Eichrechtskonformes Laden

9 Fragen und Antworten

Eichrechtskonformes Laden

9 Fragen und Antworten

Seit dem 1. April 2019 hat das Thema Eichrecht auch für die Elektromobilität eine besondere Relevanz. Denn seit diesem Datum müssen auch Ladesäulen nach den strengen Anforderungen des Eichrechts abrechnen, gemäß der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlamentes über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Directive, AFID).

Mit dem Einzug des Eichrechts in die Elektromobiltät ergeben sich aber auch neue Fragestellungen rund um das eichrechtskonforme Laden, die wir Ihnen auf dieser Seite beantworten möchten. 

1. Warum ist das Thema Eichrecht so wichtig für die Elektromobilität?

Jeder Elektroauto-Fahrer muss transparent nachvollziehen können, wie viel Strom er an einer Ladesäule bezogen hat und sich darauf verlassen können, dass dieser Wert auch korrekt gemessen wurde. Dafür muss die Energie in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden.

Für die Wallbox daheim spielt das Thema Eichrecht keine so große Rolle, da der dort bezogene Strom in der Regel selbst bezahlt wird. Sobald aber über einen Dritten abgerechnet wird, etwa wenn ein Dienstwagen zu Hause geladen wird oder an einer öffentlichen Ladesäule, muss dieser Ladepunkt alle Daten korrekt erfassen.

2. An welchen Ladesäulen kann man eichrechtskonform laden?

Verschiedene Varianten eichrechtskonformer Ladestationen bieten unter anderem die Hersteller KEBA, ABL und EBG Compleo. Einige eichrechtskonforme Ladestationen sind im Webshop von The Mobility House erhältlich.

3. Gibt es unterschiedliche Anforderungen für Gleichstrom- und Wechselstrom-Säulen?

Bei Wechselstrom-Säulen (AC-Säulen) ist es technisch leicht machbar, eichrechtskonforme Zähler einzubauen.

Bei Gleichstrom-Säulen (DC-Säulen) ist das etwas schwieriger, weil entsprechende Zähler momentan noch schwer verfügbar sind. Aber die Industrie arbeitet daran und wird bald Lösungen dafür anbieten können. Aktuell wird das so gehandhabt, dass die Zähler in DC-Säulen den Strom am Netzanschluss auf Wechselstrom-Seite erfassen. Von dieser Energiemenge werden großzügig aufgerundet pauschal 20 Prozent für Verlustströme abgezogen. Nach Ende der Übergangsfrist ist das jedoch nicht mehr zulässig.

4. Welche Vorteile hat das eichrechtskonforme Laden?

Das Eichrecht dient ganz klar dem Verbraucherschutz. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass er genau die ihm angezeigte Menge Energie in sein Elektroauto übertragen hat.

5. Gibt es auch Nachteile?

Es könnte sein, dass das Laden an öffentlichen Säulen etwas teurer wird, weil die Anbieter und Hersteller eichrechtskonforme Hard- und Software nicht nur in neue, sondern auch bereits bestehende Ladepunkte integrieren müssen. Womöglich werden die Kosten dafür an den Endkunden weitergereicht.

6. Wird es auch Flatrates geben?

Nach welchem Tarif abgerechnet wird, ist je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich. Mit der Eichrechtskonformität wird die Abrechnung nach kWh die wohl gängigste Form des Ladens sein, weil es die fairste und transparenteste Form des Energiebezugs darstellt. Dabei sind rein kWh-basierte Tarife möglich und solche, die sowohl die verbrauchte Energie als auch die Standzeit des Elektroautos am Ladepunkt berücksichtigen. Letztere sollen verhindern, dass stark frequentierte Ladesäulen zu lange blockiert werden.

Flatrates haben sich bei Angeboten wie Telefon- und Datentarifen oder Streaming von Filmen und Serien bewährt. Fürs Laden wird es sicher auch Flatrate-Tarife geben. Die lohnen sich vor allem für Vielfahrer sowie für jene Elektroauto-Besitzer, die keine Lademöglichkeit zu Hause oder beim Arbeitgeber haben.

Session Fees, also ein einmaliger Fixpreis pro Ladevorgang, sowie rein zeitbasierte Tarife sind nicht mehr zulässig. Weiterhin möglich ist es jedoch, den Strom zu verschenken, wie es einige Super- und Verbrauchermärkte bereits anbieten.

7. Kann ich auch im EU-Ausland eichrechtskonform laden?

Andere Länder haben nicht ganz so strenge Vorgaben wie Deutschland, da auch die entsprechende EU-Richtlinie nicht so streng ist wie das deutsche Eichrecht. In den meisten anderen europäischen Ländern wird aktuell lediglich ein MID-konformer Energiezähler benötigt.

8. Welche Daten verarbeitet eine Ladesäule?

Eine eichrechtskonforme Ladesäule erfasst den Zählerstand, sobald der Nutzer den Ladestecker einsteckt und dann erneut, wenn er ihn wieder abzieht. Aus der Differenz wird die abgegebene Menge an Energie errechnet. Zum anderen erfasst sie die Zeit, wann an- und abgesteckt wird, sowie die Nutzer-ID, die der Säule per RFID-Chip, Ladekarte oder per Autorisierung über eine Smartphone-App mitgeteilt wird.

9. Wer hat Zugriff auf die Datensätze der Ladevorgänge? Sind meine Daten sicher?

Zugriff auf die Daten der Ladevorgänge hat der Betreiber der Ladestation, der für die Bereitstellung von Infrastruktur und Energie rückvergütet wird. Auch dem E-Mobilitätsprovider sowie einer eventuell beteiligten Roaming-Plattform werden die Daten manipulationssicher übertragen. Der Nutzer selbst hat natürlich auch Zugriff.

Die Daten werden innerhalb der Ladesäule verschlüsselt und dann im Private- und Public-Key-Verfahren übertragen. So ist die höchst mögliche Datensicherheit gewährleistet.

The Mobility House hat langjährige Erfahrung mit Lademöglichkeiten für Elektroautos. In unserer dreiteiligen Serie zum Thema Eichrecht klären wir auf, wie eine eichrechtskonforme Ladelösung aufgebaut sein und abrechnen muss. Und wo sie überhaupt zwingend erforderlich ist, denn es gibt einige Ausnahmen. Dazu haben wir mit Hilfe von Experten mehrere konkrete Anwendungsfälle durchgespielt, die unter anderem für Gewerbe und Unternehmen, Flottenbetreiber, Hotels, Immobilienbesitzer und Wohnungseigentümer relevant sind.

Magazin

Eichrecht und Firmenwagen

In Teil eins unserer Serie behandeln wir das Thema Laden von Firmenwägen beim Arbeitgeber und zu Hause sowie Ladesäulen an Unternehmensstandorten.

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Eichrecht und Immobilien

Wann Wohnungseigentumer, Eigentümergemeinschaften (WEG) und Immobilienunternehmen einem Ladepunkt eichrechtskonform abrechnen müssen.

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Eichrecht und Hotels/ Ferienunterkünfte

Was Hotelbetreiber und Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen beachten müssen und wie sie das Laden der Elektroautos für Gäste eichrechtskonform abrechnen können.

Was Unternehmen beachten müssen

Wo wird geladen? Wer lädt?  Wie wird geladen? Abrechnung Erforderliche Lösung
am Unternehmensstandort Mitarbeiter mit Privat-PKW kostenpflichtig kWh eichrechtskonforme Ladestation
am Unternehmensstandort Mitarbeiter mit Privat-PKW kostenlos  - keine Anforderung
am Unternehmensstandort Besucher kostenpflichtig kWh eichrechtskonforme Ladestation
am Unternehmensstandort Besucher kostenlos  - keine Anforderung
zu Hause Mitarbeiter mit Firmenwagen kostenpflichtig kWh MID-zertifizierter Zähler
zu Hause Mitarbeiter und weitere Haushaltsmitglieder mit Firmenwagen/ Privat-PKW kostenpflichtig kWh MID-zertifizierter Zähler oder eichrechtskonforme Ladestation
zu Hause Mitarbeiter mit Firmenwagen kostenpflichtig Pauschale gem. §3 Nr.50 EStG keine Anforderung

Was Sie beim Laden in Gemeinschaftsgaragen beachten müssen

Wo wird geladen? Wer lädt?  Wie wird geladen? Abrechnung Erforderliche Lösung
individueller Parkplatz - Ladepunkt mit Stromanschluss über den eigenen Wohnungszähler Mieter oder Wohnungseigentümer kostenpflichtig kWh keine Anforderung

individueller Parkplatz -
Ladepunkt mit Stromanschluss über den Allgemeinstrom

Mieter oder Wohnungseigentümer kostenpflichtig kWh MID-zertifizierter Zähler

Was Hoteliers beachten müssen

Wo wird geladen? Wer lädt?  Wie wird geladen? Abrechnung Erforderliche Lösung
Hotelparkplatz Gast kostenpflichtig kWh eichrechtskonforme Ladestation
Hotelparkplatz Gast kostenlos - keine Anforderung