Was bedeutet Paragraf 14a EnWG?
Paragraf 14a ist eine Aktualisierung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (EnWG).
Was sind die Ziele des §14a EnWG?
Beschleunigung. Angesichts des rasanten Anstiegs von Wärmepumpen, privaten Wallboxen und dem Klimaziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030, ist ein enormer Zuwachs an Geräten zu erwarten. Potenzielle Netzengpässe sollten diesem Hochlauf nicht im Wege stehen. Klare Regeln sind nötig, um den Netzanschluss voranzutreiben und die nahtlose Integration neuer Verbrauchseinrichtungen zu gewährleisten. Gleichzeitig zielt die Gesetzesänderung darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und effizienter in das Stromnetz zu integrieren.
Kurz gesagt: Die Hauptmotivation besteht darin, das Netz effizienter zu nutzen, um eine stabilere und schnellere elektrische Zukunft zu schaffen und Zeit für nötige Ausbaumaßnahmen zu gewinnen – dafür gibt es nun klare Richtlinien durch §14a.
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Was sind die Auswirkungen von §14a EnWG?
Die Bundesnetzagentur hat zwei Werkzeuge zur Hand: den Netzausbau und die netzdienliche Steuerung. Letzteres ermöglicht es Netzbetreibern, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Ausnahmefällen temporär zu dimmen - eine Vorsichtsmaßnahme, um die Stabilität des Stromnetzes zu sichern. Zusätzlich dürfen sie vorbeugend handeln, basierend auf Berechnungen und Prognosen, um Leistungen zu regulieren, wenn viele Nutzer:innen gleichzeitig ihre Geräte nutzen. Aber keine Sorge, diese Steuerungsoption bedeutet nicht, dass Geräte einfach abgeschaltet werden. Dein normaler Haushaltsstrom bleibt von dieser Regelung unberührt.
Es gibt klare Vorgaben zur Leistungsbegrenzung: eine Mindestleistung von 4,2 kW bei Wallboxen und 40% der Maximalleistung bei Wärmepumpen und Klimageräten.
Welche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen fallen unter §14a EnWG?
Dazu zählen Wärmepumpen, Klimaanlagen, Stromspeicher und nicht-öffentliche Ladestationen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind und eine Nennleistung von über 4,2 kW haben. Die Regelung gilt für alle Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, sowie für bestehende Anlagen, die an einen anderen Energieversorger angeschlossen werden.
Ab wann gilt der §14a EnWG?
Die Regelungen gelten verpflichtend, für alle steuerbaren Geräte, die ab 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden.
Gibt es Ausnahmen bei §14a EnWG?
Bestimmte Anlagen, wie Wärmepumpen mit speziellen Steuergeräten, haben fünf Jahre Zeit, sich an die neuen Regelungen anzupassen. Auch spezielle Dienste wie Polizei, Notdienste und lebenswichtige medizinische Geräte sind ausgenommen.
Was bedeutet das für meine Wallbox?
Neue Wallboxen mit mehr als 4,2 kW müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein und unterliegen der Regelung ab Anfang 2024. Früher erforderte eine Leistung über 11 kW eine Genehmigung vom Netzbetreiber. Jetzt, durch §14a, sind alle Wallboxen, die sich vom Netzbetreiber steuern lassen, genehmigungsfrei.
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Muss ich mich aktiv melden, um die Vorteile in Anspruch zu nehmen?
Sobald deine Wallbox installiert und angemeldet ist, kontaktiert dich dein Netzbetreiber. Dieser hat dann drei Monate Zeit, um die Umsetzung zu prüfen und dir konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Umgekehrt musst du melden, wenn die Anlage außer Betrieb genommen wird.
Wie sieht es bei Bestandsanlagen aus?
Vor dem 01.01.2024 installierte Anlagen genießen Bestandsschutz und dürfen weiterhin betrieben werden, ohne Anpassungen vornehmen zu müssen. Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 überführt werden.
Selbst wenn deine Geräte vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, kannst du trotzdem eine freiwillige Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber treffen und von den neuen Regelungen profitieren.
Erhalte ich eine Gegenleistung?
Definitiv. Du erhältst reduzierte Netzentgelte für die Steuerbarkeit deiner Geräte. Diese werden transparent in deiner Stromabrechnung dargestellt. Ein Vorteil ist außerdem, dass der Netzbetreiber den Anschluss deiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung nicht mehr wegen Überlastung des Netzes verzögern oder ablehnen darf. Sollte es zu regelmäßigen Steuerungen kommen, muss der Betreiber Maßnahmen an der Engpassstelle prüfen.
Wie profitiere ich von den reduzierten Netzentgelten und wie werden sie berechnet?
Du hast zwei Möglichkeiten – mit Ausblick auf eine dritte Option für 2025:
- Pauschale Netzentgeltreduzierung: Du erhältst eine jährliche Gutschrift oder einen Pauschalbetrag - etwa 160€ im Jahr. Das funktioniert ähnlich, wie du es bereits heute vom Abschlag auf deinen Strompreis kennst. Du musst nichts weiter tun, dein Stromtarif wird automatisch angepasst. Besonders vorteilhaft ist das für Wallboxen mit niedrigem Stromverbrauch oder wenn momentan noch kein Elektroauto vorhanden ist.
- Prozentuale Netzentgeltreduzierung: Sichere dir 60% Reduzierung. Netzentgelte bilden den drittgrößten Kostenblock des Strompreises. Dadurch zahlst du also deutlich weniger pro Kilowattstunde. Das lohnt sich besonders für Vielfahrer:innen. Beachte: Aktiven Antrag beim Energielieferanten nicht vergessen, sonst wird die Pauschale als Berechnungsgrundlage genutzt. Außerdem ist ein separater Zähler für deine Wallbox nötig.
- Zeitvariable Netzentgeltreduzierung: Dieser Tarif wurde vorerst auf 2025 verschoben. Zusätzlich zur pauschalen Reduzierung gibt es dann variable Zeitfenster. Das heißt: Du kannst deine Leistung zu Zeiten mit viel Netzkapazität schieben. Damit wird das Netz entlastet und du bekommst Geld dafür.
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Ab wann erhalte ich die reduzierten Netzentgelte?
Die Ermäßigung siehst du in deiner Stromrechnung, auch rückwirkend, falls es Verzögerungen gibt.
Wie merke ich, dass meine Leistung gedrosselt wurde?
Du wirst informiert, wann und wie deine Geräte gesteuert wurden. Es gilt eine Dokumentations- und Informationspflicht.
Was ist die technische Bedeutung von §14a?
Ein separater Zähler ist nicht zwingend erforderlich. Dadurch fallen keine Zusatzkosten für den Einbau und Betrieb eines Zählers an - außer du möchtest die prozentuale Netzentgeltreduzierung in Anspruch nehmen.
Wird meine PV-Anlage berücksichtigt?
Wenn du zusätzlich Strom durch eine eigene PV-Anlage erzeugst, wird dieser berücksichtigt und kann die Ladeleistung erhöhen.
Was passiert bei Nichteinhaltung von §14a EnWG?
Nichteinhaltung kann zu Sanktionen in Form von Bußgeldern führen.