Neue Förderprogramme für WEGs 2025: Jetzt Ladeinfrastruktur ausbauen und Immobilien zukunftssicher machen

Portrait von Eva Harmeling

Eva Harmeling

26. Juni 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 minutes

Wer über eigene Wallboxen nachdenkt und in München, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen wohnt, kann sich 2025 über Förderungen freuen.

News aus der E-Mobilität

In diesen Bundesländern gibt es derzeit attraktive Förderprogramme, die dabei helfen, auf E-Mobilität umzusteigen – sei es die Förderung für eine einfache Vorrüstung oder gleich die vollinstallierten Schnellladepunkte.

Im Folgenden findest du einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohneigentümergemeinschaften in München, Baden-Württemberg und NRW.

Förderungen in München: Bis zu 10.000 Euro pro Schnellladepunkt

Im Rahmen des Programms „Klimaneutrale Antriebe“ können WEGs Zuschüsse für die Errichtung von Ladeinfrastruktur beantragen. Dabei werden sowohl die Vorrüstung für einen späteren Ausbau als auch die Installation von Ladepunkten gefördert. Ladeinfrastruktur wird mit 40 % der Nettokosten gefördert. Der maximale Förderbetrag ist abhängig von der Art der Ladestation und wird wie folgt aufgeschlüsselt:

Ladestation bis 22 kW:

  • Anschaffung der Ladestation: bis zu 500 Euro pro Ladepunkt
  • Elektrische Vorrüstung für Ladestation: bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt

Schnellladepunkte über 22 kW:

  • Ladestation inkl. Vorrüstung: bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt

Wichtige Voraussetzung bei dieser Förderung: Die Anlage muss zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden. Pro Jahr werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen je Antragsteller:in gefördert. In einem Fördervorhaben muss mindestens eine Ladestation mit mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.

Die Anträge können neben WEGs auch von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen gestellt werden.

Mehr Infos zur Antragstellung gibt es hier: Stadt München

Förderungen in Baden-Württemberg: bis zu 2.500 Euro für WEG-Ladeplätze

Auch Baden-Württemberg fördert den Ausbau von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Programms „Charge@BW“. In WEGs werden vorbereitende Elektroinstallationen gefördert (ohne Ladeinfrastruktur), die das spätere Nachrüsten durch Eigentümer:innen erleichtert.

Förderhöhe:

  • Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz in WEG

Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.

Wichtig: Die Elektroinstallation in WEGs muss das Gemeinschaftseigentum betreffen, damit eine Antragstellung möglich ist. Bei Ladeplätzen in WEGs ist die Anschaffung der Ladeinfrastruktur (Wallbox, Ladestation) nicht zuwendungsfähig, sondern nur die Elektroinstallation (inkl. intelligenten Lastmanagementlösungen) bis zum jeweiligen Stell- bzw. Ladeplatz

Das heißt: Selbst wenn noch keine Ladesäule installiert wird, können WEGs finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur erhalten. Voraussetzung ist, dass die geplante Infrastruktur ab Fertigstellung mindestens drei Jahre in Betrieb bleibt.

Mehr Infos und Förderantrag hier: Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr

Förderung in Nordrhein-Westfalen: Bis zu 10.000  Euro für Netzanschlüsse

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen sieht die Förderung etwas anders aus: Hier liegt der Fokus rein auf dem Netzanschluss. Im Rahmen des Programms „progres.nrw“ unterstützt das Land WEGs dabei, die technischen Voraussetzungen für Ladepunkte zu schaffen.

Gefördert werden „die Errichtung und Ertüchtigung eines Netzanschlusses für Garagen- und Stellplatzkomplexe“. Zuwendungsfähig sind beispielsweise:

  • Ausgaben für Netzanschlüsse und Ertüchtigung von bestehenden Anschlüssen
  • Baukostenzuschüsse, Transformatoren, Verkabelung bis zum Verteilerkasten
  • Notwendige Änderungen am Verteilerkasten oder Errichtung eines neuen Verteilerkastens
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche

Förderhöhe:

  • 20 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 10.000 Euro pro Vorhaben

Förderfähig sind Garagen- oder Stellplatzkomplexe mit mindestens vier Stellplätzen, die mindestens zwei Jahre alt sind. Es ist jeweils nur ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkompex förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist ein Nachweis über die geplante Errichtung eines nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkts mit mindestens 11 kW Leistung.

Hier geht’s zum Antrag: Elektromobilität NRW

Fördergelder zum Einstieg in die E-Mobilität nutzen

Der Umstieg auf Elektromobilität wird dank Förderungen der Bundesländer leichter – vor allem für Wohnungseigentümergemeinschaften. Gezielte Förderprogramme wie die in München, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen schaffen Anreize zum Ausbau in WEGs, indem sie teure Investitionen abfedern und die Zukunftsfähigkeit der Immobilie stärken. Wer jetzt handelt, spart nicht nur Geld, sondern investiert auch in ein nachhaltiges Wohnumfeld, das zu einem Werterhalt der Immobilien führt.

Wer auf Ladeinfrastruktur in der WEG setzen möchte, hat jetzt die besten Grundvoraussetzungen für den Start – am besten sprichst du gleich mit der Hausverwaltung oder Eigentümerversammlung.  

Bei Fragen zur Antragstellung kann die jeweilige Stadt oder Landesenergieagentur weiterhelfen.

Disclaimer: Die Förderungen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Dennoch kann es zu Änderungen durch die Länder kommen. Bitte überprüft daher immer die aktuellen Voraussetzungen für Förderungen der Bundesländer oder nutzt unsere Förderdatenbank.

Du möchtest direkt in die Planung gehen?

Bei den Aussichten auf Förderungen möchtest du den ersten Schritt gehen? Wir beraten dich gerne bei der Planung und Umsetzung deiner WEG-Stellplätze – von der Beurteilung der Grundvoraussetzungen vor Ort über Layout bis hin zur finalen Installation.

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