Als Mieter:in oder Eigentümer:in eines Stellplatzes zögern Sie, sich ein Elektroauto oder gar eine eigene Ladestation zu kaufen? Die Genehmigung für die Installation einer Wallbox ist leichter einzuholen, als Sie denken.
Wichtig ist, den/die Eigentümer:in der Stellplätze in der Tiefgarage mit allen relevanten Informationen zu versorgen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte und Dokumente gesammelt, um Ihnen den Genehmigungsprozess zur Installation der eigenen Ladestation für Ihr E-Auto zu erleichtern.
1. Erste Schritte zur eigenen Ladestation
Sie planen eine Lademöglichkeit auf Ihrem (Tiefgaragen-)Stellplatz? Als erstes sollten Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch den/die Eigentümer:in über Ihren Wunsch informieren. Dadurch können Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie diese:r dem Vorhaben gegenüber eingestellt ist und ob er/ sie möglicherweise bereits an einer Lösung arbeitet.
Wenn Sie selbst Eigentümer:in eines Stellplatzes sind, müssen Sie die anderen Eigentümer:innen ins Boot holen.
Ihren Wunsch sollten Sie dann schriftlich als E-Mail oder Brief dokumentieren. Für die Anfrage per E-Mail oder Brief an Ihre:n Eigentümer:in oder Ihre Hausverwaltung haben wir die passende Vorlage für Sie zum Download. In dem Anschreiben klären Sie Fragen, die ein:e Eigentümer:in oder die Hausgemeinschaft sich stellt.
- Fragen sind zum Beispiel: Wie erfolgt die Stromabrechnung und was passiert beim Auszug?
- Zusätzlich werden Vorteile, die sich für Eigentümer:innen ergeben, erwähnt.
Antrag für Eigentümer:innen: Installation eines Ladepunkts
Wenn Sie als Eigentümer:in einen Ladepunkt installieren wollen (ggf. auf Wunsch des/der Mieter:in), müssen Sie diesen bei der Eigentümerversammlung beantragen. Idealerweise wird eine zentrale Ladeinfrastruktur installiert, sodass auf Wunsch nachhaltig alle Bewohner:innen eine Lademöglichkeit erhalten können.
> Vorlage für den Antrag zur Installation eines einzelnen Ladepunkts
Antrag für Mieter:innen: Installation eines Ladepunkts
Wenn Sie als Mieter:in einen Ladepunkt installieren wollen, müssen Sie diesen beim/bei der Eigentümer:in beantragen.
> Vorlage für den Antrag eines einzelnen Ladepunkts (Mieter)
2. Gesetzliche Voraussetzungen für Ihre Ladestation
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität der Bundesregierung darf die Zustimmung zu einer Ladelösung nicht mehr grundsätzlich verwehrt werden. Demnach hat jede:r Mieter:in und jede:r Wohnungseigentümer:in das Recht auf bauliche Veränderung, die dem Laden von Elektroautos dienen. Dieses "Recht auf Wallbox" ist seit dem 1.11.2020 gültig.
Für Nutzer:innen von Stellplätzen ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um auch zuhause ihr Elektrofahrzeug bequem aufladen zu können.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Magazinbeitrag zum Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Wohneigentumsgemeinschaften (WEGs).




3. Kosten und Anforderungen für Ihre Ladestation
Im nächsten Schritt können Sie damit anfangen, sich um eine passende Ladestation und deren Installation zu kümmern. In den meisten Fällen stellen die Eigentümer Anforderungen, die sie bei der Installation der Ladestation für Ihr Elektroauto zu beachten haben. Deswegen raten wir, einen Kostenvorschlag erst nach der Zustimmung der Eigentümerversammlung einzuholen.
Worauf Sie bei der Auswahl der passenden Ladestation achten sollten, finden Sie in unserem Ratgeber 7 Tipps zum Kauf einer Ladestation.
Checkliste rund um das Laden in Immobilien
Sie wollen Ihrem/Ihrer Vermieter:in etwas an die Hand geben, damit der Weg zur Ladestation reibungslos verläuft? Unsere Checkliste für Immobilien enthält alle wichtigen Punkte, die zu beachten sind. Geben Sie diese weiter - und kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu.
Gut zu wissen: Wer trägt die Kosten?
Das Gesetz sieht vor, dass der/die Antragsteller:in die entstehenden Kosten für die baulichen Maßnahmen trägt. Die Kosten hängen sehr stark vom Einzelfall ab. Außerdem treiben vor allem die Installationskosten selbst den Preis in die Höhe. Das bedeutet auch, desto mehr Mitbewohner Sie ins Boot holen, desto günstiger wird es pro Wallbox.
Mit welchen Ausgaben ungefähr zu rechnen ist, lesen Sie in unserem Ratgeber mit Anwendungsfällen einer Wallbox-Installation.
4. Die Installation Ihrer Ladestation
Für einzelne Ladestationen beauftragen Sie uns oder Ihren hauseigenen Elektroinstallateur, der bereits mit der Elektroinstallation vertraut ist, mit der Installation Ihrer Ladestation. Vor der Installation der Lademöglichkeit ist der Netzbetreiber zu informieren bzw. eine Genehmigung einzuholen. Dies regelt im Normalfall der mit der Installation beauftragte Elektrofachbetrieb.
In unserem Installationscheck klären wir folgende Fragen: Ist die Hausinstallation grundsätzlich für das Laden eines Elektroautos geeignet? Und mit welcher Leistung können Sie Ihr Elektroauto zu Hause laden? Unsere Experten erstellen ein detailliertes Prüfprotokoll, in welchem alle wichtigen Punkte dokumentiert werden.
Die Anschlussleistung der Immobilie ans Stromnetz muss sowohl die Stromversorgung der Haushalte als auch die geplante Anzahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge abdecken. Mögliche Lösungen hierfür sind:
- die Erhöhung der Anschlussleistung und/oder
- der Einsatz eines intelligenten Lastmanagements
Ein Lastmanagement sorgt dafür, dass sich die verfügbare Ladeleistung optimal auf alle zu ladenden Elektroautos verteilt. In den meisten Wohnanlagen wird ein entsprechendes Lastmanagementsystem notwendig sein.
Zur Planung der Installation einer gesamtheitlichen Ladelösung für alle Stellplätze nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
5. Die Abrechnung der Ladevorgänge
Eine wichtige Frage ist die spätere Abrechnung des Stromverbrauchs. Läuft die Wallbox ausschließlich über Sie, wird sie auch direkt mit Ihrem Stromzähler verbunden und später mit Ihrem Energieversorger abgerechnet.
Im Falle, dass die Ladelösung gemeinschaftlich genutzt wird, muss die Messung des Ladestroms nachvollziehbar und rückverfolgbar sein – ein MID Zähler in der Wallbox macht dies möglich. Die Zuordnung der Ladestrommenge erfolgt im Regelfall durch Authentifizierung der Nutzer:innen mittels RFID-Karten.
Haben Sie bzw. der/die Eigentümer:in sich für ein sogenanntes intelligentes Lademanagement entschieden, steuert ein Leistungsverteiler die einzelnen Ladestationen. Die Nutzer:innen müssen sich vor dem Laden des E-Autos legitimieren, beispielsweise durch einen Zugangscode. Der verbrauchte Strom lässt sich so genau zuordnen und entsprechend exakt veranschlagen.
Wir bieten Ihnen ein Portal zur Verwaltung aller Ladepunkte und Nutzer sowie Einsicht von Rechnungsdetails und Einzelnachweise. Die vollautomatisierte und auf kWh genaue Abrechnung aller Ladevorgänge erspart Eigentümer:innen und Verwaltung jede Menge Aufwand.
In manchen Fällen verlangt die Hausverwaltung, dass der hauseigene Elektroinstallateur die Installation nochmals überprüft und abnimmt – idealerweise anhand eines zertifizierten VDE-Prüfprotokolls z.B. den E-Check. Herzlichen Glückwunsch: Sie können Ihr Elektroauto jetzt an der eigenen Ladestation zuhause laden!
Wir haben bereits Erfahrungen aus mehr als 3.500 Installationen von Ladestationen für Elektroautos europaweit gesammelt und stellen Ihnen auf unserer Website verschiedene Szenarien von Ladelösungen vor. Beispielsweise von Daniel, der in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage wohnt und seinen smart electric drive mit einer Ladeleistung von 22 kW zuhause in der Tiefgarage laden möchte . Er beantragt bei der Eigentümergesellschaft die Installation einer Ladestation.