Transport- und Logistikunternehmen im Freistaat haben damit im Rahmen des Programms „Bayern Innovativ“ erneut die Möglichkeit, für ihre Flotten passende Ladepunkte zu errichten und so die eigene CO₂‐Bilanz zu verbessern.
Wer profitiert von der Förderung?
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich des Straßengüterverkehrs tätig sind.
Die zu errichtende Ladeinfrastruktur muss dabei ausschließlich für den betrieblichen Gebrauch, als nicht öffentliche Ladepunkte installieren werden und mit einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren geplant werden.
Die Förderhöhe liegt bei 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beim Aufbau der Ladeinfrastruktur.
Was genau umfasst die Förderung?
Das Programm deckt folgende Anschaffungen ab:
- DC-Schnellladepunkte mit CCS-Stecker (Norm: DIN EN 62196-3 / Combo für DC-Laden)
- Ladepunkte mit leistungsfähigeren, EU-genormten Standards wie dem „Megawatt-Laden“ MCS (Megawatt Charging System)
In welcher Höhe wird die Ladeinfrastruktur gefördert?
Die Deckelung der Förderung orientiert sich an der maximalen Ladeleistung bzw. der Art des Netzanschlusses und schlüsselt sich wie folgt auf:
Förderung für Ladepunkte:
- < 100 kW maximal 10.000 Euro je Ladepunkt
- >= 100 kW und < 500 kW maximal 20.000 Euro je Ladepunkt
- >= 500 kW maximal 60.000 Euro je Ladepunkt
Förderung für den Netzanschluss:
- Niederspannungsnetz: maximal 10.000 Euro
- Mittel- oder Hochspannungsnetz: maximal 75.000 Euro
Zur Reduzierung von Netzlasten werden Pufferspeicher ab mind. 100 kWh extra berücksichtigt, sofern diese explizit im Lade-/Lastmanagement der Ladeinfrastruktur integriert sind und die Ladeinfrastruktur an ein Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Bei der Integration entsprechender Pufferspeicher erhöht sich die Deckelung für den Netzanschluss auf 75.000 Euro.
Zudem gibt es einen KMU-Bonus, der den Fördersatz für kleine und mittelständische Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht.
Die maximale Förderung pro Antrag liegt bei 250.000 Euro.
Schnell sein ist Pflicht
Der Förderaufruf hat eine nur kurze Dauer von einem Monat, der Antragszeitraum beginnt am 29. September um 10 Uhr und endet am 31. Oktober 2025 um 16 Uhr.
Der Antrag kann direkt bei Bayern Innovativ gestellt werden.
Förderung für Ladeinfrastruktur: Worauf ist bei der Planung zu achten?
Damit der Antrag Erfolg hat und die Investition auch langfristig und zukunftssicher funktioniert, sollten Betriebe:
- frühzeitig prüfen, wie hoch der Strombedarf der eigenen E-Lkw-Flotte ist: Ladeleistung und Anzahl der Ladepunkte sollten auf zukünftige Anforderungen ausgelegt sein.
- geeignete Standorte auf dem Betriebsgelände identifizieren, wo Ladepunkte errichtet werden können, unter Berücksichtigung von Netzanschluss, Sicherheit und Genehmigungen.
- technische Spezifikationen (CCS, MCS) und Normen beachten.
- mit Fachpartnern für Planung & Installation zusammenarbeiten, um Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit sicherzustellen.
Chancen der Förderung für E-Lkw
Für Unternehmen in der Logistik bietet das Förderprogramm vielfältige Vorteile:
- Vorbereitung auf steigende Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit und Emissionssenkung
- Reduzierung von Reichweitenproblemen im Alltagsbetrieb durch eigene Ladeinfrastruktur und die Möglichkeit zum günstigeren Depotladen über Nacht oder Zwischenladen während des Be- und Entladens
- Möglichkeit, auf moderne Standards wie MCS zu setzen, die insbesondere für große E-Lkw relevant werden
Mit dem neuen Förderaufruf setzt Bayern ein starkes Signal in Richtung Elektromobilität im Straßengüterverkehr. Für Logistikbetriebe ist das Programm eine hervorragende Gelegenheit, in zukunftsfähige Ladeinfrastruktur zu investieren und sich so wettbewerbsfähig und nachhaltig aufzustellen.