Die Bundesregierung fördert die Nutzung von Dienstfahrzeugen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb - auch steuerlich. Bislang musste ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen auch privat nutzt, monatlich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektrofahrzeuge wird künftig ein halbierter Satz von 0,5 Prozent gelten. Die Neuregelung betrifft Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.
Beispiel: Kostet ein Elektroauto laut Bruttolistenpreis 36.000 Euro, so muss der Fahrer monatlich lediglich 180 Euro versteuern.
Die Wirtschaftlichkeit in der Anschaffung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen steigt somit deutlich und gestaltet sich damit sowohl für Mitarbeiter als auch für das Unternehmen sehr interessant.
Weitere Argumente für die Entscheidung, ein Elektroauto als Dienstwagen zu fahren, lesen Sie in unserem aktuellen Magazinbeitrag.