigung
(1) Betreffend der Leistungen von TMH
(a) Der Vertrag für die unter Ziffer III. 2a von TMH angebotenen Leistungen wird für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Er beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistungen erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Beauftragung, es sei denn, es wurde anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart. Eine Nutzung der Leistung liegt vor, sobald mindestens eine Ladestation des Kunden mit dem Portal verbunden ist. Nach der Dauer von 24 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wurde. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist (vgl. III. 2. d. (1) (d)).
(b) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist TMH berechtigt, die vereinbarten Leistungen auszusetzen.
(c) TMH ist im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, im Falle erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden für die Dauer von 2 Wochen nach Mitteilung über die beabsichtigte Preisveränderung ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er in Schriftform gegenüber TMH auszuüben hat. Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(d) Sollte sich das Vertragsverhältnis bereits verlängert haben, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei TMH.
Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die Adresse [email protected] oder postalisch an The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung.
(e) Sowohl TMH als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten, im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, welcher TMH dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
(2) Betreffend des Abrechnungspartners
Der Vertragsschluss, die
Laufzeit, das Vorliegens eines Zahlungsverzuges, eine Preisanpassung sowie die
Möglichkeit einer Kündigung werden zwischen Kunden/Nutzer und dem
Abrechnungspartner individuell vereinbart.
e. Kosten
Für die unter Ziffer III.2 angebotene Leistung hat der Kunde gemäß gesonderter Vereinbarung Kosten an TMH bzw. dem Abrechnungspartner zu erbringen. Die Höhe der Kosten wird mit TMH gemäß Angebot vereinbart.
Durch den Kunden oder durch TMH im Namen des Kunden weitere angelegte Nutzer/Ladestationen werden jeweils ab dem Moment der Freischaltung für den kompletten Monat in Rechnung gestellt.
f. Löschung des Kundenkontos
TMH behält sich das Recht vor, Benutzerkonten, die für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten oder länger inaktiv sind, zu löschen oder zu deaktivieren und zu kündigen. Diese Frist zur Löschung beginnt erst mit dem 13. Monat nach Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos, mithin ist eine Löschung des Kundenkontos frühestens mit Beginn des 25. Monats nach Vertragsschluss und Einrichtung des Kontos möglich. "Inaktiv" bedeutet, dass innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten kein Log-In auf der Website bzw. auf der der von TMH angebotenen Plattform erfolgt ist. TMH wird den Kunden 30 Tage vor Ablauf der 12-monatigen Frist nach dem letzten Einloggen auf der Website über eine der Kontaktmethoden, die bei der Registrierung und Eröffnung des Kundenkontos angegeben waren, kontaktieren und über die in 30 Tagen bevorstehende Schließung/Löschung des Kundenkontos informieren.
Nach erfolgter Löschung werden sämtliche im Kundenkonto vom Kunden hinterlegten Daten gelöscht, so dass der Kunde hierauf keinen Zugriff mehr hat.
TMH stellt dem Nutzer/Kunden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf Updates der Software von TMH zur Verfügung. Diese beinhalten in der Regel Weiterentwicklungen des Standardproduktes und dienen der vertragsgemäßen Funktionalität. Hierfür fallen dem Kunden/Nutzer keine zusätzlichen Gebühren an.
TMH bietet dem Kunden/Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können.
IV. Schlussbestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und TMH München.
4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Stand: Juli 2023
ABG THG-Quote
E-Mobilisten
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
a) Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Fassung zu Grunde.
b) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der The Mobility
House GmbH („TMH“) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2
der 38. BImSchV („E-Auto“ bzw. „E-Mobilisten“) über die Bestimmung und
Berechtigung von TMH als Drittem im Sinne von § 37a Absatz
6
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Übrigen gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der jeweils aktuellen Fassung.
c) Der Vertrag kommt zustande, wenn der E-Mobilist nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website von TMH die Übermittlung des Formulars an TMH bestätigt und TMH das Angebot des E-Mobilisten durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat. Alternativ kommt der Vertrag zustande, wenn der E-Mobilist durch Klicken auf einen Link in einer gesonderten E-Mail von TMH das darin enthaltene Vertragsangebot für das nachfolgende Kalenderjahr annimmt und dabei den aktuellen AGB zustimmt.
d) TMH schließt den Vertrag mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und juristische Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften ab. Bei Abschluss des Vertrages versichert die für die juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft handelnde natürliche Person, über ausreichende Vertretungsmacht zu verfügen, um den Vertrag für die juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft abzuschließen.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
a) Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten aus dem Quotenhandel auf TMH gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.
b) Der E-Mobilist erhält im Laufe des Kalenderjahres, für welches die Anmeldung gilt, einen Zugang zum Kundenportal, in welchem der E-Mobilist seine Daten jederzeit einsehen und anpassen kann.
c) Die Anmeldung eines bereits erstmalig angemeldeten E-Fahrzeugs kann für ein weiteres Kalenderjahr durch ein von TMH vorgesehenes Verfahren, mit dem der E-Mobilist im Kundenportal bestätigt, dass sich bzgl. des jeweiligen E-Fahrzeugs dem eingetragenen Halter keine Änderungen ergeben haben, erfolgen. Auf Aufforderung von TMH wird der E-Mobilist TMH in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.
§ 3 Entgelt für die Übertragung
a) Der E-Mobilist erhält für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Fahrzeug von TMH ein jährliches Entgelt (Fixprämie) für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.
b) Ist die Fixprämie zur Zeit des Vertragsschlusses aufgrund von fehlenden gesetzlichen Parametern noch nicht festlegbar, so wird die Höhe der Fixprämie pro eingereichtem Fahrzeug bis spätestens Ende Februar des Folgejahres festgelegt und an den E-Mobilisten per E-Mail kommuniziert. Diese gilt dann für alle bis dahin eingereichten Elektrofahrzeuge rückwirkend. Die mögliche Spannbreite der Höhe der Fixprämie ist im Angebot angegeben. Diese Spannbreite gilt vorbehaltlich einer Anpassung des pauschalen Ladestromverbrauchs nach unten durch den Gesetzgeber gemäß § 7 Absatz 3 38. BImSchV in Abhängigkeit der Fahrzeugklasse für das kommende Kalenderjahr.
c) Dem E-Mobilisten kann ein zeitlich begrenztes Sonderangebot in Form einer Fixprämie von TMH angeboten werden.
d) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt auf das vom E-Mobilisten bei der Registrierung angegebene Bankkonto. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der E-Mobilist seiner Verpflichtung aus § 4 a) und b) dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.
§ 4 Pflichten des E-Mobilisten
a) Mit Abschluss dieses Vertrags wird der E-Mobilist TMH eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung über die Website von TMH zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von TMH wird der E- Mobilist eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.
b) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der E-Mobilist TMH die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 5 Wallbox-Rabatt
a) Zusätzlich zur Prämie bietet TMH einen Wallbox-Rabatt in der Höhe von 50 € an. Dieser Rabatt gilt für eine seit dem 15.11.2021 im Webshop von TMH gekaufte Wallbox.
b) Für die Beantragung des Wallbox-Rabattes muss die Bestellnummer der Wallbox bei Anmeldung des E-Fahrzeuges für die THG-Quote angegeben werden.
c) Der Rabatt wird nachträglich analog zur THG-Prämie an den E-Mobilisten ausgezahlt, wenn das angemeldete E-Fahrzeug vom Umweltbundesamt für das entsprechende Jahr zertifiziert wurde. Zusätzlich muss die Wallbox bereits ausgeliefert und bezahlt sein. Pro Fahrzeuganmeldung wird für eine Wallbox ein Rabatt ausgezahlt.
§ 6 Exklusivität
a) Der E-Mobilist sichert zu, dass er für die Vertragslaufzeit noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
b) Teilt das Umweltbundesamt TMH mit, dass für ein Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als TMH als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, hat der E-Mobilist keinen Anspruch auf eine Zahlung für dieses Kalenderjahr von TMH. Etwaige bereits ausgezahlte Entgelte können in diesem Fall von TMH zurückgefordert werden. TMH wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen.
§ 7 Datenschutz
a) Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und TMH geschlossenen Vertrags verarbeitet TMH die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen Deutschlands zum Datenschutz.
b) Zur Vertragserfüllung setzt TMH Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
§ 8 Vertragslaufzeit
a) Die Vertrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr, für das der E-Mobilist das bzw. die E-Fahrzeuge angemeldet hat.
b) Mit Ende des Vertrages endet das Recht des Nutzers auf Nutzung des Kundenportal. Das Portal wird noch solange und soweit zur Verfügung gestellt, wie dies für die Abwicklung erforderlich ist.
c) Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der E-Mobilist das bzw. die angemeldeten E-Fahrzeuge für ein weiteres Kalenderjahr gemäß § 2 c) der AGB bestätigt hat.
d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für TMH liegt insbesondere vor, wenn der E-Mobilist die THG-Quote für das Kalenderjahr bereits an einen Quotenverpflichteten vermarktet hat oder das Recht zur Vermarktung bereits an einen Dritten abgetreten hat. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt Folgendes:
- Soweit TMH die THG-Quote angemeldeter Elektrofahrzeuge noch nicht dem Umweltbundesamt gemeldet hat, tritt TMH das Recht zur Vermarktung der THG-Quote wieder an den Kunden zurück ab.
- Soweit TMH die THG-Quote angemeldeter Elektrofahrzeuge bereits dem Umweltbundesamt gemeldet hat und die Zertifizierung erfolgreich durchgeführt wird, leistet TMH an den E-Mobilisten die Auszahlung für die THG-Quote nach Maßgabe von § 3 der AGB.
e) Eine Anmeldung beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges kann nachträglich nicht mehr zurückgezogen werden. Die THG-Quote gilt somit für das jeweilige Kalenderjahr als angemeldet und kann nicht erneut (auch nicht durch einen anderen Anbieter) angemeldet werden. Die Anmeldung beim Umweltbundesamt erfolgt nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen.
§ 9 Schlussbestimmungen
a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
c) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, München.
d) TMH kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen
Stand: Januar 2023
Großkunden
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
(1)
Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum
Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote
(„Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung
zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei
Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 in Kraft
getretenen Fassung zu Grunde.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der The Mobility House GmbH („TMH“) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („Großkunde“) über die Bestimmung und Berechtigung von TMH als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn das von TMH übermittelte Angebot vom Großkunden schriftlich angenommen wird.
(4) TMH schließt den Vertrag mit juristische Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften ab. Bei Abschluss des Vertrages versichert die für die juristische Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft handelnde natürliche Person, über ausreichende Vertretungsmacht zu verfügen, um den Vertrag für die juristische Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft abzuschließen.
§ 2 Gegenstad des Vertrags
(1) Gegenstand des Vertrags
ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des Großkunden aus dem
Quotenhandel auf TMH gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der
Auftragsbestätigung.
(2) TMH bietet dem Großkunden ein Online-Portal zum Anmelden und Verwalten der E-Fahrzeuge für den THG-Quotenhandel. Der Großkunde kann im Laufe des vertraglich vereinbarten Kalenderjahres zusätzliche E-Fahrzeuge für den THG-Quotenhandel anmelden.
(3) Die Anmeldung bereits erstmalig angemeldeter E-Fahrzeuge kann für ein weiteres Kalenderjahr durch ein von TMH vorgesehenes Verfahren, mit dem der Großkunde im Online-Portal bestätigt, dass sich bzgl. des jeweiligen E-Fahrzeugs dem eingetragenen Halter keine Änderungen ergeben haben, erfolgen. Auf Aufforderung von TMH wird der Großkunde TMH in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.
§ 3 Entgelt für die Übertragung
(1) Der Großkunde erhält
für jedes im Online-Portal erfasste und zertifizierte E-Auto von TMH ein
jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach
Maßgabe des Angebots. TMH kann dem Großkunden für das jährliche Entgelt zwei
Prämienmodelle anbieten, zum einen eine Fixprämie und zum anderen eine
variable Prämie.
(2) Wählt der Großkunde die Fixprämie und ist diese zur Zeit des Vertragsschlusses aufgrund von fehlenden gesetzlichen Parametern noch nicht festlegbar, so wird die Höhe der Fixprämie pro eingereichtem Elektrofahrzeug bis spätestens Ende Februar des Kalenderjahres, für welche die Lademenge angemeldet wird, von TMH festgelegt und an den Großkunden kommuniziert. Diese gilt dann für alle bis dahin eingereichten Elektrofahrzeuge rückwirkend. Die mögliche Spannbreite der Höhe der Fixprämie ist im Angebot angegeben. Diese Spannbreite gilt vorbehaltlich einer Anpassung des pauschalen Ladestromverbrauchs nach unten durch den Gesetzgeber gemäß § 7 Absatz 3 38. BImSchV in Abhängigkeit der Fahrzeugklasse durch den Gesetzgeber für das kommende Kalenderjahr.
(3) Die Fälligkeit des Entgelts hängt von der Wahl der Prämienart ab. Bei einer Fixprämie erfolgt die Auszahlung innerhalb von vier Wochen nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt. Bei einer variablen Prämie erfolgt die Auszahlung im auf das für den Quotenhandel vereinbarte Kalenderjahr folgenden April oder innerhalb von 4 Wochen nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, sollte diese erst nach auf das für den Quotenhandel vereinbarte Kalenderjahr folgenden März erfolgen. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der Großkunde seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 und Absatz 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.
(4) TMH behält sich vor, die Fixprämie während des Kalenderjahres oder auch im nächsten Jahr anzupassen, falls der Marktpreis aufgrund von Marktschwankungen stark sinken oder steigen sollte. Im Fall einer Anpassung der Prämie nach unten wird der Großkunde von TMH vor der Anpassung der Prämie rechtzeitig informiert.
(5) Sollte die variable Prämie mit einer anteiligen Auszahlung gewählt werden
und die Anforderungen an die eingereichte Jahresmenge in der Höhe von 100 MWh
nicht erfüllt werden, wird automatisch die Fixprämie ausgezahlt, die zu dem
Zeitpunkt der Anmeldung der THG-Quoten galt.
§ 4 Pflichten des Großkunden
(1) Mit Abschluss dieses Vertrags wird der Großkunde TMH eine gut
lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten
Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung
über das Online-Portal von TMH zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von TMH
wird der Großkunde eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich
oder sonst von ungenügender Qualität ist.
(2) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Großkunde TMH die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 5 Exklusivität
(1) Der Großkunde sichert zu, dass er
für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine
andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am
Quotenhandel teilzunehmen.
(2) Teilt das Umweltbundesamt TMH mit, dass für ein Fahrzeug des Großkunden in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als TMH als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist TMH berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. TMH wird dem Großkunden das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen.
§ 6 Datenschutz
(1) Zur Erfüllung des zwischen dem
Großkunden und TMH geschlossenen Vertrags verarbeitet TMH die erforderlichen
personenbezogenen Daten des Großkunden unter Beachtung der einschlägigen
unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen Deutschlands zum Datenschutz.
(2) Zur Vertragserfüllung setzt TMH Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
§ 7 Vertragslaufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt
mit Abschluss des Vertrags und läuft bis zum Ende des entsprechenden
Kalenderjahrs.
(2) Mit Ende des Vertrages endet das Recht des Großkunden auf Nutzung des Online-Portals. Das Portal wird noch solange und soweit zur Verfügung gestellt, wie dies für die Abwicklung erforderlich ist.
(3) Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Großkunde das bzw. die angemeldeten E-Fahrzeuge für ein weiteres Kalenderjahr gemäß § 2 3) der AGB bestätigt hat.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für TMH liegt insbesondere vor, wenn der Großkunde die THG-Quote für das Kalenderjahr bereits an einen Quotenverpflichteten vermarktet hat oder das Recht zur Vermarktung bereits an einen Dritten abgetreten hat. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt Folgendes:
- Soweit TMH die THG-Quote angemeldeter Elektrofahrzeuge noch nicht dem Umweltbundesamt gemeldet hat, tritt TMH das Recht zur Vermarktung der THG-Quote wieder an den Großkunden zurück ab.
- Soweit TMH die THG-Quote angemeldeter Elektrofahrzeuge bereits dem Umweltbundesamt gemeldet hat und die Zertifizierung erfolgreich durchgeführt wird, leistet TMH an den Großkunden die Auszahlung für die THG-Quote nach Maßgabe von § 3 der AGB.
(5) Eine Anmeldung beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der THG-Quote eines Elektrofahrzeuges kann nachträglich nicht mehr zurückgezogen werden. Die THG-Quote gilt somit für das jeweilige Kalenderjahr als angemeldet und kann nicht erneut (auch nicht durch einen anderen Anbieter) angemeldet werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des §
126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, München.
(4) TMH kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
Stand: Dezember 2022
Betreiber öffentlicher Ladestationen
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
(1)
Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum
Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote
(„Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung
zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei
Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 in Kraft
tretenden bzw. getretenen Fassung zu Grunde.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der The Mobility House GmbH („TMH“) und Betreibern von öffentlich bzw. halb-öffentlich zugänglichen Ladepunkten (kurz „CPO“) im Sinne von § 2 Absatz 12 der Ladesäulenverordnung über die Bestimmung und Berechtigung von TMH als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn das von TMH übermittelte Angebot vom CPO schriftlich angenommen wird.
(4) TMH schließt den Vertrag mit juristische Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften ab. Bei Abschluss des Vertrages versichert die für die juristische Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft handelnde natürliche Person, über ausreichende Vertretungsmacht zu verfügen, um den Vertrag für die juristische Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft abzuschließen.
§ 2 Gegenstad des Vertrags
(1) Gegenstand des Vertrags
ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des CPO aus dem Quotenhandel auf
TMH gemäß § 5 Absatz 1 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.
(2) TMH bietet dem CPO ein Online-Portal zum Anmelden und Verwalten der öffentlich zugänglichen Ladepunkte und Ladestrommengen für den THG-Quotenhandel. Der CPO kann im Laufe des vertraglich vereinbarten Kalenderjahres zusätzliche Ladestrommengen für den THG-Quotenhandel anmelden.
(3) Sofern der Vertrag im nächsten Kalenderjahr verlängert werden soll, wird der CPO in jedem neuen Kalenderjahr TMH bis spätestens zum 31. Januar bestätigen, dass er weiterhin Betreiber der im System angemeldeten Ladepunkte ist und diese noch die Anforderungen nach §4 Absatz 1 der AGB erfüllen. TMH wird den CPO rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail darauf aufmerksam machen. Die Ladestrommengen müssen für das folgende Kalenderjahr wieder nach §4 Absatz 2 oder 3 im Online-Portal eingereicht werden.
§ 3 Entgelt für die Übertragung
(1) Der CPO erhält für
jede im Online-Portal erfasste Ladestrommenge von TMH ein jährliches Entgelt
für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe des
Angebots. TMH kann dem CPO für das jährliche Entgelt zwei Prämienmodelle
anbieten, zum einen eine Fixprämie und zum anderen eine variable Prämie.
(2) Wählt der CPO die Fixprämie und ist diese zur Zeit des Vertragsschlusses aufgrund von fehlenden gesetzlichen Parametern noch nicht festlegbar, so wird die Höhe der Fixprämie pro eingereichte Ladestrommenge in kWh bis spätestens Ende Februar des Kalenderjahres, für welche die Lademenge angemeldet wird, von TMH festgelegt und an den CPO kommuniziert. Diese gilt dann für gesamt bis dahin eingereichte Ladestrommenge rückwirkend. Die mögliche Spannbreite der Höhe der Fixprämie ist im Angebot angegeben.
(3) Die Fälligkeit des Entgelts hängt von der Wahl der Prämienart ab. Bei einer Fixprämie erfolgt die Auszahlung innerhalb von vier Wochen nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt. Bei einer variablen Prämie erfolgt die Auszahlung im auf das für den Quotenhandel vereinbarte Kalenderjahr folgenden April oder innerhalb von 4 Wochen nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, sollte diese erst nach auf das für den Quotenhandel vereinbarte Kalenderjahr folgenden März erfolgen. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der CPO seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 und Absatz 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.
(4) TMH behält sich vor, die Fixprämie während des Kalenderjahres oder auch im nächsten Jahr anzupassen, falls der Marktpreis aufgrund von Marktschwankungen stark sinken oder steigen sollte. Im Fall einer Anpassung der Prämie nach unten wird der CPO von TMH vor der Anpassung der Prämie rechtzeitig informiert.
(5) Sollte die variable Prämie mit einer anteiligen Auszahlung gewählt werden und die Anforderungen an die eingereichte Jahresmenge in der Höhe von 100 MWh nicht erfüllt werden, wird automatisch die Fixprämie ausgezahlt, die zu dem Zeitpunkt der Anmeldung der THG-Quoten galt.
§ 4 Pflichten des CPO
(1) Der CPO ist verpflichtet
sicherzustellen, dass die Anforderungen an eine (halb-)öffentliche
Ladeinfrastruktur gemäß gesetzlichen Vorgaben, welche durch das
Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 6 der 38. BImSchV) definiert sind, erfüllt
werden.
(2) Der CPO stellt TMH die Aufzeichnungen nach § 6 der 38. BImSchV für den jeweiligen Ladepunkte im Online-Portal zur Verfügung. Der CPO kann den Zeitpunkt bzw. die Zeitpunkte der Übermittlung für das jeweilige Kalenderjahr selbst wählen. TMH hat das Recht, die Daten zum Zwecke der Meldung der Ladestrommengen für deren Anrechenbarkeit an die Treibhausgasminderungsquote beim Umweltbundesamt, die erforderlichen Daten an einen Dienstleister und vom CPO nach § 2 dieser AGB zur Verfügung zu stellen.
(3) Für halb-)öffentliche Ladepunkte, die im Lade- und Energiemanagementsystem ChargePilot von TMH integriert sind, überträgt TMH die Aufzeichnungen nach § 6 der 38. BImSchV der Ladestrommenge je Ladepunkt für die Anrechenbarkeit an die Treibhausgasminderungsquote beim Umweltbundesamt jeweils zum Ende des Quartals in das Online-Portal. Voraussetzung ist, dass der CPO TMH schriftlich darüber informieren, welche weiteren Ladepunkte die Anforderungen erfüllen nach § 6 der 38. BImSchV und für den THG-Quotenhandel angemeldet werden sollen.
(4) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der CPO TMH die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 5 Exklusivität
(1) Der CPO sichert zu, dass er für die
Kalenderjahre und die Ladestrommengen, für die der Vertrag abgeschlossen wird,
noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner
Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
(2) Teilt das Umweltbundesamt TMH mit, dass für Ladestrommengen des CPO in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als TMH als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist TMH berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr für die relevanten Ladestrommengen zu verweigern. TMH wird dem CPO das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen.
§ 6 Datenschutz
(1) Zur Erfüllung des zwischen dem CPO
und TMH geschlossenen Vertrags verarbeitet TMH die erforderlichen
personenbezogenen Daten des CPO unter Beachtung der einschlägigen
unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen Deutschlands zum
Datenschutz.
(2) Zur Vertragserfüllung setzt TMH Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
§ 7 Vertragslaufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und läuft bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahrs.
(2) Mit Ende des Vertrages endet das Recht des CPO auf Nutzung des Online-Portals. Das Portal wird noch solange und soweit zur Verfügung gestellt, wie dies für die Abwicklung erforderlich ist.
(3) Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der CPO die angemeldete Ladestrommenge für ein weiteres Kalenderjahr gemäß § 2 3) der AGB bestätigt hat.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für TMH liegt insbesondere vor, wenn der CPO die THG-Quote für das Kalenderjahr bereits an einen Quotenverpflichteten vermarktet hat oder das Recht zur Vermarktung bereits an einen Dritten abgetreten hat. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt Folgendes:
- Soweit TMH die THG-Quote angemeldeter Lademengen noch nicht dem Umweltbundesamt gemeldet hat, tritt TMH das Recht zur Vermarktung der THG-Quote wieder an den CPO zurück ab.
- Soweit TMH die THG-Quote angemeldeter Lademengen bereits dem Umweltbundesamt gemeldet hat und die Zertifizierung erfolgreich durchgeführt wird, leistet TMH an den CPO die Auszahlung für die THG-Quote nach Maßgabe von § 3 der AGB.
(5) Eine Anmeldung beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der THG-Quote einer Ladestrommenge kann nachträglich nicht mehr zurückgezogen werden. Die THG-Quote gilt somit für das jeweilige Kalenderjahr als angemeldet und kann nicht erneut (auch nicht durch einen anderen Anbieter) angemeldet werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des §
126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, München.
(4) TMH kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
Stand: Dezember 2022
Reseller
1. Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
a) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der The Mobility House GmbH („TMH“) und Kunden („Werber“), die deren privaten oder gewerblichen Kunden sowie Partnerunternehmen an TMH empfehlen, um TMH als Dritte für den THG-Quotenhandel zu beauftragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Werber seine Daten über eine entsprechende Eingabemaske an TMH übermittelt und die Zustimmung zu den AGBs bestätigt. TMH nimmt das Angebot des Werbers durch Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail an.
2. Gegenstand des Vertrags
a) Gegenstand des Vertrags ist die Auszahlung einer Provision an den Werber, wenn dieser Kunden für den THG-Quotenhandel an TMH vermittelt.
3. Registrierung
a) Um Werber zu werden, muss sich der potentielle Werber für das THG-Provisionsmodell registrieren. Die Registrierung erfolgt über ein Formular auf der TMH Website. Mit der Registrierung für das Provisionsmodell für den THG-Quotenhandel werden automatisch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
b) Das Provisionsmodell richtet sich an Reseller und Partner von TMH, die ihre privaten oder gewerblichen Kunden sowie Partnerunternehmen an TMH vermitteln. Es können sich nur Unternehmen nach §14 BGB als Werber registrieren.
c) Der Werber erhält keine Provision für an TMH vermittelte Fahrzeuge, die im Besitz des Werbers sind.
d) Die Aufnahme als Werber für den THG-Quotenhandel von TMH ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung der Registrierung seitens TMH gültig. Hierbei erhält der Werber einen Empfehlungscode, über welchen die vermittelten Kunden identifiziert werden. TMH kann potentielle Werber, die sich registriert haben, ohne Begründung ablehnen.
e) Der Empfehlungscode wird einmalig erstellt und ist auf unbestimmte Zeit gültig, solange keine Kündigung durch den Werber oder TMH erfolgt.
4. Entgelt für die Empfehlung
a) Ein Provisionsanspruch besteht, sobald ein vermittelter Kunde sein Elektrofahrzeug mit dem Empfehlungscode des Werbers für den THG-Quotenhandel bei TMH registriert hat und die THG-Quote des Elektrofahrzeuges des vermittelten Kunden durch das Umweltbundesamt zertifiziert wurde.
b) Die Provisionshöhe ist auf der Registrierungsseite und der Anmeldebestätigung ausgewiesen. Die Provision wird gesammelt für alle vermittelten Fahrzeuge quartalsweise, jeweils zum Ende eines Quartals, an den Werber ausgezahlt. Dem Werber wird dafür eine Gutschrift ausgestellt. Die Provision wird einmalig je vermitteltem Fahrzeug ausbezahlt.
c) Die Provision gilt für das jeweilige Kalenderjahr. TMH behält sich vor die Provisionshöhe im nächsten Jahr anzupassen. Der Werber wird darüber informiert.
5. Nutzung von Werbematerialien
a) Dem Werber ist es gestattet, die von TMH zur Verfügung gestellten Werbematerialien während der aktiven Partnerschaft den Rechtsvorschriften entsprechend zu nutzen. TMH ist jederzeit berechtigt der Nutzung dieser Materialien zu widersprechen.
6. Datenschutz
a) Zur Erfüllung des zwischen dem Werber und TMH geschlossenen Vertrags verarbeitet TMH die erforderlichen personenbezogenen Daten des Werbers unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen Deutschlands zum Datenschutz.
7. Vertragslaufzeit
a) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und gilt dann für das entsprechende Kalenderjahr. Nach Ende des entsprechenden Kalenderjahrs wird der Vertrag automatisch verlängert, wenn keine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Kalenderjahresende schriftlich erfolgt.
b) Eine Kündigung durch den Werber oder TMH ist jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich möglich.
c) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
8. Schlussbestimmungen
a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
c) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, München.
Stand: Oktober 2022