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Wohnungszähler vs. Gemeinschaftszähler in Wohnimmobilien – Welcher Stromzähler ist der richtige für deine Ladelösung?

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The Mobility House Team

10. November 2022

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mit der wachsenden Bedeutung der Elektromobilität in Deutschland steigt die Anzahl öffentlicher Ladepunkte stetig an. Im privaten Bereich haben allerdings viele Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen aufgrund von fehlender Infrastruktur noch keine Möglichkeit, ihr Elektroauto in der heimischen Tiefgarage zu laden.

Moderne Wohnanlage

Seit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes Ende 2020 haben diese jedoch Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge in ihrer Wohnimmobilie. Zudem muss nun beim Neubau sowie bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als fünf beziehungsweise zehn Stellplätzen die nötige Ladeinfrastruktur geschaffen werden – das legt das 2021 verabschiedete Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) fest. Unsere Expert:innen gehen folglich von einem sehr hohen Bedarf an Ladeinfrastruktur insbesondere in größeren Wohnimmobilien aus. Das bringt für Eigentümer:innen sowie Hausverwaltungen neue Herausforderungen mit sich, unter anderem in der elektrotechnischen Umsetzung.

Elektrotechnische Umsetzung: Gemeinschaftszähler vs. Wohnungszähler

Bei der Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern stellt sich die Frage, über welchen Stromzähler die Ladestationen versorgt und abgerechnet werden sollen. Hierbei stehen sich in der technischen Umsetzung zwei Optionen gegenüber: 

  1. Die Ladestationen können entweder direkt durch die vorhandenen Wohnungszähler der jeweils zugehörigen Stellplätze angeschlossen werden
  2. oder durch einen zentralen Gemeinschaftszähler für die gesamte Ladeinfrastruktur des Gebäudes mit einer separaten Abrechnungslösung

a) Der individuelle Wohnungszähler

  • Auf den ersten Blick scheint der individuelle Wohnungszähler die attraktivere Variante zu sein, da die Möglichkeit besteht, den eigenen bestehenden Stromtarif weiter zu verwenden. Zudem entfallen – anders als bei einem Gemeinschaftszähler – die Notwendigkeit der Abrechnung unterschiedlicher Nutzer:innen und damit einhergehende laufende Servicekosten.
  • Wenn insgesamt nur wenige Stellplätze mit einer Lademöglichkeit ausgestattet werden sollen, kann die Installation der Ladeinfrastruktur bei einem vorhandenen Wohnungszähler günstiger ausfallen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Wohnungszähler für den zusätzlichen Leistungsbedarf einer angeschlossenen Ladestation ausgelegt ist. Ist das nicht der Fall, ist die Anschaffung eines größeren, kostspieligen Wohnungszählers erforderlich.
  • Um eine Wallbox mit einer Leistung von 11 kW anschließen zu können, ist in der Regel die Installation eines zusätzlichen Kleinverteilers pro Wohnungszähler notwendig. Einher gehen damit eine individuelle Abstimmung mit einem Elektrofachbetrieb sowie ein erhöhter Platzbedarf für die Verteiler. Wenn zahlreiche Stellplätze elektrifiziert und entsprechend viele Kleinverteiler benötigt werden, kann das in den häufig ohnehin beengten Verhältnissen in den Technikräumen zu Schwierigkeiten führen.
  • Ab etwa drei Ladepunkten in der gemeinsamen Garage ist eine intelligente Steuerung der Ladevorgänge mithilfe eines Energie- und Lastmanagements in der Regel empfehlenswert: So nutzt du den Hausanschluss des Objekts maximal effizient und bewahren ihn vor Überlastung. Die Installation und Steuerung eines solchen Lastmanagements gestalten sich bei den einzelnen Wohnungszählern deutlich komplexer und damit teurer.
  • Jede neue, nachträglich installierte Wallbox ist beim individuellen Wohnungszähler mit hohem Aufwand und entsprechend hohen Kosten verbunden, da die Kabel vom Zähler bis zum Stellplatz verlegt werden müssen. So sind vor allem Eigentümer:innen mit weit entfernten Stellplätzen finanziell benachteiligt.  
  • Ferner bist du verpflichtet, sobald die Leistung aller installierten Ladepunkte in der Immobilie größer als 12 kVA (entspricht etwa 11 kW) ist, jede zusätzliche Ladestation durch den Netzbetreiber genehmigen zu lassen. Dieses Genehmigungsverfahren ist aufwändig und muss bei jeder einzelnen Ladeeinrichtung erneut durchlaufen werden. Der Netzbetreiber kann die Genehmigung bei einem nachträglichen Aufbau auch verwehren, was für die betreffenden Eigentümer:innen zum Nachteil führen würde. 

b) Der Gemeinschaftszähler

  • Im Vergleich zum individuellen Wohnungszähler erwartet dich bei der Installation eines Gemeinschaftszählers zunächst eine höhere Anfangsinvestition. Diese umfasst etwa den Zählerschrank inklusive Gebühren für die Setzung sowie den Verteiler beziehungsweise das Schienensystem, das die Ladeinfrastruktur mit Strom versorgt.
  • Außerdem ist ein zusätzlicher Stromtarif für den Gemeinschaftszähler notwendig. Zu beachten ist hierbei, dass bei einem Neuabschluss die aktuell marktüblichen Preise gelten.
  • Wenn du davon ausgehst, dass die Zahl der zu elektrifizierenden Stellplätze steigen wird, bietet der Gemeinschaftszähler einen entscheidenden Vorteil: Nach Installation lassen sich die einzelnen Stellplätze günstig und effizient an das gemeinschaftliche Grundsystem anschließen. Der stufenweise Ausbau ermöglicht den Nutzer:innen einen unkomplizierten, zeitlich versetzten Einstieg in die Elektromobilität mit fairer Kostenverteilung innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
  • Des Weiteren ist der Genehmigungsprozess eines Gemeinschaftszählers beim Energieversorger aufgrund der höheren Leistung sowie geringeren Überlastungsgefahr einfacher und erfolgt in der Regel schneller.
  • Ferner kann ein Gemeinschaftszähler sehr gut durch ein intelligentes Lade- und Energiemanagement ergänzt werden. Dadurch ist eine optimale Ausschöpfung des Netzanschlusses am Standort möglich. Sollte der Hausanschluss nicht ausreichen, teilt sich die Eigentümergemeinschaft die Kosten für den Ausbau und die entstehenden Netzentgelte.
  • Der Gemeinschaftszähler bietet zudem weitere Einsparpotenziale wie variable Stromtarife und das kostenoptimierte netzdienliche Laden im Sinne von §14a EnWG. Auch wenn du zukünftige Technologien wie V2G nutzen willst, ist die Wahl eines Gemeinschaftszählers sinnvoll. 

Fazit: Gemeinschaftszähler vs. Wohnungszähler

Grafik Stromzähler vs. Gemeinschaftszähler

Welcher Stromzähler die bessere Wahl für ist, hängt von vielen Faktoren ab. Es ist empfehlenswert, bei der Entscheidungsfindung die Bedürfnisse der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft zu berücksichtigen.  
Zudem solltest du vorausschauend handeln und dir beispielsweise die Frage stellen: Wie viele Stellplätze sollen heute und in absehbarer Zukunft mit einer Lademöglichkeit ausgestattet werden? Insbesondere in Wohnimmobilien mit einer hohen Zahl an zu elektrifizierenden Stellplätzen bietet nach genauerer Betrachtung die technische Option des separaten Gemeinschaftszählers in der Regel mehr Vorteile. Hierbei können zwar anfänglich höhere Kosten auf dich zukommen als beim individuellen Wohnungszähler. Langfristig lohnt sich jedoch die Investition: So bist du flexibel aufgestellt und optimal für die Zukunft gerüstet.

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