Eichrechtskonforme Ladestationen
Ladestrom einheitlich erfassen und exakt abrechnen.










Wir haben über 56.000 zufriedene Kund:innen.
Wir sind offizieller Partner von führenden Automobilherstellern.
Alle Ladestationen sind sorgfältig geprüft.
FAQ zum eichrechtskonformen Laden

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AFIR 2026: Jetzt wird’s verbindlich – ISO 15118 wird Pflicht für neue öffentliche LadepunkteAb dem 8. Januar 2026 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladesäule auf ein neues Level hebt: Teile der ISO 15118 werden Pflicht für alle neu errichteten oder renovierten öffentlichen Ladepunkte.
Klingt technisch? Ist es auch – aber vor allem ist es eine große Chance für Dich als Fachbetrieb oder CPO, Ladeinfrastruktur zukunftssicher zu planen und Deine Projekte „AFIR-ready“ zu machen.

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Dienstwagen zuhause laden: Neue Abrechnung ab 01.01.2026Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. November 2025 neue Vorgaben zur Erstattung von Ladestromkosten für Dienstwagen veröffentlicht. Diese Regelungen treten bereits zum 01. Januar 2026 in Kraft und betreffen vor allem das Laden von Dienstwagen zuhause.
Bislang konnte der heimische Ladestrom oft über Pauschalen abgerechnet werden. Dieses vereinfachte Modell wird nun durch eine genauere, verbrauchsbasierte Abrechnung ersetzt. In diesem Beitrag erfährst Du, was sich ändert.
Wallbox für die öffentliche Abrechnung
Mess- und eichrechtskonforme Ladestationen und Wallboxen
Was bedeutet eichrechtskonformes Laden?
Eichrechtskonformes Laden heißt, dass die genutzte E-Ladestation ein genaues Mess- und Abrechnungssystem nach deutschem Eichgesetz aufweist. Viele Betreiber:innen von Wallboxen fragen sich: eichrechtskonforme Wallboxen – warum eigentlich? Weil so eine exakte und einheitliche Erfassung des geladenen Stromes ermöglicht wird. Zudem werden die Nutzerdaten durch eine eichrechtskonforme Wallbox datenschutzkonform und sicher verarbeitet. Die Abrechnung erfolgt durch einen entsprechend genormten Stromzähler und ausschließlich nach geladenen Kilowattstunden.
Sind alle Ladestationen eichrechtskonform?
Nein. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen seit dem 01.04.2019 (halb)öffentliche Ladestationen in Deutschland mit einem eichrechtskonformen Erfassen der Messewerte sowie einem entsprechenden Abrechnungssystem ausgestattet sein. Private Wallboxen für den heimischen Einzel-Gebrauch sind in dieser Vorgabe nicht eingeschlossen. Das Messen des Stromverbrauches muss hier nicht eichrechtskonform erfolgen.
Anwendungsfälle für eichrechtskonforme Ladestationen oder Wallboxen
Wen betrifft eichrechtskonformes Laden? Überall dort, wo verschiedene Nutzer:innen mittels Wallbox ihre Elektrofahrzeuge kostenpflichtig laden oder aber der Ladestrom abgerechnet werden soll, sind für den Ladevorgang eichrechtskonforme Ladestationen notwendig. Dies betrifft die folgenden Anwendungsbereiche:
Parkplätze in einer Eigentümergemeinschaft
Der Ladestrom an Gemeinschaftsparkplätzen in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) muss durch die Wallbox eichrechtskonform abgerechnet werden, da die Ladepunkte von verschiedenen Nutzer:innen aufgesucht werden. Zudem gelten auch die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Volle Transparenz in der Abrechnung für die Mieter:innen ist wichtig.
E-Autos für Unternehmen: Besucher:in lädt am Unternehmensstandort
Während Mitarbeitende, die kostenfrei am Arbeitsplatz laden, keine eichrechtskonforme Ladelösung benötigen, sieht es bei Besucher:innen von Unternehmen wieder anders aus: Laden Externe oder Besuchende am Standort eines Unternehmens kostenpflichtig, so muss diese Ladesäule eichrechtskonform aufgebaut sein. Auch hier ist die Preistransparenz wichtig, damit alles rechtens ist.
Laden von Gäste-Fahrzeugen am Hotel
Bietet ein Hotel eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, gelten die vollen Anforderungen der Ladesäulenverordnung und des Eichrechts, wenn das Laden dort kostenpflichtig ist. Auch auf einem abgeschlossenen Exklusiv-Parkplatz für Hotelgäste sind eichrechtskonforme Ladesäulen Pflicht, wenn der Ladestrom abgerechnet werden soll.

