1. Vertragsumfang
Diese Servicebedingungen sind eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und der The Mobility House AG Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich, Schweiz nachfolgend auch TMH. Die Vereinbarung regelt den Bezug und den Betrieb des ChargePilot von The Mobility House (TMH), sowie die vereinbarten weiteren Serviceleistungen.
ChargePilot besteht aus einem Controller Set (Hardware & Software), inkl. der lokalen Steuereinheit „Smart Charging Controller“, und dem The Mobility House Backend (Software). Die Software auf dem Smart Charging Controller und im Backend wird als Software as a Service betrieben wird. Der Smart Charging Controller stellt das zentrale Element von ChargePilot dar. Er steuert alle Ladevorgänge und dient gleichzeitig als Verbindungselement zum The Mobility House Backend. Das The Mobility House Backend kann über eine Benutzeroberfläche vom Kunden bedient werden. Hier finden alle Einstellungen und Auswertungen statt.
Umfang dieses Vertrags ist der Betrieb des Smart Charging Controllers sowie des The Mobility House Backends im ChargePilot Starter-Set und den weiteren beauftragten Paketen (gemäß Auftrag).
2. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von TMH (https://www.mobilityhouse.com/ch_de/datenschutz).
3. Service-Paket
In diesem Abschnitt werden die vereinbarten Serviceleistungen definiert. Diese beziehen sich nur auf Komponenten und Pakete, die der Kunde von TMH bezogen hat und in Kombination mit ChargePilot betrieben werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nicht enthalten ist der Service für die elektischen Installation und das kundeneigene Kommunikationsnetzwerk (siehe dazu auch Abschnittt 3.2.).
3.1 Service-Paket
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde gelten die Bedingungen des Service-Paket Basis.
3.2 Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde gestattet und ermöglicht dem Servicepersonal von TMH und dessen Vertragspartnern oder Nachunternehmern nach vorheriger Absprache den ungehinderten Zugang zu allen Standorten, Betriebsräumen, Komponenten und anderweitig für die Erfüllung der Servicearbeiten notwendigen Räumlichkeiten.
Zur Abstimmung benennt der Kunde einen oder mehrere Ansprechpartner vor Ort, welche von TMH direkt zur Störungsbeseitigung während der vereinbarten Servicezeiten (gemäss vereinbartem Servicepaket) kontaktiert werden können.
Der Kunde informiert TMH im Falle einer Störung unmittelbar und mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung. Während der Fehleranalyse und Störungsbehebung unterstützt der Kunde TMH in einem ihm zumutbaren Maße, um die Ausfallzeit möglichst kurz zu halten und um Aufwände für einen Vor-Ort-Termin zu vermeiden.
Sofern die Internetverbindung nicht bei TMH beauftragt wird, verpflichtet sich der Kunde während des Betriebs dauerhaft eine Internetverbindung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat des Weiteren dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Ports freigeschaltet sind. Für Schäden, Störungen und Einschränkungen im Betrieb durch eine fehlende Internetverbindung oder einem Ausfall des Mobilfunknetzes übernimmt TMH keine Haftung.
Desweiteren infomiert der Kunde TMH im Falle von vorhersebaren Störungen des Systems (z.B. Wartungsarbeiten) und spricht Änderungen am Systemaufbau vor Ausführung mit TMH ab (z.B. Änderungen der elektischen Infrastruktur, des Kommunikationsnetzwerks oder Aufbau neuer Ladestationen).