Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Bayern

Investiere in Ladeinfrastruktur und profitiere von Förderungen von bis zu 250.000 € je Förderaufruf.

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Bayernweite Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur

Der 4. Förderaufruf zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 zielt darauf ab, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Freistaat voranzutreiben. Im Fokus stehen die Errichtung neuer Ladepunkte sowie die Optimierung bestehender Infrastrukturen, um die Elektromobilität flächendeckend zu fördern.

Der vierte Förderaufruf ist voraussichtlich vom 1. August bis 30. August 2024 geöffnet.

Fördervoraussetzungen öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Öffentlich zugängliche Ladestation
  • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung
Förderhöhe

Maximale Zuwendungssummen pro Ladepunkt (abhängig von der Ladeleistung):

  • ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 €
  • > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 €
  • ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 €
  • ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 €

 

Maximale Zuwendungssumme für Netzanschlüsse je Standort:

  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 €
  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 €
  • Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 €

 

Zuwendungssumme pro Antragsteller in einem Förderaufruf:

  • Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt.
Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Nicht förderfähig sind zudem Ladepunkte, zu deren Aufbau der Antragsteller vertraglich bzw. rechtlich verpflichtet ist.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der vierte Förderaufruf ist voraussichtlich vom 1. August bis 30. August 2024 geöffnet. Sobald genauere Informationen verfügbar sind, werden wir diese ergänzen.

Alle Details zum "4. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" findest du auf der Website von Bayern Innovativ.

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