ChargePilot: Neue Funktionen für Elektrobusse ChargePilot: Neue Funktionen für Elektrobusse

Die Elektromobilität boomt – viele Unternehmen sind über die Testphase mit einzelnen Elektrofahrzeugen hinaus und gehen in die strukturierte Umstellung ihres Fuhrparks auf elektrische Antriebe. Mit der Erneuerung des Fuhrparks allein ist es jedoch nicht getan: An den Firmenstandorten muss auch eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur aufgebaut werden. Worauf dabei zu achten ist und wie sich Fallstricke und Fehlinvestitionen vermeiden lassen, erklären die Spezialisten von The Mobility House in zwei Beiträgen. Teil 1 befasste sich mit allen Themen rund um die Planung. In Teil 2 werden die Top 5 Erkenntnisse für den Aufbau von Ladeinfrastruktur vorgestellt.

6. Hardware/Schnittstellen

Standard-Ladestationen liefern Wechselstrom (AC) mit bis zu 22 kW, Schnellladestationen Gleichstrom (DC) ab 50 kW. DC-Stationen verfügen aus technischen Gründen immer über ein angeschlagenes Kabel (CCS-Standard), während AC-Stationen auch mit Steckdose (Typ 2) erhältlich sind. Zusätzlich kann ein Display für eine höhere Nutzerfreundlichkeit vorhanden sein. Noch wichtiger ist jedoch eine Netzwerkanbindung, die eine Steuerung oder ein zentrales Monitoring aller angeschlossenen Stationen ermöglicht. Zu entscheiden ist außerdem, ob eichrechtskonforme Zähler benötigt werden.

Das Angebot an Ladestationen ist mittlerweile sehr groß – umso wichtiger ist es, bei der Auswahl auf etablierte Standards zu achten, denn proprietäre Lösungen einzelner Hersteller können schnell in eine Sackgasse führen. Die Schnittstelle OCPP 1.6 (inkl. aller Funktionalitäten entsprechend der Open Charge Alliance; perspektivisch OCPP 2.01) stellt beispielsweise die Steuerbarkeit der Ladestationen sicher, um ein Lastmanagement zu ermöglichen (diese ist auch Voraussetzung für den KfW-Zuschuss 441 für Unternehmen in Höhe von 900 Euro und weitere Förderungen).

Die Datenanbindung von Ladestationen an ein lokales Lastmanagement und ggfs. an ein CPO-Backend erfolgt in der Regel via Ethernet. Scheidet die direkte Einbindung in das Firmennetzwerk aus, kann die Ladeinfrastruktur z.B. in ein vorhandenes Gäste-LAN eingebunden werden. Auch eine Anbindung via LTE-Mobilfunk hat sich bewährt. Eine WLAN-Anbindung wird im Firmenumfeld wegen der geringeren Stabilität nicht empfohlen.

7. Netzanschluss/Lastspitzen 

Ob der vorhandene Netzanschluss am Unternehmensstandort erweitert werden muss, hängt vom Energiebedarf bzw. dem Bedarfsprofil, der verfügbaren Leistungsreserve und der benötigten Ladeleistung ab. In jedem Fall hilft ein Lade- und Energiemanagement, die verfügbare Netzleistung optimal auszunutzen und teure Lastspitzen zu vermeiden. Empfehlenswert ist ein dynamisches Lade- und Energiemanagement, das in die Hauptverteilung des bestehenden Netzanschlusses integriert wird und so auch die Gebäudelast in die intelligente Steuerung einbezieht. Ist eine direkte Anbindung nicht möglich – z.B. weil der Firmenparkplatz in größerer Entfernung zum vorhandenen Anschluss liegt – kann auch ein eigener Anschluss gelegt und die Leistung unabhängig von der Gebäudelast gesteuert werden.

Ein intelligentes Lade- und Energiemanagement ermöglicht nicht nur eine optimale Ausnutzung der verfügbaren Leistung (und verhindert in den meisten Fällen einen kostspieligen Ausbau des Netzanschlusses), sondern spart auch Stromkosten im laufenden Betrieb, indem Lastspitzen vermieden werden (Peak Shaving). Im Vergleich zu einem ungesteuerten Betrieb der Ladeinfrastruktur lassen sich so zwischen 30 und 70 Prozent der Stromkosten einsparen. Im Interesse der Betriebssicherheit geben gängige Normen/Richtlinien (z.B. VDI 2166) eine lokale Lösung vor.

8. Monitoring  

Wie bereits im Zusammenhang mit Lastmanagement (Teil 1) empfohlen, sollten alle Ladestationen über eine OCPP-1.6-Schnittstelle verfügen. Denn darüber können sie an ein OCPP-fähiges Backend angebunden werden, das ein zentrales Monitoring der Anlage gestattet. Dort kann jederzeit der Status aller Ladepunkte (z.B. laden, verfügbar etc.) an den verschiedenen Standorten eingesehen werden. Wichtig ist, dass zudem folgende grundlegende Funktionen abgedeckt sind:  

  • Starten und Stoppen von Ladevorgängen 
  • Neustart von Ladepunkten im Fehlerfall
  • Anzeigen von Fehlermeldungen inkl. weiterführender Informationen zur Fehlerbehebung einer Ladestation 
  • Reporting-Möglichkeiten, die häufig für Nachhaltigkeitskennzahlen essenziell sind
  • Beobachtung der Auslastung, um ggf. eine Erweiterung des Ladeparks planen zu können

Zusätzliche Vorteile eines Monitoring-Systems sind die Analysemöglichkeiten, die sich daraus ergeben. So werden z.B. Informationen über die einzelnen Ladevorgänge hinsichtlich genutzter RFID-Karte, Ladedauer (inkl. Start- und Stoppzeit), geladener Energiemenge in kWh sowie die dadurch entstandenen Kosten erfasst. Darüber hinaus finden sich dort Einblicke in die Ladeprofile der abgeschlossenen Ladevorgänge sowie standortübergreifende Statistiken hinsichtlich Energieverbrauch der geladenen Fahrzeuge und der dadurch entstandenen Lastspitzen. Auch die Anlage und Verwaltung von RFID-Karten zum Zugriff auf die Ladestationen verschiedener Standorte kann über das Monitoring-System durchgeführt werden.   
 
Alle Funktionen sind somit leicht zugänglich und bei auftretenden Fehlern kann schnell reagiert werden. Bei größeren Ladeparks kann es sinnvoll sein, einen externen 24/7-Fernwartungsservice zu beauftragen. Wichtig ist auch die vorbeugende Wartung der Ladeinfrastruktur: So sehen die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine jährliche Pflichtprüfung durch einen Fachbetrieb vor. Neben der Funktionskontrolle bietet ein Ladestations-Backend auch weitere Optionen, wie z.B. die Abrechnung.

9. Abrechnung 

Um den rasant wachsenden Zulassungszahlen elektrischer Fahrzeuge und dem damit einhergehenden Stromverbrauch gerecht zu werden oder Einwänden des Betriebsrats entgegenzuwirken, ist die Abrechnung für viele Unternehmen eine gefragte Anwendung. Mit einer Abrechnungslösung eröffnen sich deshalb ganz neue Möglichkeiten: Neben Zugangskontrolle und Datenaufzeichnung von Ladevorgängen besteht eine Kernaufgabe in der Abwicklung von Zahlungsströmen. Das Thema Datenerfassung wird insbesondere auch dann relevant, wenn z.B. Dritte (Gäste, Zulieferer etc.) auf dem Firmenparkplatz gegen Entgelt laden können, Mitarbeitende ihr Firmenfahrzeug bei sich zu Hause „auftanken“ oder ihr Privatfahrzeug für Dienstfahrten nutzen. Auf dem Markt angebotene Services unterschieden sich stark. Die „Rundum-Sorglos-Variante“ bietet ein vollautomatisiertes Cash-Management: Hier entfällt für das Unternehmen die Rechnungserstellung sowie das Ausfallrisiko. 
 
Ist eine Abrechnung des Ladestroms am Unternehmensstandort geplant, müssen die Ladepunkte über einen eichrechtskonformen Zähler verfügen. Entsprechende Stationen sind etwas teurer, bieten dafür aber eine höhere Nutzungsflexibilität und Zukunftssicherheit. Eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur ist auch Voraussetzung für die Ladestrom-Vergütung aus der THG-Minderungsquote. 
 
Ist eine kWh-genaue Abrechnung heute und auch in Zukunft nicht erforderlich, genügen kostengünstigere MID-konforme Zähler. Mitarbeitende können den Ladestrom in diesem Fall – wenn sie nicht ohnehin gratis laden – über eine Nutzungspauschale begleichen. Übrigens: Bis 2030 ist es Unternehmen gestattet, den Ladestrom an ihre Mitarbeitenden zu „verschenken“, ohne dass diese ihn als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Umgekehrt sparen auch Unternehmen durch den Verzicht auf eichrechtskonforme Ladestationen. 
 
Weitere Informationen in unserem Blogbeitrag zum Thema Eichrecht.

10. Einbindung Photovoltaik/Batteriespeicher 

Im Rahmen der Flottenelektrifizierung kann es sich lohnen, über eine eigene Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nachzudenken – beispielsweise durch eine solare Überdachung des Firmenparkplatzes. Auch bereits bestehende Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder Batteriespeicher lassen sich als Erzeuger für eine zusätzliche Ladeenergiereserve am Standort nutzen. Auf diese Weise können solare Überschüsse optimal genutzt werden.
 
Durch Einbindung der Ladevorgänge lässt sich auch der Eigenverbrauchsanteil an der eigenen Stromproduktion erhöhen. Seit dem 1.1.2021 ist zudem die EEG-Umlage auf PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung und einer Eigenverbrauchsmenge bis 30 MWh/a entfallen, sodass in diesem Rahmen eine umlagenfreie Stromerzeugung möglich wurde.

Fazit: Der richtige Zeitpunkt zur Elektrifizierung ist jetzt! 

Der Übergang zur Elektromobilität ist in vollem Gange und wird von rechtlichen Rahmen- und attraktiven Förderbedingungen getrieben. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unternehmen ab 2023 dazu verpflichtet, ihre CO2-Ziele zu berichten, beschleunigt diese Entwicklung zusätzlich. Für Unternehmen ist daher ein günstiger Zeitpunkt, die Errichtung einer Ladeinfrastruktur am Standort anzugehen und die Elektrifizierung ihres Fuhrparks sicherzustellen. Bei Realisierungszeiten von 6 bis 9 Monaten ist ein frühzeitiger Start notwendig. Mit der Projekterfahrung aus der Elektrifizierung von über 1.000 Standorten und mit unserem eigenen Lade- und Energiemanagementsystem ChargePilot hat sich The Mobility House als führendes Unternehmen im Bereich Ladeinfrastruktur etabliert und steht Ihnen bei allen technischen und regulatorischen Fragen gern zur Seite. 
 
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