Die Inhalte dieses Artikels beziehen sich auf ein abgeschlossenes Förderprogramm. In einem neuen Artikel haben wir alle Details zum laufenden Förderaufruf 2026 zusammengefasst.
Transport- und Logistikunternehmen im Freistaat Bayern hatten im Rahmen des Programms „Bayern Innovativ“ 2025 die Möglichkeit, die Errichtung von Ladeinfrastruktur für ihre Flotten fördern zu lassen.
Wer profitiert von der Förderung?
Antragsberechtigt waren wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich des Straßengüterverkehrs tätig sind.
Die zu errichtende Ladeinfrastruktur musste dabei ausschließlich für den betrieblichen Gebrauch, als nicht öffentliche Ladepunkte installieren werden und mit einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren geplant werden.
Die Förderhöhe lag 2025 bei 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beim Aufbau der Ladeinfrastruktur.
Was genau umfasst die Förderung?
Das Programm deckte damals, wie auch im aktuellen Jahr, folgende Anschaffungen ab:
- DC-Schnellladepunkte mit CCS-Stecker (Norm: DIN EN 62196-3 / Combo für DC-Laden)
- Ladepunkte mit leistungsfähigeren, EU-genormten Standards wie dem „Megawatt-Laden“ MCS (Megawatt Charging System)
In welcher Höhe wird die Ladeinfrastruktur gefördert?
Die Deckelung der Förderung orientierte sich an der maximalen Ladeleistung bzw. der Art des Netzanschlusses und schlüsselte sich wie folgt auf:
Förderung für Ladepunkte:
- < 100 kW maximal 10.000 Euro je Ladepunkt
- >= 100 kW und < 500 kW maximal 20.000 Euro je Ladepunkt
- >= 500 kW maximal 60.000 Euro je Ladepunkt
Förderung für den Netzanschluss:
- Niederspannungsnetz: maximal 10.000 Euro
- Mittel- oder Hochspannungsnetz: maximal 75.000 Euro
Zur Reduzierung von Netzlasten wurden Pufferspeicher ab mind. 100 kWh extra berücksichtigt, sofern diese explizit im Lade-/Lastmanagement der Ladeinfrastruktur integriert sind und die Ladeinfrastruktur an ein Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Bei der Integration entsprechender Pufferspeicher erhöhte sich die Deckelung für den Netzanschluss auf 75.000 Euro.
Zudem gab es einen KMU-Bonus, der den Fördersatz für kleine und mittelständische Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht – das ist auch im Jahr 2026 wieder der Fall.
Die maximale Förderung pro Antrag lag bei 250.000 Euro.
Schnell sein ist Pflicht
Der Förderaufruf lief über eine nur kurze Dauer von einem Monat, der Antragszeitraum lag zwischen dem 29. September und 31. Oktober 2025.
Da der Förderaufruf im Herbst 2025 auf großes Interesse stieß, brachte der Freistaat Bayern unmittelbar das neue Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029" auf den Weg.

