Die KfW-Förderung richtet sich neben Privatpersonen an
- Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter und Vermieter
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Bauträger
mit Sitz in Deutschland
Förderfähig sind lediglich Ladestationen, die von der KfW gelistet sind. Eine Übersicht finden Sie hier. Zusätzlich gilt die Richtlinie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beantragung und Vergabe wohnwirtschaftlicher Zuschussprodukte der KfW vom 01.01.2020
In drei Schritten kommen Sie zu Ihrem Zuschuss:
Schritt 1 – Antrag stellen
Den Förderantrag können Sie im KfW-Zuschussportal stellen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ auswählen. Um den Antrag stellen zu können müssen Sie nun Angaben zu Ihrer Person, der Anzahl der Ladepunkte und dem Ort, an dem die Ladestation(en) errichtet werden soll(en), machen. Für den Antrag genügt lediglich die Anzahl der Ladepunkte, eine genauere Angabe zur Ladestation ist noch nicht nötig.
Der Antrag wird i.d.R. am gleichen Tag bestätigt. Die Antragsbestätigung kann im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“ eingesehen werden.
Schritt 2 – Ladestation bestellen und installieren lassen.
Erst nach Erhalt der Antragsbestätigung darf die Ladestation bestellt und die Installationsarbeiten in Auftrag gegeben werden. KfW-förderfähige Ladestationen können Sie direkt bei uns bestellen. Unser Angebot an förderfähigen Ladestationen ist am Ende der Seite zu finden.
Für die spätere Auszahlung ist die KfW gesetzlich dazu verpflichtet, den Zuschussempfänger eindeutig zu identifizieren. Dafür nutzt die KfW den SCHUFA-Identitäts-Check oder ggf. das PostIdent-Verfahren bzw. eine Video-Identifikation. Dabei werden personenbezogene Informationen nur abgeglichen und nicht gespeichert oder für ein Scoring genutzt.
Schritt 3 – Nachweise hochladen und Zuschuss erhalten
Ab dem Zeitpunkt der Antragsbestätigung haben Sie bis zu 9 Monate Zeit die Rechnungen im Zuschussportal einzureichen. Hierfür können Sie die Einzelrechnungen für die Ladestation und den Einbau im KfW-Zuschussportal einzeln hochladen. Neben den Rechnungen müssen in diesem letzten Schritt auch genaue Angaben zum Modell der Ladestation und der Anzahl der errichteten Ladepunkte gemacht werden.
Abschließend müssen Sie nur noch die Angaben bestätigen. Die Dokumente werden dann zur Prüfung freigegeben und im Anschluss der Zuschuss ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass der Strom für die Ladestationen zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen muss. Über einen entsprechenden Stromvertrag oder durch Eigenerzeugung vor Ort (z.B. durch eine PV-Anlage) lässt sich dies sicherstellen. Sollten Sie noch zu einem Stromvertrag mit 100% erneuerbaren Energien wechseln müssen, muss dieser abgeschlossen sein sobald sie die Nachweise in Schritt 3 hochladen.