Österreich fördert
E-Mobilität in 2023

E-Mobilität für Private

Was wird von der österreichischen Bundesregierung gefördert?

Das Förderpaket für Elektromobilität der österreichischen Bundesregierung unterstützt unter anderem die Anschaffung von E-PKWs, E-Mopeds bzw. E-Motorrädern sowie E-Leichtfahrzeugen.

Für reine Elektroautos erhalten Privatpersonen bis zu 3.000 Euro Zuschuss, für Plug-in-Hybridfahrzeuge bis zu 1.250 Euro (min. 60 km vollelektrische Reichweite).

Eine genauere Übersicht über die Bedingungen zur Förderung von E-Fahrzeugen finden Sie hier

Förderung von Ladeinfrastruktur

für Privatpersonen als Antragsberechtigte

Förderanträge können weiterhin auch beim Wallbox-Kauf gestellt werden. Zuvor war das ausschließlich in Verbindung mit einem Fahrzeugkauf möglich.

Außerdem ist nicht nur die Wallbox förderfähig, sondern auch die Installationskosten (bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen).


Bezüglich der Förderung von Ladeinfrastruktur gilt es folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Für eine Wallbox oder für ein intelligentes Ladekabel (mobile Ladestation) in einem Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es bis zu 600 Euro Zuschuss.
  • Die Förderung für die Installation einer intelligenten, OCPP-fähigen bzw. kommunikationsfähigen Ladestation in einem Mehrfamilienhaus als Einzelanlage beläuft sich auf maximal 900 Euro.
  • Wird die OCPP-fähige Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage genutzt, so verdoppelt sich die Fördersumme auf bis zu 1.800 Euro. Die Anlage muss hier allerdings über ein Lastmanagement verfügen. 
    In diesem Fall sind auch die Kosten für die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation förderfähig. 

Voraussetzung bei Mehrparteienhäuser ist: Die Ladestation muss über einen der Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus verfügen.

Eine Übersicht über förderfähige intelligente Ladekabel und kommunikationsfähige Wallboxen finden Sie hier

Die Registrierungsplattform ist längstens bis 31.03.2024 geöffnet, solange die Fördermittel ausreichen.
Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich.

Icon - Ein-oder Zweifamilienhaus Icon - Ein-oder Zweifamilienhaus

Sie leben in einem Ein- oder Zweifamilienhaus?

dann ist diese Ladelösung die passende für Sie:

Icon - Mehrparteienhaus Icon - Mehrparteienhaus

Sie leben in einem Mehrparteienhaus?

dann ist diese Ladelösung die passende für Sie:

Unsere Wallbox Empfehlungen

Weitere Informationen zur Förderung für Private in Österreich

  • Was wird von der österreichischen Bundesregierung gefördert?

    • Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
    • Brennstoffzellenfahrzeuge
    • Plug-in-Hybride
    • Range Extender / Reichweitenverlängerer 
    • E-Motorräder und E-Mopeds
    • E-Leichtfahrzeuge
    • Ladeinfrastruktur für Zuhause
  • Wie viel Förderung kann ich erhalten?

    • 3.000 Euro pro Fahrzeug für reine Elektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge
    • 1.250 Euro pro Fahrzeug für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit  Reichweitenverlängerer
    • 450 Euro pro E-Moped
    • 700 bis 1.400 Euro pro E-Motorrad (je nach Fahrzeugklasse)
    • 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder eine Wallbox (für Ein-/Zweifamilienhäuser)
    • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (als Einzelanlage in Mehrparteienhaus)
    • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (als Gemeinschaftsanlage in Mehrparteienhaus)

    Die Unterstützung setzt sich zusammen aus dem "E-Mobilitätsbonusanteil (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK. Dazu kommt je nach Antrag noch jeweils der „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs.

  • Welche Bedingungen gelten für die Förderung von E-Fahrzeugen?

    • Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers in Höhe von 2.000 € für Elektrofahrzeuge und 1.250 € für Plug-in-Hybride gewährt wurde. Durch diesen Bonus ergibt sich eine Gesamtförderung von 5.000 € für Elektrofahrzeuge und 2.500 € für Plug-in-Hybride.

    • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

    • Weitere Förderbedingungen finden Sie hier.

  • Wie stelle ich den Antrag?

    1. Registrierung: Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.
    2. Antragstellung: Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
    3. Weitere Informationen und wichtige Formulare finden Sie hier.
  • Hilfreiche Links zu aktuellen Förderungen

Wer bekommt die Förderung?
  • ausschließlich Privatpersonen
Was wird von der österreichischen Bundesregierung gefördert?
  • Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Plug-in-Hybride
  • Range Extender / Reichweitenverlängerer 
  • E-Motorräder und E-Mopeds sowie Lastenfahrräder
  • E-Leichtfahrzeuge
  • Ladeinfrastruktur für Zuhause
Wie viel Förderung kann ich erhalten?
  • 3.000 Euro pro Fahrzeug für reine Elektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge
  • 1.250 Euro pro Fahrzeug für Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit  Reichweitenverlängerer
  • 450 Euro pro E-Moped
  • 700 bis 1.400 Euro pro E-Motorrad (je nach Fahrzeugklasse)
  • 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder eine Wallbox (für Ein-/Zweifamilienhäuser)
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (als Einzelanlage in Mehrparteienhaus)
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation (als Gemeinschaftsanlage in Mehrparteienhaus)

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus dem "E-Mobilitätsbonusanteil (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK

  • Dazu kommt je nach Antrag noch jeweils der „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs
Welche Bedingungen gelten?
  • Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers in Höhe der Förderung gewährt wurde

  • Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden

  • Weitere Förderbedingungen finden Sie hier.
Wie stelle ich den Antrag?
  1. Registrierung: Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.
  2. Antragstellung: Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
  3. Weitere Informationen und wichtige Formulare finden Sie hier.


Hilfreiche Links zu aktuellen Förderungen

Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Anträge für die E-Mobilitätsoffensive 2023 können nun gestellt werden

Die E-Mobilitätsoffensive 2022 läuft bis 31. März 2023 bzw. so lange das Förderbudget nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wurde. Über das aktuell noch verfügbare Förderungsbudget können Sie sich hier informieren.

Anträge für die E-Mobilitätsoffensive 2023 können bereits gestellt werden.
Eine wichtige Neuerung hier: Für Betriebe wird es keine Förderung für E-PKW mehr geben. Davon ausgenommen sind soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis.

Bei der Förderung für Betriebe wird unterschieden zwischen Einzelmaßnahmen und kombinierten Maßnahmen.

  • Zu den Einzelmaßnahmen zählt z. B. die Anschaffung von Ladeinfrastruktur, E-PKWs oder leichten Elektro-Nutzfahrzeugen. In diesem Fall kann die Antragstellung für die Förderung erst nach der Online-Registrierung sowie nach dem Kauf und der Zulassung der Fahrzeuge/Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur erfolgen. 
  • Zu den kombinierten Maßnahmen zählt die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen, E-Sonderfahrzeugen und Ladeinfrastruktur sowie E-Zweiräder und E-Leichtfahrzeugen. In diesem Fall muss die Antragstellung für die Förderung vor der Umsetzung der Maßnahme erfolgen.


Förderung betriebliche E-Infrastruktur 

  • Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen.
  • Für öffentliche Wallboxen (AC) beträgt die Förderhöhe 2.500 Euro. Für nicht öffentliche Ladestationen (AC) gibt es 900 Euro.  
  • Die Förderung für DC Ladestationen beträgt 10.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.
    Die Integration eines Lastmanagements muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.
  • Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen verpflichtend in das E-Control Register eingetragen werden und der Preis ist an der Ladestation oder im Web auszuweisen.

Übersicht über die Förderbeträge für Betriebe (AT)

  Art der Ladesäule Förderbeträge
Öffentlich zugängliche Ladepunkte Normalladepunkt AC 2.500 €
  DC-Schnellladepunkt < 100 kW 15.000 €
  DC-Schnellladepunkt = > 100 kW 30.000 €
Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte Normalladepunkt AC 900 €
  DC-Schnellladepunkt < 50 kW 4.000 €
  DC-Schnellladepunkt 50-100 kW 10.000 €
  DC-Schnellladepunkt >100 kW 20.000 €
 
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