Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
Wir helfen dir bis zu 30.000 € pro Ladepunkt bei Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge zu sparen. Verschaffe deinem Unternehmen den entscheidenden Vorsprung im Bereich der E-Mobilität.
Die NRW Förderung im Überblick
Was wird gefördert?
- Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme,
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme,
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
- Anfahrschutz, Beleuchtung,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
- Montage und Inbetriebnahme,
- Netzanschluss,
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente.
Wie hoch ist die Förderung?
Öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur
Förderquote von bis zu 20 %, maximal 1.500 € pro Ladepunkt
Nicht öffentlich zugängliche Normal- und Schnell-Ladeinfrastruktur
Förderquote von bis zu 40 %, maximal 10.000 € pro Ladepunkt
Wer kann die Förderung beantragen?
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Bis wann kann die Förderung beantragt werden?
Die
Förderung muss 2024 beantragt werden. Die Förderpause wurde am 01.02.24
beendet und es können wieder Anträge gestellt werden.
FAQs zur NRW Förderung
Die Schleswig-Holstein Förderung im Überblick
Was wird gefördert?
- Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme,
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme,
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
- Anfahrschutz, Beleuchtung,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
- Montage und Inbetriebnahme,
- Netzanschluss,
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente.
Wie hoch ist die Förderung?
Für kleinere Ladepunkte beträgt der Zuschuss:
- 1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mind. 11 kW
- 2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mind. 22 kW
- 7.500 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mind. 50 kW
- 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens drei Ladepunkten. In allen Fällen darf der Zuschuss 50 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
Für Großprojekte beträgt der Zuschuss:
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt mit mindestens 100 kW beträgt der Zuschuss höchstens 30.000 Euro.
Wer kann die Förderung beantragen?
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
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