Unsere Topseller der KfW förderfähigen Ladestationen
Förderdatenbank
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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.
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Förderprogramme in Deutschland und Österreich
Bis zu 9.000 Euro Prämie können Sie erhalten, wenn Sie sich jetzt in Deutschland ein vollelektrisches Auto kaufen. Der sog. Umweltbonus soll helfen, den CO2-Ausstoß zu verringern und richtet sich an Privatpersonen ebenso wie an Unternehmen in Deutschland. Die neuen Fördersätze können rückwirkend beantragt werden für Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Auch für junge gebrauchte Fahrzeuge mit Zweitzulassung nach diesem Termin gilt die erhöhte Förderung.
Auch in Österreich ist das Thema Elektromobilität von großer Bedeutung: Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus steuert hier 2.500 Euro für Elektrofahrzeuge bei. Mehr lesen Sie in unserer Zusammenfassung der einzelnen Förderungen auf dieser Seite.
Deutschland
Lesen Sie hier mehr über:
- Förderungen für Elektroautos
- Ladeinfrastruktur vor Ort für KMU
- Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen
- Nordrhein-Westfalen: Förderungen für Ladeinfrastruktur
- Nordrhein-Westfalen: Förderung für Elektrofahrzeuge Unternehmen
- Bayern: Förderprogramm für Ladeinfrastruktur
- Hamburg: Förderung für intelligente Ladepunkte
- weitere regionale Förderprogramme
- KfW Umweltprogramm
Umweltbonus: Förderung für Elektromobilität
Deutschland
Der Umweltbonus wurde bereits im Jahr 2016 eingeführt. Damals gab es bis zu 4.000 Euro Zuschuss für den Kauf eines Steckerautos. Seit dem Start der Kaufprämie setzt sie sich jeweils zur Hälfte zusammen aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Ende 2019 beschloss die Regierung, den Umweltbonus auf bis zu 6.000 Euro zu erhöhen und bis zum Jahr 2025 zu verlängern.
Durch die „Innovationsprämie“, eingeführt im Zuge des Corona-Konjunkturpakets, verdoppelt sich nun der staatliche Anteil, der Förderbetrag erhöht sich somit auf bis zu 9.000 Euro. Die maximale Kaufprämie gibt es allerdings nur für reine Elektroautos, deren Listenpreis unterhalb von 40.000 Euro liegt.
Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich nach dem Netto-Listenpreis des Basismodells, der bis zu 65.000 Euro betragen darf, und der Art des Antriebs. Für reine Elektro- sowie Brennstoffzellenautos gibt es mehr Zuschuss als für Plug-in-Hybride. Aufschläge für Sonderausstattungen beeinflussen die Höhe der Kaufprämie nicht.
Unter gewissen Umständen ist sogar die Förderung eines jungen gebrauchten Elektroautos möglich — wenn das Elektroauto maximal vor zwölf Monaten und nach 4. November 2019 erstmals zugelassen wurde, weniger als 15.000 Kilometer auf dem Tacho und noch keinen Umweltbonus bzw. keine staatliche Förderung in einem anderen EU-Land erhalten hat.
Wie der Umweltbonus angenommen wird, zeigt dieses Dokument des BAFA: Zwischenbilanz zum Antragsstand vom 1. März 2022.
Der Betrag wird dem Autokäufer direkt beim Händler in voller Höhe abgezogen. Alternativ zieht der Händler nur die Förderung seitens des Automobilherstellers auf der Rechnung ab und der Käufer muss die zweite Hälfte der Förderung direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Elektroauto und andere E-Fahrzeuge
- Gewerbetreibende / Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- reine Batterieelektroautos
- Plug-in-Hybride
- Brennstoffzellenautos
- bis zu 9.000 Euro für rein elektrisch betriebene Autos
- bis zu 6.750 Euro für Plug-In-Hybride
- Das Elektroauto muss auf der BAFA Liste der förderfähigen Elektroautos stehen
- Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein
- Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fassungen der Förderrichtline vom 28.5.2019.
- Das Elektroauto muss innerhalb Deutschlands auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und für mindestens sechs Monate zugelassen bleiben
- Die Automobilherstellerförderung wird Ihnen direkt beim Händler von der Rechnung abgezogen
- Die Förderung seitens der Bundesregierung wird entweder direkt beim Händler abgezogen oder alternativ durch einen Förderantrag bei der BAFA beantragt
- Den Förderantrag elektronisch auf der BAFA Seite ausfüllen und den Kauf- bzw. Leasingvertrag hochladen.
- Spätestens 9 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids muss die Zulassungen des neuen Elektroautos erfolgen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II hochladen. Zwischen dem Eingang des Zuwendungsbescheids und dem Zugang des Verwendungsnachweises bei der BAFA dürfen max. 10 Monate vergehen.
- Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils der Förderung auf Ihrem Konto. Den Restbetrag erhalten Sie direkt beim Kauf Ihres Elektroautos.
- Informationsportal der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Förderantrag online stellen
- Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge
KMU Förderung: Ladeinfrastruktur vor Ort
Deutschland
Mit dem neuen Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) insgesamt 300 Millionen Euro zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU) in Deutschland bereit.
Der Antrag zur Förderung kann ab dem 12.04.2021 gestellt werden. Das Verkehrsministerium ruft dabei vor allem Einzelhandels-, Hotel- und Gastgewerbe-Unternehmen, sowie kommunale Gebietskörperschaften zur Förderung auf. Durch die Förderung können bis zu 80 % der Investitionskosten für den Aufbau von Ladepunkten übernommen werden.
Ladestationen und weitere Ladeinfrastruktur
Förderfähig sind per EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Gebietskörperschaften. Dazu gehören u.a.
- Kommunale Unternehmen & kleinere Stadtwerke
- Einzelhandelsunternehmen wie z.B. Supermärkte
- Gastgewerbe wie z.B. Hotels und Restaurants
in Deutschland
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort
- bis zu 80 % der gesamten Investitionskosten für Ladeinfrastruktur eines Unternehmens
- max. 200.000 € Fördergesamtbetrag pro Antrag / Antragsteller
- bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
- die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen
- verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien
- realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022
-
Schriftliche Anträge können ab dem 12.04.2021 über das elektronische Formularsystem der Bundesregierung gestellt werden
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen (Unternehmen & Kommunen)
Deutschland
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert mit insgesamt 350 Millionen Euro jetzt auch den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Förderanträge können ab dem 23.11.2021 gestellt werden. Unternehmen können von einer Förderung von bis zu 45.000 € pro Standort (Investitionsadresse) profitieren. Für Kommunen entfällt sogar diese Obergrenze. Gefördert werden der Erwerb und die Installation einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses.
Ladestationen und weitere Ladeinfrastruktur
Förderfähig sind laut BMVI Unternehmen und Kommunen. Dazu gehören u.a.
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände
in Deutschland
- Erwerb und Errichtung fabrikneuer, nicht öffentlicher Ladestationen, inkl. Netzanschluss
- Energie- und Lademanagementsysteme zur Steuerung von Ladestationen
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z.B. Erdarbeiten)
- Weitere notwendige technische und bauliche Maßnahmen (siehe Förderungsrichtlinie)
- Bei Unternehmen max. 45.000 € Zuschuss pro Standort (Investitionsadresse)
- Bei Kommunen entfällt diese Begrenzung
- Zuschuss pro Ladepunkt beträgt max. 900 €, darf aber 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten
- Förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW
- Gefördert werden stationäre Ladepunkte bis 22 kW mit einem oder mehreren Ladepunkten.
- An den Ladestationen dürfen ausschließlich unternehmenseigene Flotten- und Car-Sharing-Fahrzeuge sowie die Fahrzeuge von Beschäftigten des Unternehmens laden. Kundenparkplätze werden nicht gefördert.
- Geförderte Ladestationen sind ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 6 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
- Geförderte Ladestationen müssen über eine gesicherte bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen.
- Der Ladestrom muss zu 100% aus Erneuerbaren Energien stammen.
- Der Zuschuss muss vor Beginn eines Vorhabens beantragt werden, d. h. mit dem Vorhaben darf erst nach Abschluss des Vertrages mit der KfW begonnen werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation(en) bzw. der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags.
- In Summe haben Sie für die Realisierung 12 Monate Zeit.
-
Förder-Anträge können ab November 2021 über das KfW-Zuschussportal gestellt werden
Nordrhein-Westfalen: Förderung für E-Ladeinfrastruktur
Deutschland
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat das umfangreiche Förderprogramm progres.nrw ins Leben gerufen, um ein flächendeckendes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur zu schaffen.
progres.nrw Markteinführung - Ladeinfrastruktur
Dieser Förderbaustein richtet sich an private und nicht private Antragsteller zum Aufbau von stationären nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten (AC-Ladepunkte) für Elektrofahrzeuge. Die Ladepunkte müssen über eine Leistung von 11 - 22 kW verfügen. Die Installation und Prüfung muss ein Elektriker durchführen.
Ladestationen und weitere Ladeinfrastruktur
Progres.nrw richtet sich an
- Privatpersonen
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen und kommunale Betriebe
mit Sitz in NRW
- nicht öffentliche (private) Ladepunkte
- Für nicht öffentliche Ladepunkte: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; max. 2.000 € pro Ladepunkt
Es gilt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw) - Programmbereich Markteinführung (progres.nrw - Markteinführung 2018); Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 29.03.2018
Neu seit März 2021: Es wird nur noch intelligente und steuerbare Ladeinfrastruktur gefördert, das heißt die zu fördernde Wallbox oder Ladesäule muss über eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle und ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen, um sie in das Energieversorgungssystem einbinden zu können.
- Anträge können bis zum 30. September 2023 gestellt werden.
- Antragsformulare sowie die Adresse finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg
- Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Nordrhein-Westfalen: Förderung für Elektrofahrzeuge für Unternehmen
Deutschland
Nordrhein-Westfalen hat das Budget seines Förderprogramms für Elektromobilität 2019 auf 40 Millionen Euro verdoppelt. Neu sind Kaufprämien für Unternehmen, die zusätzlich zur Umweltprämie gewährt werden. Die Förderung startete zum 4. Februar 2019.
So können Firmen nun beim Kauf von Elektro-Pkw eine Landesförderung in Höhe von 6.000 Euro pro Fahrzeug beantragen. Den Kauf von E-Nutzfahrzeugen zwischen 2,3 und 7,5 Tonnen unterstützt das Bundesland sogar mit bis zu 8.000 Euro.
Elektroautos und elektrische Nutzfahrzeuge für Unternehmen
Unternehmen, Gewerbetreibende,
Vereine und Verbände
mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen
Klasse M1 (PKW) |
Klasse N1 (unter 2,3 t) |
Klasse N1 (ab 2,3 t) |
Klasse N2 (bis 4,25 t) |
Klasse N2 (unter 7,5 t) |
Fahrzeugklasse | NRW-Förderung | Herstelleranteil Umweltbonus* | Bundesanteil Umweltbonus | Gesamtförderung | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Klasse M1 (PKW) | 4.000 € | + | 2.000 € | + | 2.000 € | = | 8.000 € |
Klasse N1 (unter 2,3 t) | 4.000 € | + | 2.000 € | + | 2.000 € | = | 8.000 € |
Klasse N1 (ab 2,3 t) | 8.000 € | + | 2.000 € | + | 2.000 € | = | 12.000 € |
Klasse N2 (bis 4,25 t) | 8.000 € | + | 2.000 € | + | 2.000 € | = | 12.000 € |
Klasse N2 (unter 7,5 t) | 8.000 € | ----- | ----- | = | 8.000 € |
Es gelten die Bedingungen der Richtlinie "Emissionsarme Mobilität".
Anträge können Sie hier stellen:
- Portal ElektroMobilitätNRW
- Übersicht über die Fördergelder für Unternehmen in NRW
Bayern: Förderprogramm "Laden in München"
Deutschland
Am 01.07.2019 ist das Förderprogramm "Laden in München" gestartet. Gefördert wird der Aufbau von großvolumiger Ladeinfrastruktur. Das Programm läuft bis 30.9.2022.
Großvolumige Ladestruktur
Antragsberechtigt sind juristische Personen und WEGs.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
- Beschaffungskosten von Hardware und Software: Ladestationen, Software für ein Lademanagement, Investitionskosten für ein Backend
- Externe Planungskosten für Elektrofachplanung der Ladeinfrastruktur
- Vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen ("Make-ready-Kosten"): Herstellung eines Stromanschlusses in der erforderlichen Leistung, Anbindung der Ladestation an das IT-Backend
- Installation der Ladeeinrichtung: Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, Ausgaben für Beschilderung und Ausweisung der Ladeplätze
• Für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern oder mindestens 50 Mio. € Jahresumsatz: 40 %.
• Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz: 50 %
• Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz: 60 %
Es gelten die Bedingungen der Richtlinie des BMWi zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität.
Anträge können Sie hier stellen:
Förderprogramm "Laden in München"
KfW-Umweltprogramm zur günstigen Finanzierung von Elektroautos und Ladeinfrastrukturen
Deutschland
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert mit dem KfW-Umweltprogramm 240/241 Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen und Freiberufler. Darunter fallen neben vielen anderen Bereichen auch Investitionen in die Elektromobilität. Die KfW gewährt günstige Konditionen (ab 1,00 % effektiven Jahreszins) zur Anschaffung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden und für den Aufbau von Ladeinfrastrukturen.
Details wie die Kredithöhe, Laufzeit und der konkrete Zinssatz werden individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten. Kontaktieren Sie einfach Ihren Finanzierungspartner und sprechen Sie ihn auf das KfW-Umweltprogramm an.
- In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Freiberufler
- Public Private Partnership-Modelle
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
Elektrofahrzeuge:
- Elektrofahrzeuge
- Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge (max. 50g CO2/km bzw. mind. 40 km elektrische Reichweite)
Ladeinfrastruktur:
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Betankungsanlagen für Wasserstoff
- Kontakt aufnehmen: Gemeinsam mit Ihrem Finanzierungsberater besprechen Sie, ob der KfW-Kredit zu Ihrem Vorhaben passt und, ob er Sie bei der Einreichung begleiten möchte.
- Kredit beantragen: Mit Ihrem Finanzierungspartner füllen Sie den Kreditantrag aus. Dieser reicht ihn bei dem KfW-Umweltprogramm ein.
- KfW prpüft den Kreditantrag: Die KfW überprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Die Entscheidung wird Ihrem Finanzierungspartner mitgeteilt.
- Das Vorhaben kann beginnen: Ist der Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem Kredit ist Ihr Finanzierungspartner.
Österreich
Das erwartet Sie hier:
Förderaktion „E-Mobilität für Private 2022“
Österreich
Die österreichische Bundesregierung und die Fahrzeugimporteure haben ein Förderpaket für E-Mobilität beschlossen. Die darin enthaltenen Förderungsangebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung von Leuchtturm 3 „E-Mobilität“ der #mission2030 leisten.
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW, Brennstoffzellenfahrzeugen, E-Mopeds bzw. E-Motorräder, (E-)Lastenrädern, E-Leichtfahrzeugen und Ladeinfrastruktur.
Für reine Elektroautos winken in Summe bis 3.000 Euro, für Plug-in-Hybridfahrzeuge bis zu 1.250 Euro.
Elektroautos und Ladestationen
- ausschließlich Privatpersonen
- Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Plug-in-Hybride
- Range Extender / Reichweitenverlängerer
- E-Motorräder und E-Mopeds sowie Lastenfahrräder
- E-Leichtfahrzeuge
- Ladeinfrastruktur für Zuhause
- 3.000 Euro pro Fahrzeug für reine Elektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge
- 1.250 Euro pro Fahrzeug für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer
- 450 Euro pro E-Moped
- 700 bis 1.400 Euro pro E-Motorrad (je nach Fahrzeugklasse)
- 800 Euro pro (E-)Transportrad
- 1.300 Euro pro E-Leichtfahrzeug
- 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder eine Wallbox (für Ein-/Zweifamilienhäuser)
- 900 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (als Einzelanlage in Mehrparteienhaus)
- 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (als Gemeinschaftsanlage in Mehrparteienhaus)
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus dem "E-Mobilitätsbonusanteil (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK
- Dazu kommt je nach Antrag noch jeweils der „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs
-
Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers in Höhe der Förderung gewährt wurde
-
Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
- Weitere Förderbedingungen finden Sie hier.
- Registrierung: Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.
- Antragstellung: Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
- Weitere Informationen und wichtige Formulare finden Sie hier.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung
- im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
- einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern
- Bei Installation einer Wallbox (Heimladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs
- Bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel
Förderung Elektro-PKW für Betriebe
Österreich
Im Rahmen einer budgetär und zeitlich abgegrenzten Förderungsaktion werden PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben sowie Range Extender mit einer Förderung unterstützt.
Gefördert werden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 der Kauf von reinen Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybridfahrzeugen.
Neu seit 2021: Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können nun auch eine Förderung für betriebliche Ladeinfrastrukturen beanteagen.
Elektroautos und Plug-in-Hybride
- alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
- Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
- Plug-in-Hybride Elektrofahrzeugen mit Reichweitenverlängerer
- Brennstoffzellenautos
- 2.000 Euro pro Fahrzeug für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
- 1.000 Euro pro Fahrzeug für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer
- Die Förderung beträgt max. 30 % der Anschaffungskosten
-
Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers im Ausmaß von netto 2.000 Euro bzw. 1.000 Euro (je nach Fahrzeugtyp) gewährt wurde
-
Gefördert werden alle ordnungsgemäß registrierten Fahrzeuge, für die innerhalb der Frist von 24 Wochen ab Online-Registrierung ein vollständiger Förderantrag online gestellt wurde
- Weitere Förderbedingungen finden Sie im Informationsblatt des BMNT
- Registrierung: Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der Antragsteller zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.
- Antragstellung: In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.