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Regierung fördert Ausbau privater Ladeinfrastruktur in WEGs

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The Mobility House Team

21. September 2020

(Letzte Aktualisierung: 13. April 2023)

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die deutsche Regierung hat beschlossen, das "Recht auf Wallbox" einzuführen, das Bewohner:innen von WEGs private Ladestationen auf Stellplätzen ermöglicht.

Ladeinfrastruktur in Tiefgarage

Was bedeutet das "Recht auf Wallbox" im Mehrfamilienhaus?

Seit dem 1. Dezember 2020 haben die einzelnen Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für ihr Elektrofahrzeug auf Gemeinschaftsflächen gestattet wird. Die Kosten für die Ein- und Umbaumaßnahmen trägt der/die jeweilige begünstigte Eigentümer/ Eigentümerin. Somit kann jede:r Wohnungseigentümer:in angemessene bauliche Veränderungen verlangen, um sein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu laden, wozu Elektroautos, Plug-in-Hybride und E-Bikes zählen. 

Auch Mieter:innen können von ihren Vermieter:innen verlangen, dass diese bauliche Veränderung zum Einbau einer Ladestation gestattet wird. In diesem Fall sind die Kosten vom Mietenden zu tragen. Gemäß des zuvor geltenden Wohnungseigentumsgesetz von 1951 müssen alle Wohnungseigentümer:innen derartigen baulichen Maßnahmen zustimmen. Hierbei werden die aktuellen Anforderungen, die durch den Ausbau der Elektromobilität entstehen, nicht berücksichtigt.

>> Zum Artikel der Bundesregierung rund ums Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz.

Im Gesetz noch nicht ausreichend definiert ist, wer der Träger der eventuell entstehenden Allgemeinkosten für eine Erweiterung des Netzanschlusses ist. Eine derartige Erweiterung ist notwendig, wenn die vorhandene Netzanschlussleistung für die zu installierenden Ladepunkte nicht ausreicht. Ist also für einen zusätzlichen Ladepunkt auch eine Erweiterung des Netzanschlusses notwendig, so würden nach aktuellem Gesetzesentwurf diese Kosten auf den/die Eigentümer:in/Mieter:in zurückfallen, der/die jene Ladestation installieren möchte.

Erst 2020 wurde die Förderung von Elektroautos erhöht, nun kommt ein weiterer finanzieller Anreiz hinzu, der Stromfahrzeuge noch attraktiver macht: Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, bezuschusst der Bund im Rahmen eines neuen Förderprogramms erstmals auch die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden.  

Update: Im Oktober 2021 hat die KfW das Förderprogramm des Bundes für private Wallboxen gestoppt, weil die zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 800 Millionen Euro erschöpft waren. Mit der jetzt ausgelaufenen Förderung konnten knapp 900.000 Ladepunkte gefördert werden.

Gebäude von außen

Tipps zum Laden von Elektrofahrzeugen im Mehrfamilienhaus

Da es bei der Auswahl und Installation einer Ladestation viel zu beachten gibt, ist es im Hinblick auf eine zukunftssichere und kostengünstige Ladelösung hilfreich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wir sind langjährige Experten im Bereich Elektromobilität und bieten zahlreiche Tipps sowie ein breites Sortiment an individuellen Ladelösungen.

Für den Fall, dass sich sukzessive weitere Parteien eines Mehrfamilienhauses Wallboxen zulegen möchten, so ist ein intelligentes Lade- und Energiemanagement mit integriertem Lastmanagement sinnvoll, damit mehrere Elektrofahrzeuge ohne Probleme zeitgleich laden können. Ein solches System verhindert Blackouts aufgrund einer Überlastung des Netzanschlusses und nutzt den vorhanden begrenzten Netzanschluss optimal aus, indem die nicht genutzte Leistung der Immobilie dynamisch auf die Fahrzeuge verteilt wird. Eine Erweiterung des elektrischen Netzanschlusses oder gar kostenintensive Stromspitzen bei einer Erhöhung des Leistungspreises durch den Energieversorger können reduziert oder komplett vermieden werden. Zudem ermöglicht ein Lade- und Energiemanagement auch die genaue Zuordnung der geladenen Energie an den einzelnen Ladepunkten.

Auch wenn künftig ein Alleingang möglich ist, sollten sich Bewohner:innen von Wohneigentumsgemeinschaften bei der Installation einer Lademöglichkeit um eine ganzheitliche und intelligente Lösung bemühen. Mehrere Ladepunkte an einem Standort bedürfen einer intelligenten Steuerung, welche unser Lade- und Energiemanagementsystem ChargePilot® gewährleistet. Durch die Skalierbarkeit des Systems können nach und nach zusätzliche Ladestationen integriert werden, sollten sich weitere Bewohner:innen zu einem späteren Zeitpunkt für einen Einstieg in die Elektromobilität entscheiden. Zudem bietet ChargePilot® den Vorteil, dass Ladestationen unterschiedlicher Hersteller darüber gesteuert werden können. Die einzige Voraussetzung ist hier, dass die Ladestationen über den offenen Kommunikationsstandard OCPP (Open Charge Point Protocol) verfügen. Bei einer gemeinsamen Lösung fallen die Ausgaben für jede:n Einzelne:n geringer aus. 

Um die Kosten weiter zu reduzieren und spätere Umbaumaßnahmen zu vermeiden, können bereits bei der Installation der ersten Ladestation größere Sicherungskästen und gegebenenfalls Leerverrohrungen für Strom- und Netzwerkkabel verlegt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ladepunkte zu ergänzen.

Im electrive.net Studio klärt unser Geschäftsführer Marcus Fendt über sich ergebende Fragen hinsichtlich der neuen Regelung auf. Das Video findest du hier

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