Sowohl von Bundes- als auch Länderseite wurden zuletzt zahlreiche Förderungen rund um E-Autos und Ladestationen ins Leben gerufen.
Am relevantesten ist wohl der Umweltbonus: Diesen hat die Bundesregierung 2016 geschaffen, um der Elektromobilität den Übergang in den Massenmarkt zu erleichtern.
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Förderungen für Elektroautos (Privatperson)
Umweltbonus und Innovationsprämie
Beim Umweltbonus handelt es sich um eine Kaufprämie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Er besteht aus einem staatlichen und einem Herstelleranteil. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets 2020 wurde eine sogenannte Innovationsprämie auf den Weg gebracht.
Die genaue Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Nettolistenpreis des Basismodells, der bis zu 65.000 Euro betragen darf, und der Art des Antriebs.
Was ändert sich ab 2023?
Nun fällt die Innovationsprämie weg. Dadurch ergeben sich deutlich niedrigere Fördergelder, wie unsere Tabelle unten veranschaulicht. Die Förderung für E-Autos unter 40.000 Euro sinkt ab 2023 laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von 6.000 auf 4.500 Euro. Für E-Autos, die einen Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro haben, gibt es jetzt nur noch 3.000 Euro statt 5.000 Euro.
Ab dem 01. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt – Unternehmen sind dann nicht mehr antragsberechtigt.
Ab 2024 wird der staatliche Anteil des Umweltbonus weiter auf 3.000 Euro reduziert und gilt nur noch beim Kauf eines E-Autos unter 45.000 Euro.
Für reine Elektroautos gibt es mehr Zuschuss als für Plug-in-Hybride.
Damit verdoppelt sich nun der staatliche Anteil und erhöht sich noch bis Ende 2022 auf bis zu 9.000 €.
So hoch ist der Umweltbonus für neue E-Autos:
Fahrzeugtyp |
Netto-Listenpreis Basismodell |
Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) |
Herstelleranteil (netto) |
Gesamt (netto) |
Elektroauto |
bis 40.000 € |
4.500 € |
2.250 € |
6.750 € |
Elektroauto |
über 40.000 € |
3.000 € |
1.500 € |
4.500 € |
Plug-in-Hybrid |
nicht mehr förderungsfähig |
- |
- |
- |




Welche Fahrzeuge werden gefördert?
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Reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge (z. B. Wasserstoffantrieb) und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride)
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Fahrzeugmodelle, die sich auf der BAFA Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
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Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegt
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Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate erstzugelassen sein
Was ändert sich ab 2023?
Im Koalitionsvertrag der Regierung ist vorgesehen, dass der Umweltbonus künftig nur noch für Fahrzeuge gilt, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.“ Das bedeutet: Plug-in-Hybride sind nicht mehr förderungsfähig.
Zudem erhöht sich die Mindesthaltedauer geförderter Autos von 6 auf 12 Monate. Wer sein E-Auto bereits nach weniger als einem Jahr verkauft, muss die Förderung zurückzahlen.




Förderung "junger" gebrauchter Elektroautos
Der Gebrauchtwagenmarkt von Elektroautos floriert derzeit aufgrund der langen Wartezeiten auf Neuwagen.
Bei der Zweitzulassung gestalten sich die Förderhöhen genauso wie beim Kauf eines Neuwagens mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro für das Basismodell (s. Tabelle oben). Der Wertverlust bei Gebrauchten wird hier jedoch berücksichtigt. Das bedeutet: 80 Prozent vom Listenpreis des Neufahrzeugs abzüglich des Herstelleranteils (brutto) werden angesetzt. Der Kaufpreis darf nicht höher als dieser Grenzwert sein.
Unter folgenden weiteren Voraussetzungen ist die Förderung eines jungen gebrauchten E-Autos möglich:
- Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Autos stehen.
- Die Erstzulassung erfolgte nach dem 04. November 2019 und das E-Auto darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein.
- Wenn die Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020 war, ist das Fahrzeug auch für den doppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) berechtigt. Der Förderantrag für Gebrauchtfahrzeuge muss spätestens 12 Monate nach der Zweitzulassung gestellt werden.
- Das Gebrauchtfahrzeug kann nur durch den BAFA Umweltbonus gefördert werden, wenn das Fahrzeug nicht bereits als Neuwagen gefördert wurde.
- Das Elektroauto hat weniger als 15.000 Kilometer auf dem Tacho.
- Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate gehalten werden.
So hoch ist der Umweltbonus für gebrauchte E-Autos:
Junge Gebrauchtfahrzeuge |
Kauf |
Leasinglaufzeit |
Leasinglaufzeit |
reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge |
3.000 € |
1.500 € |
3.000 € |
Plug-In-Hybridfahrzeuge |
nicht mehr förderungsfähig |
- |
- |
Förderung geleaster Elektroautos
Geleaste Elektroautos erhalten ebenfalls einen Umweltbonus. Wie viel Geld Sie bekommen, richtet sich unter anderem nach der Leasingdauer. Je länger Sie leasen, desto mehr Geld gibt es. Die Mindestlaufzeit für das Leasing von Elektroautos beträgt sechs Monate.
So hoch ist der Umweltbonus für geleaste E-Autos:
Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge |
Bundesanteil (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) |
Bundesanteil (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) |
Mindesthaltedauer |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate |
2.250 € |
1.500 € |
12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate |
4.500 € |
3.000 € |
24 Monate |
Förderung durch die THG-Quote
E-Auto-Besitzer:innen können sich seit Anfang 2022 einen zusätzlichen Zuschuss sichern: die jährliche THG-Prämie. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, CO2-Emissionen einzusparen.
Besitzer:innen eines vollelektrischen E-Fahrzeugs können mit den eingesparten Emissionen handeln und somit von einer Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr profitieren. Dabei kann sowohl mit Privat- als auch Firmenfahrzeugen Geld verdient werden – Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen.




KfW-Förderung für Ladestationen (Unternehmen)
Die KfW förderte bis Ende 2022 mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Ladepunkten können Firmenfahrzeuge sowie Privatautos der Mitarbeitenden geladen werden.
Achtung!
Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.
Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen:
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Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Wenn Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt haben, erhalten Siebald eine Antragsbestätigung – damit ist Ihr Zuschuss reserviert.
-
Haben Sie schon eine Zusage erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.
Wichtige Schritte beim Förderantrag
Förderung für Elektrofahrzeuge
Egal, ob gekauft oder geleast: Über die Höhe der Förderung entscheidet das Datum der Zulassung des Elektrofahrzeuges. Denn den Antrag auf Förderung können Sie erst nach der Zulassung stellen.
Das sind die nötigen Schritte:
- Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.
- Sobald das Fahrzeug zugelassen wurde, können Sie innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum den Antrag stellen.
- Das BAFA prüft Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Bonuszahlung.
Details zum Ablauf finden Sie auch hier.
Förderung für Ladeinfrastruktur


Wenn es um einen Förderantrag für Ladeinfrastruktur geht, ist das Vorgehen andersherum: Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag z. B. direkt im KfW-Zuschussportal.
Erst nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Das sind die Schritte:
- Antrag stellen
- Antragsbestätigung abwarten
- Ladeinfrastruktur kaufen
- Zuschuss erhalten
Ein häufiges Kriterium für die Förderfähigkeit ist auch: Der Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur muss zu 100 Prozent aus regenerativen Energien stammen.
Förderungen Ladestationen und Wallboxen
Förderung von Ladeinfrastruktur durch Bund und Kommunen
Bei den Förderungen lohnt es sich, genauer zu recherchieren und auch auf Länderebene zu prüfen: Welche Förderungen gibt es?
Einige Bundesländer unterstützen Unternehmen und Privatleute etwa beim Aufbau von Ladeinfrastruktur,
z. B. durch Bezuschussung der Anschaffung und Installation von Ladestationen. Auch wer eine PV-Anlage oder einen Grünstrom-Vertrag besitzt, kann von Prämien profitieren.


Förderungen von Ladestationen durch Stadtwerke


In einigen Städten gibt es für Stromkund:innen die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, beim -Einbau oder mit verbilligtem Strom.
Es empfiehlt sich, vor dem Kauf einer Ladestation Ihre zuständigen Stadtwerke für mehr Informationen zu kontaktieren.