Laden ohne eigene Garage - geht das überhaupt?
Klar geht das! Trotzdem sollten Sie nicht einfach drauf loslegen, sondern sich mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung, Eigentümern und Mietern abstimmen.
Eine Ladestation für die Gemeinschaftsgarage: unsere Empfehlungen
Nicht jede Ladelösung ist perfekt für den Einsatz im Mehrparteienhaus geeignet. Diese hier schon:
Auch morgen noch schnell laden
Nicht alle Elektroautos laden mit nur 3,7 kW. Neuere Fahrzeuge haben zumeist größere Batterien und mehr Ladeleistung, um schnell wieder aufgeladen zu sein. Eine geteilte Ladestation für die gemeinsame Tiefgarage sollte deshalb mindestens mit 11 kW, besser noch mit 22 kW laden können.
Mit Steckdose bitte!
Irgendwann werden alle Elektroautos mit dem gleichen Stecker laden. Doch weil jetzt noch Typ 1 und Typ 2 Elektroautos unterwegs sind, ist eine Ladestation mit Steckdose statt mit integriertem Kabel die bessere Lösung für Mieter. Hier können alle ganz einfach mit ihrem eigenen Mode 3 Kabel laden.
Sharing is Caring
Das ist das Motto der Eve Double Pro-line. Hier können zwei Elektroautos gleichzeitig mit 11 kW oder eines mit 22 kW laden. Noch dazu ist diese Ladestation intelligent und damit bereit zum abrechnen und Lasten managen. Auch praktisch: der integrierte RFID Zugangsschutz.
Flexibel bleiben: die mobile Alternative


Lohnt sich eine fest installierte Wallbox in Ihrem Fall nicht, weil Sie sich nicht für längere Zeit an eine Wohnung oder den Wohnort binden möchten? Dann bedeutet das noch nicht das Aus für Ihren Traum vom Laden!
Die Lösung ist eine mobile Ladestation! Sie hat dieselben Funktionalitäten wie eine Wallbox, kann aber im Kofferraum überallhin mitgenommen werden. Mit einer mobilen Ladestation machen Sie jede Steckdose zur absolut sicheren Ladegelegenheit und können an Industriesteckdosen sogar mit bis zu 22 kW laden.
Ladestationen in Wohngebäuden helfen der Elektromobilität


Im März 2020 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder Parkplätzen beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des beschlossenen Gesetzesentwurfs ist die Zustimmung weiterer Parteien künftig nicht mehr erforderlich. Dieses neue "Recht auf Wallbox" ist ab dem 01.11.2020 gültig.
Zahlreiche Bundesförderungen, neue Fahrzeugmodelle und Standards zum Laden zeigen auch, dass die Elektromobilität ordentlich Fahrt aufnimmt. Seien Sie Vorreiter und bringen Sie das Laden in Ihrem Wohnhaus auf den Weg. Hilfreiche Tipps für das Laden von Elektrofahrzeugen im Mehrfamilienhaus erhalten Sie in unserem Magazinbeitrag zum Thema.