Förderung von Schnelllade­infrastruktur für Unternehmen: bis zu 30.000 € pro Ladepunkt

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The Mobility House Team

20. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die wichtigsten Informationen zum bundesweiten Schnelllade-Förderprogramm.

DC Schnellladestation am Firmen-Standort

Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen für die Elektrifizierung des Verkehrssektors und das Erreichen der Klimaschutzziele eine entscheidende Rolle: Denn im Vergleich zu Privatfahrzeugen haben sie meist eine längere Laufleistung. Gleichzeitig stehen Unternehmen bei der Umstellung auf E-Fahrzeuge und der Errichtung einer eigenen Schnellladeinfrastruktur vor erheblichen finanziellen Hürden. 

Hier setzt der aktuelle Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für "Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen" an: Er soll Unternehmen jeder Größe beim Schritt zur Elektrifizierung unterstützen und in die Umstellung auf eine zukunftsgerichtete Mobilität begleiten.

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm zusammengefasst.

BMDV fördert Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen

Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität 2023 hat das BMDV einen bundesweiten Förderaufruf für nicht-öffentliche Schnellladestationen in Deutschland initiiert. Diese Maßnahme ist ein Beitrag zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung. Insgesamt werden im Fördertopf 400 Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderung kann seit 18.9.2023 beantragt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Für die Förderung berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.  

Im Detail: 

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
  • Großunternehmen (GU) 

Die Förderung bezieht sich auf Schnellladeinfrastruktur sowohl für elektrische Pkw als auch für elektrische Nutzfahrzeuge wie Transporter, Busse oder Lkw. Das macht sie besonders interessant für Unternehmen, die ganze E-Flotten mit Schnell- oder Ultraschnellladesystemen (HPC) ausrüsten möchten, z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Anbieter von Mietwagen und Carsharing, Paketdienste sowie Pflegedienste. 

Was ist förderfähig?

Gefördert werden die Ausgaben für gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. 

 Im Detail: 

  • Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. Energiemanagementsystem oder elektrische Stromspeicher): Die Ladepunkte müssen fabrikneu sein und ausschließlich nicht öffentlich zugänglich auf betrieblich selbst genutzten Flächen errichtet werden. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung. 
  • Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.

Was fällt nicht unter die Förderung?

Nicht förderfähige Kosten sind unter anderem Aufwendungen für Planungsleistungen durch externe Dienstleister. Ebenso von der Förderung ausgenommen sind Zuschüsse für Leasinggebühren oder Mietkosten im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme erfolgt als Anteilsfinanzierung. Ihre Höhe hängt ab von der Größe des Unternehmens und der DC-Ladeleistung der Ladepunkte.

Im Detail: 

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Förderquote von bis zu 40 %, maximal 30.000 € pro Ladepunkt 
  • Großunternehmen (GU): Förderquote von bis zu 20 %, maximal 15.000 € pro Ladepunkt 

Maximaler Förderbetrag pro Ladepunkt:

KMU

GU

Ladeleistung 50 - 149 kW 

14.000 € 

7.000 € 

Ladeleistung  ab 150 kW 

30.000 € 

15.000 € 

Pro Antrag können beliebig viele Ladepunkte beantragt werden. Die maximale Gesamtfördersumme pro Antrag beträgt 5 Millionen Euro, unabhängig von der Anzahl der beantragten Ladepunkte. 

Woman charging her electric car at DC fast charger

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Wir haben die passenden förderbaren Ladestationen und Info-Webinare zur Förderung.

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Weitere Förderbedingungen

  • Pro Unternehmen darf nur ein Antrag gestellt werden.  
  • Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen den Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten. 
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.  
  • Die Förderung kann nicht mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. 
  • Aufträge dürfen erst nach der Bewilligung des gestellten Antrags vergeben werden. 
  • Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen.  
  • Die Förderung gilt nur für Schnellladepunkte in Deutschland. 

Förderung von Schnellladestationen: Informationen zur Antragstellung

Anträge zur Förderung können über den Projektträger Jülich gestellt werden: https://lis.ptj.de/