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Dienstwagen zuhause laden: Neue Abrechnung ab 01.01.2026

The Mobility House Team

09. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 minutes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. November 2025 neue Vorgaben zur Erstattung von Ladestromkosten für Dienstwagen veröffentlicht. Diese Regelungen treten bereits zum 01. Januar 2026 in Kraft und betreffen vor allem das Laden von Dienstwagen zuhause.

Bislang konnte der heimische Ladestrom oft über Pauschalen abgerechnet werden. Dieses vereinfachte Modell wird nun durch eine genauere, verbrauchsbasierte Abrechnung ersetzt. In diesem Beitrag erfährst Du, was sich ändert.

Mann beim laden der Chargeline Home Wallbox zuhause

Warum die neuen Regelungen zum Dienstwagenladen relevant sind

Die Änderungen betreffen:

Kurz gesagt: Überall dort, wo Dienstwagen an privaten Anschlüssen geladen werden, müssen ab 2026 die neuen Vorgaben beachtet werden, damit die Erstattung der Ladekosten weiterhin rechtssicher erfolgt.

  • Arbeitgeber und Fuhrparkbetreiber, die Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen

  • Mitarbeitende, die ihren Dienstwagen regelmäßig zuhause laden

  • Elektroinstallationsbetriebe und Fachbetriebe, die Ladeinfrastruktur planen und installieren

  • Energieversorger und Dienstleister, die Abrechnungslösungen anbieten

Wegfall der Pauschalen: Was ändert sich ab 01.01.2026?

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Die bisherigen Pauschalen entfallen

Die bisher zulässigen monatlichen Pauschalen für den zu Hause geladenen Dienstwagenstrom entfallen ab dem 01.01.2026.
Eine pauschale Erstattung ohne konkreten Verbrauchsnachweis ist dann nicht mehr vorgesehen.

Für Arbeitgeber bedeutet das:
Bestehende Vereinbarungen zur pauschalen Erstattung von Ladestrom sollten rechtzeitig überprüft und an das neue Modell angepasst werden.

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Nachweis der tatsächlichen Stromkosten wird Pflicht

Künftig müssen die tatsächlichen Stromkosten für das Laden des Dienstwagens zuhause nachgewiesen werden. Die Abrechnung basiert nicht mehr auf Pauschalen, sondern auf real gemessenen Verbräuchen.

Zulässig sind insbesondere:

  • Stationäre Stromzähler z. B. Wallbox mit integriertem geeichtem Zähler
  • Mobile Stromzähler – separate, mobile Messlösungen für das Laden am Haushaltsanschluss
  • Fahrzeugintern erfasste Verbräuche, sofern das System den Anforderungen genügt

Für Installationsbetriebe ist das ein klarer Hinweis:
Mess- und Zählerlösungen werden zum Standardbestandteil professioneller Dienstwagen-Ladeprojekte.

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Neu: Grundpreise dürfen anteilig berücksichtigt werden

Ein wichtiger Unterschied zur bisherigen Praxis:
Künftig dürfen auch Grundpreise des Stromvertrags anteilig berücksichtigt werden.

Das bedeutet:

  • Nicht nur der Arbeitspreis (ct/kWh), sondern auch der feste monatliche Grundpreis kann anteilig dem Laden des Dienstwagens zugeordnet werden.
  • Damit bildet die Abrechnung die tatsächlichen Gesamtkosten des Haushaltsstroms besser ab.

Für die Praxis heißt das: Es braucht ein transparentes Verteilmodell, z. B. anhand des Anteils der geladenen kWh am Gesamtverbrauch.

Dienstwagenladen und moderne Stromtarife

“Für den Zeitraum von Januar 2026 bis Ende 2030 können Arbeitgeber und Beschäftigte alternativ den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Gesamtstrompreis für private Haushalte ansetzen. Maßgeblich ist dabei der Preis des ersten Halbjahres des Vorjahres. Für 2026 wären das 34 Cent pro Kilowattstunde. Dieses Wahlrecht muss jeweils einheitlich pro Mitarbeiter und Kalenderjahr ausgeübt werden. Unternehmen müssen sich also je Beschäftigtem entscheiden, ob sie die tatsächlichen Stromkosten oder den Durchschnittswert verwenden.” (von Vision Mobility)

  • Dynamische Stromtarife: Durchschnittlicher kWh-Preis

    Bei dynamischen Stromtarifen (z. B. stündlich variierende Preise) wäre eine minutengenaue Abrechnung extrem aufwendig. Hier sieht das BMF eine praxisgerechte Lösung vor:

    • Es kann der durchschnittliche monatliche kWh-Preis des jeweiligen Tarifs angesetzt werden.
    • Auf dieser Basis lassen sich die zuhause geladenen kWh des Dienstwagens sauber vergüten.

    Damit bleiben dynamische Tarife und flexible Strompreismodelle trotz der neuen Regelungen gut nutzbar.

  • PV-Anlage: Abrechnung bleibt möglich

    Wer seinen Dienstwagen mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage (PV) lädt, kann weiterhin:

    • feste Strompreise ansetzen oder
    • mit monatlich gemittelten Preisen arbeiten.

    Wichtig ist, dass das gewählte Modell nachvollziehbar und konsistent dokumentiert wird.
    Für Installationsbetriebe bedeutet das: PV-Überschussladen bleibt ein attraktives Setup, auch unter den neuen Rahmenbedingungen.

  • Alternative: Durchschnittlicher Strompreis des Statistischen Bundesamts

    Statt den individuellen Strompreis des Haushalts zu nutzen, kann der Arbeitgeber auch den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Strompreis für Privathaushalte anwenden. Dieser Preis wird halbjährlich veröffentlicht und kann zur vereinfachten Abrechnung verwendet werden.

    Wichtig:

    • Die Wahl gilt immer für das gesamte Kalenderjahr.
    • Geeignet ist diese Option vor allem dann, wenn der individuelle Strompreis schwer zu bestimmen ist (z.B. bei dynamischen Tarifen, PV-Anlagen)

    Der Arbeitgeber arbeitet mit einem einheitlichen, offiziellen Strompreis, ohne monatlich die tatsächlichen Haushaltspreise nachweisen zu müssen

Was heißt das konkret für Fachbetriebe und Unternehmen?

Empfehlungen für Arbeitgeber und Fuhrparkbetreiber

So lassen sich steuerliche Risiken minimieren und Prozesse für HR, Lohnbuchhaltung und Mitarbeitende schlank gestalten.

  • Bestehende Erstattungsmodelle für Ladestrom bis Ende 2025 überprüfen

    Prüfung alle aktuellen Vereinbarungen, um sie rechtzeitig an die neuen Anforderungen ab 2026 anzupassen.

  • Sich für eine einheitliche Abrechnungsmethode ab 2026 entscheiden

    Festlegung einer klaren, unternehmensweit gültigen Methode zur Abrechnung des zuhause geladenen Dienstwagenstroms.

  • Die Ladeinfrastruktur der Mitarbeitenden (Wallbox, Zähler, PV) erfassen und einheitliche Vorgaben machen

    Dokumentierung der vorhandenen Ladehardware und Definition verbindlicher technischer Mindestanforderungen.

  • Klare Richtlinien für die Dokumentation (Zählerstände, Abrechnungszeiträume, Preise) definieren

    Erstellung eindeutiger Vorgaben für die Erfassung und Übermittlung aller relevanten Verbrauchs- und Preisdaten

Welche Kriterien sind für die Auswahl der Lade-Hardware wichtig?

Mit den neuen Vorgaben wird die Auswahl der richtigen Hardware noch wichtiger. Entscheidend ist vor allem, dass die verbrauchte Strommenge separat erfasst werden kann. Das BMF schreibt in Rn. 27 ausdrücklich einen gesonderten stationären oder mobilen Stromzähler vor – beispielsweise in der Wallbox integriert, als mobiles Messgerät oder über ein fahrzeuginternes System.
(Quelle: BMF-Schreiben vom 11.11.2025)

Worauf du jetzt achten solltest:

  • Separater Stromzähler verpflichtend stationär oder mobil, gemäß Rn. 27
  • geeichte oder MID-konforme Messung wird zwar empfohlen ist jedoch nicht verpflichtend
  • Integrierte Zähler reduzieren Installationsaufwand und Fehlerquellen
  • Smarte Funktionen wie die Unterstützung von dynamischen Tarifen und einfacher Auslesbarkeit der Verbrauchsdaten
  • PV-Kompatibilität problemlos, da Abrechnung weiterhin auf Haushaltstarif basiert und separater Ladezähler stellt sicher, dass der Stromverbrauch für den Dienstwagen nachvollziehbar bleibt (ob aus dem Netz oder aus der eigenen PV-Anlage)
The Mobility House |KEBA KeContact P40 Dienstwagen Wallbox 131.112
KEBA P40 Dienstwagen 131.114 Wallbox(11 kW, 6m Typ 2 Kabel, RFID, MID, LAN/WLAN/Bluetooth, OCPP 1.6/Modbus RTU&TCP, FI Typ A, DC-Schutz, Weiß)
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The Mobility House I ChargeLine Home Wallbox
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The Mobility House | Alfen Eve Single S-line 904460587-4917 Wallbox
Alfen Eve Single S-line 904460627-4326 Wallbox(11 kW, 5m Typ 2 Kabel, RFID, MID, LAN/WLAN/SIM, OCPP/Modbus TCP, DC-Schutz)
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1-3 Arbeitstage
The Mobility House Charging | Zaptec Pro 2
2
Zaptec Go 2 900-00120 Wallbox(22 kW, Steckdose Typ 2, RFID/APP, MID, WLAN/SIM, OCPP 1.6, DC-Schutz, Schwarz)
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1-3 Arbeitstage
The Mobility House I ChargeLine Business Wallbox
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ChargeLine 22kW Business Wallbox (22 kW, Steckdose Typ 2, RFID/ISO 15118 (PnC), eichrechtskonform, LAN/WLAN/SIM, OCPP 1.6/Modbus RTU&TCP, DC-Schutz)
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1-3 Arbeitstage