6. Wird es auch Flatrates geben?
Nach welchem Tarif abgerechnet wird, ist je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich. Mit der Eichrechtskonformität wird die Abrechnung nach kWh die wohl gängigste Form des Ladens sein, weil es die fairste und transparenteste Form des Energiebezugs darstellt. Dabei sind rein kWh-basierte Tarife möglich und solche, die sowohl die verbrauchte Energie als auch die Standzeit des Elektroautos am Ladepunkt berücksichtigen. Letztere sollen verhindern, dass stark frequentierte Ladesäulen zu lange blockiert werden.
Flatrates haben sich bei Angeboten wie Telefon- und Datentarifen oder Streaming von Filmen und Serien bewährt. Fürs Laden wird es sicher auch Flatrate-Tarife geben. Die lohnen sich vor allem für Vielfahrer sowie für jene Elektroauto-Besitzer, die keine Lademöglichkeit zu Hause oder beim Arbeitgeber haben.
Session Fees, also ein einmaliger Fixpreis pro Ladevorgang, sowie rein zeitbasierte Tarife sind nicht mehr zulässig. Weiterhin möglich ist es jedoch, den Strom zu verschenken, wie es einige Super- und Verbrauchermärkte bereits anbieten.