Smart laden – heute und übermorgen

ChargePilot® ist das intelligente Lade- und Energiemanagement, das E-Fahrzeuge kostenoptimiert und zuverlässig lädt.
Warum ChargePilot®
ChargePilot® liefert Ergebnisse

Lokal integriert...
Der ChargePilot® Controller sorgt vor Ort für ausfallsicheres, dynamisches Lastmanagement. Er verteilt die Leistung intelligent unter Berücksichtigung lokaler Erzeuger und Verbraucher, priorisierter Fahrzeuge und Netzbetreibersignale. Das Ergebnis: maximale Effizienz, minimale Ladekosten.

... und intelligent vernetzt
Das ChargePilot® Dashboard bietet eine aktuelle Statusanzeige und die Remote-Steuerung von Ladepunkten und -vorgängen. Zudem ermöglicht das integrierte Authentifizierungs-management die einfache Nutzer:innen-Verwaltung. Bequemes Monitoring und intuitive Steuerung von überall.
Kompatibilität
Clever kombinierbar
Standardisierte Schnittstellen ermöglichen die einfache Anbindung von
zahlreichen Drittsystemen.
Referenzen
Diese Kunden nutzen ChargePilot® bereits
Support
Auf uns ist Verlass
24/7 Monitoring
Unerwartete Störungen werden automatisiert gemeldet und remote gelöst. Anderenfalls beheben wir den Fehler schnell vor Ort.
Persönlicher Support
Ob bei Installation, Inbetriebnahme oder im laufenden Ladebetrieb – unser Team bietet kompetente Unterstützung bei allen Fragen.
Immer Up-to-date
Regelmäßige Software Updates sorgen für höchste Sicherheit und neue Möglichkeiten auf dem Weg in die Mobilität der Zukunft.

19. August 2024
Eine volle Ladung Sonne: mit ChargePilot® smart gelöstChargePilot® erhöht den Eigenverbrauch von lokal erzeugtem Solarstrom, reduziert Kosten erheblich und verbessert die Klimabilanz der Ladeinfrastruktur.

13. Mai 2024
Bahnbrechende Energieeinsparungen: ChargePilot® senkt Ladekosten um 30 bis 40 %ChargePilot® nutzt dynamische Stromtarife bei der Fahrzeugladung und ermöglicht V1G für Flotten jeder Größe.

08. April 2024
§ 14a EnWG: Netzdienliches Laden leicht gemachtChargePilot® ermöglicht die netzdienliche Steuerung mehrerer Ladepunkte und erfüllt somit die seit 2024 gültigen Vorgaben des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).