Nicht nur Privatpersonen können den Zuschuss beantragen. Folgende Zielgruppen sind ebenfalls antragsberechtigt:
- Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter und Vermieter
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Bauträger
In fünf Schritten kommen Sie zu Ihrem Zuschuss:
Schritt 1 – Antrag stellen
Den Förderantrag können Sie im KfW-Zuschussportal stellen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ auswählen. Um den Antrag stellen zu können müssen Sie nun Angaben zu Ihrer Person, der Anzahl der Ladepunkte und dem Ort, an dem die Ladestation(en) errichtet werden soll(en), machen. Für den Antrag genügt lediglich die Anzahl der Ladepunkte, eine genauere Angabe zur Ladestation ist noch nicht nötig.
Schritt 2 – Bestätigung des Antrags abwarten
Der Antrag wird i.d.R. am gleichen Tag bestätigt. Die Antragsbestätigung kann im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“ eingesehen werden.
Schritt 3 – Identitätsfeststellung durchführen
Für die spätere Auszahlung ist die KfW gesetzlich dazu verpflichtet, den Zuschussempfänger eindeutig zu identifizieren. Dafür nutzt die KfW den SCHUFA-Identitäts-Check oder ggf. das PostIdent-Verfahren bzw. eine Video-Identifikation. Dabei werden personenbezogene Informationen nur abgeglichen und nicht gespeichert oder für ein Scoring genutzt.
Schritt 4 – Ladestation bestellen und installieren lassen
Erst nach Erhalt der Antragsbestätigung darf die Ladestation bestellt und die Installationsarbeiten in Auftrag gegeben werden. KfW-förderfähige Ladestationen können Sie direkt bei uns bestellen. Unser Angebot an förderfähigen Ladestationen finden Sie direkt auf dieser Seite.
Schritt 5 – Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Ab dem Zeitpunkt der Antragsbestätigung haben Sie bis zu 9 Monate Zeit die Rechnungen im Zuschussportal einzureichen. Hierfür können Sie die Einzelrechnungen für die Ladestation und den Einbau im KfW-Zuschussportal einzeln hochladen. Neben den Rechnungen müssen in diesem letzten Schritt auch genaue Angaben zum Modell der Ladestation und der Anzahl der errichteten Ladepunkte gemacht werden.
Abschließend müssen Sie nur noch die Angaben bestätigen. Die Dokumente werden dann zur Prüfung freigegeben und im Anschluss der Zuschuss ausgezahlt.