ChargePilot: Neue Funktionen für Elektrobusse ChargePilot: Neue Funktionen für Elektrobusse

Die Elektromobilität boomt – auch viele Unternehmen überlegen derzeit, ihre Dienstwagen auf elektrische Antriebe umzustellen. Mit der Erneuerung des Fuhrparks allein ist es jedoch nicht getan: An den Firmenstandorten muss auch eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur  aufgebaut werden. Worauf dabei zu achten ist und wie sich Fallstricke und Fehlinvestitionen vermeiden lassen, erklären die Spezialisten von The Mobility House in zwei Beiträgen. Teil 1 befasst sich mit den 5 Top Erkenntnissen rund um die Planung von Ladeinfrastruktur.

1. Konzept und Ausschreibung

Ob kleiner Mittelständler oder Großkonzern, eine fundierte Planung ist das A und O für den Projekterfolg. Unterhält ein Unternehmen mehrere Standorte, sollte das Ladeinfrastruktur-Konzept standortübergreifend angelegt sein. Denn ein einheitliches Set-up vereinfacht sowohl die Beschaffung und Installation als auch den späteren Betrieb der Ladestationen. Wichtig ist außerdem, schon heute an morgen zu denken und auf ein skalierbares System (herstellerneutral, offene Schnittstellen, …) zu setzen. So kann die Infrastruktur mit den Bedürfnissen und Innovationen der Zukunft (z.B. Plug and Charge) mitwachsen.

Sofern Unternehmen zu einer Ausschreibung verpflichtet sind (z.B. als öffentliche Einrichtung oder aufgrund firmeninterner Vorgaben), sollten sie diese Gelegenheit nutzen, um durch ein detailliertes Leistungsverzeichnis maßgeschneiderte Lösungsangebote zu erhalten (evtl. auch von ihrem bevorzugten Anbieter). Das Verzeichnis sollte der Vergleichbarkeit halber und um jeweils die beste/kostengünstigste Lösung angeboten zu bekommen in die einzelnen Teilbereiche aufgegliedert werden: Hardware, Lade- und Energiemanagementsystem, Software (Ladestationsmanagementsystem) und Installation ggf. auch Service. Beim Lade- und Energiemanagementsystem sollte ein offenes, herstellerunabhängiges System gewählt werden.

2. Förderung und Refinanzierung

Der Aufbau einer Firmen- Ladeinfrastruktur stellt eine erhebliche Investition dar. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über passgenaue Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen zu informieren (aktuelle Übersicht in der Förderdatenbank von The Mobility House). Vom Bund werden zurzeit Ladestationen mit bis zu 900 EUR gefördert, Unternehmen können pro Standort maximal 45.000 EUR Zuschuss erhalten. Wichtige Voraussetzung: Die Ladepunkte müssen durch ein Lade- und Energiemanagement steuerbar sein. Generell gilt für Förderungen, dass erst nach Eingang der Förderzusage mit der Realisierung der LIS begonnen werden darf.

 

Auch für die Betriebskosten einer Ladeinfrastruktur gibt es attraktive Refinanzierungsmöglichkeiten. So können sich Unternehmen die durch die Flottenelektrifizierung eingesparten CO2-Emissionen auf Basis der sogenannten Treibhausgas-Minderungsquote vergüten lassen. Und zwar gleich doppelt: Als Fahrzeughalter erhalten sie auf Antrag eine jährliche Pauschale pro Fahrzeug und als Ladepunktbetreiber (CPO) nochmals bis zu 20 Cent für jede kWh, die an der eigenen Ladeinfrastruktur verladen wird. Die zweite – sehr lukrative – Option der Refinanzierung besteht allerdings nur für zumindest halböffentlich zugängliche Ladestationen, an denen z.B. nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Kunden/Gäste laden können.

 

Last but not least ist der Aufbau einer Ladeinfrastruktur eine nachhaltige Investition in die Zukunft. Denn das im März 2021 in Kraft getretene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt vor, dass bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen von Nichtwohngebäuden ohnehin eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen bzw. vorbereitenden Installationen verpflichtend vorzusehen ist. Für Liegenschaften, die bereits über eine LIS verfügen, ist daher von einer Wertsteigerung auszugehen.

3. Genehmigungen und Meldepflichten

Befindet sich die Liegenschaft im Eigentum des Unternehmens, ist in der Regel keine Baugenehmigung für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur erforderlich. Bei gemieteten Gewerbeimmobilien oder bei Liegenschaften im Gemein- oder Sondereigentum muss allerdings die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Dabei geht es auch um das Thema Kostenaufteilung. Erfahrungsgemäß wird die Zustimmung nicht verweigert, zumal die Nachrüstung von Ladeinfrastruktur früher oder später – nicht zuletzt durch das GEIG – ohnehin ein Thema für alle Beteiligten wird.

Für die Ladeinfrastruktur selbst ist ab einer Summenleistung von 12 kVA (also schon ab dem zweiten 11-kW-Ladepunkt) eine Genehmigung beim Netzbetreiber einzuholen. Werden Ladestationen mit geeichtem Zähler betrieben, muss außerdem binnen sechs Wochen nach Inbetriebnahme eine Meldung bei der zuständigen Eichbehörde erfolgen. Informiert werden sollte schließlich noch der Gebäudeversicherer, um die LIS in den Versicherungsumfang aufzunehmen.

4. Installation und Auftragsvergabe

Für die Installation einer LIS gibt es verschiedene Szenarien. Bei einer firmeninternen Projektleitung können Planung, Elektroinstallation und ggf. Tiefbauarbeiten direkt vergeben werden. Bei der Auswahl des Elektrobetriebs ist darauf zu achten, dass dieser spezifische Erfahrungen aus der Errichtung von LIS – inklusive der Installation von Datennetzwerken – nachweisen kann (z.B. über eine einschlägige Zusatzqualifikation gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie Referenzinstallationen). The Mobility House verfügt über ein kompetentes Installateur-Netzwerk in Deutschland, Österreich und in der Schweiz und kann bei Bedarf bewährte Betriebe in räumlicher Nähe des Unternehmens empfehlen.

Bei großen Projekten oder mangelnden internen Ressourcen bietet sich die Beauftragung eines externen Generalunternehmers an, der alle Fäden zusammenhält und Schnittstellenprobleme vermeidet. Vorteil: Das Unternehmen hat bei allen Fragen nur einen Ansprechpartner und mögliche Haftungsfragen sind schnell zu klären.

5. Zeitplanung

Wie eingangs erwähnt, ist eine gründliche Planung unverzichtbar; anschließend sollte man jedoch zügig in die Umsetzung kommen. Denn auch bei noch so vorausschauender Planung lassen sich nicht alle künftigen Entwicklungen und Bedürfnisse vorhersehen – Mut zur Entscheidung ist daher gefragt. Zukunftssicherheit bieten skalierbare, offene Technologien, die es ermöglichen, Planungen auch im Nachhinein anzupassen.

Generell wird der Faktor Zeit bei der Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur häufig unterschätzt. Bis das Konzept steht, die Förderung beantragt und genehmigt, alle Stakeholder informiert und die ausführenden Betriebe beauftragt sind, können leicht fünf bis sechs Monate ins Land gehen. Eine nicht zu enge, vorausschauende Zeitplanung ist daher eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektabwicklung.