Wie profitiert Ihr Haus von einer eigenen Ladeinfrastruktur?
Alle Vorteile auf einen Blick.


Gewinnen Sie neue Gäste
Mit einer Ladestation erschließen Sie ein neues Gästesegment: Elektroautofahrer, die auf der Suche nach einer Lademöglichkeit für ihr Fahrzeug sind.


Punkten Sie mit besonderem Service
Ihre Gäste laden entspannt während des Aufenthalts und Sie erhalten ganz nebenbei positive Hotelbewertungen auf relevanten Plattformen.


Zeigen Sie Umweltbewusstsein
Setzen Sie ein Statement für Nachhaltigkeit. Mit Ladestationen für Ihr Hotel stehen Sie für Innovation und ermöglichen Ihren Gästen bereits heute emissionsfreies Fahren.
Neue Energie - für Fahrer und Elektrofahrzeug
Die Deutschen verreisen gerne mit dem Auto. Das zeigt auch die Studie des BMWI Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2013): 71 Prozent aller Inlandsreisen werden mit dem PKW unternommen. Und dieser PKW läuft immer häufiger mit Batterie statt mit Benzin. Das bedeutet für Hotels und Gaststätten, dass sie sich auf Elektroautos einstellen müssen.
Wellness, weiche Betten oder ein gutes Frühstück bieten viele Hotels. Eine kostenlose Ladestation fürs Elektroauto spricht dagegen für einen besonderen Service. Damit heben Sie als Hotelbesitzer sich von der Konkurrenz ab. Sie zeigen, dass Sie mit dem Trend gehen und umweltbewusst agieren. Ihre Gäste sind auch vor Ort flexibel mit Ihrem E-Fahrzeug und sind gut gerüstet für die Weiterfahrt oder für Tagesausflüge mit dem Auto.
Qualitativ hochwertiges Essen ist das eine – Wohlfühlen das andere. Für gute Restaurants gilt heutzutage: Der Service muss stimmen. Reisende verbinden gern das Angenehme mit dem Nützlichen. Warum sollten Ihre Gäste nicht Ihren Bauch und Ihr Auto gleichzeitig füllen? Stellen Sie ihnen eine moderne Ladeinfrastruktur zur Verfügung und punkten Sie damit als fortschrittliches Haus.
Laden von Gästen im Hotel
Ist an einem Hotel öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aufgebaut, gelten die vollen Anforderungen der Ladesäulenverordnung und des Eichrechts, wenn das Laden dort kostenpflichtig ist. Auch auf einem abgeschlossenen Exklusiv-Parkplatz für Hotelgäste sind eichrechtskonforme Ladesäulen Pflicht, wenn der Ladestrom abgerechnet werden soll. Eine vermeintlich einfache Lösung wie etwa eine Tagespauschale für die Nutzung eines Ladepunktes ist nicht zulässig, da sie nicht mit der Preisangabenverordnung vereinbar ist. Diese erlaubt nur Flatrates auf Monats- oder Jahresbasis.