THG-Quote verkaufen

Verkaufen Sie die eingesparten CO₂-Emissionen Ihres E-Autos an Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen.

Wie hoch ist die THG-Prämie und welche E-Fahrzeuge werden berücksichtigt?

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            Die Prämie gilt immer zum Zeitpunkt der Anmeldung. Aufgrund des volatilen Quotenpreises, den Mineralölunternehmen für die THG-Quote von E-Fahrzeugen zahlen, kann sich die Fixprämie zukünftig nach unten wie auch oben ändern.

            Aufgrund negativer Entwicklungen am THG-Quotenmarkt setzen wir den THG-Quotenhandel vorerst aus. Bitte besuchen Sie unsere Website zu einem späteren Zeitpunkt, um weitere Updates zu erhalten.

            Was ist die THG-Quote und wie können Sie davon profitieren?

            Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzliches Instrument, welches Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, CO2-Emissionen einzusparen. Besitzer:innen eines vollelektrischen E-Fahrzeugs, können mit den eingesparten Emissionen handeln und somit von einer Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr profitieren.

            Dabei ist es nicht wichtig, wie lange das E-Fahrzeug in dem jeweiligen Jahr im Besitz der Antragsteller:innen ist, nur für den Zeitpunkt der Anmeldung ist dies relevant.

            Fahrer:innen von E-Fahrzeugen verdienen durch die THG-Quote Geld, indem Sie die CO2-Einsparungen an Mineralölunternehmen verkaufen. Dies gilt sowohl für Privat- als auch Firmen-Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Warum Sie Ihre THG-Quote über The Mobility House verkaufen sollten?

            THG-Prämie 2023: Die wichtigsten Neuerungen

            Warum fällt die THG-Prämie für 2023 geringer aus?

            Der Anteil fossiler Energieträger im deutschen Strommix ist gestiegen und damit auch die für die THG-Quote 2023 herangezogenen Emissionen eines E-Fahrzeuges. Dadurch verringern sich die Erlöse je E-Fahrzeug in 2023 deutlich. 

            Die Pauschalwerte für den jährlichen Ladestrom je Fahrzeugklasse wurden im Jahr 2023 hingegen nicht geändert.

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            THG-Quote für Unternehmen & Flottenbetreiber:innen

            Besitzen Sie als Unternehmen mehr als 50 Elektrofahrzeuge? Betreiben Sie mehr als fünf (halb-)öffentliche Ladepunkte?

            Hat Ihr Unternehmen mehr als einen Standort? Erfahren Sie mehr über die THG-Quote für Unternehmen & Flottenbetreiber:innen

            THG-Quote verkaufen: So einfach können Sie mit Ihren eingesparten CO2-Emissionen handeln

            In wenigen Schritten zur Prämie

            THG Anmeldung THG Anmeldung

            1. Anmelden

            Ihre THG-Quote zu verkaufen ist ganz leicht: Geben Sie im ersten Schritt auf unserem Anmeldeportal Ihre persönlichen Daten ein: Vorname, Name und E-Mail-Adresse. Sowie zur Überweisung der Prämie Ihre Bankverbindung.

             

            THG Fahrzeugschein hochladen THG Fahrzeugschein hochladen

            2. Fahrzeugschein hochladen

            Zur Registrierung ist für jedes anzumeldende E-Auto die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. Sie können einen Scan (pdf) oder ein Foto hochladen - achten Sie bitte darauf, dass alles gut lesbar und vollständig ist. 

            Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen ist. 

            THG Quote Auszahlung THG Quote Auszahlung

            3. Prämie erhalten

            Im letzten Schritt beauftragen Sie uns, die Abwicklung und Vermarktung Ihrer THG-Quote zu übernehmen. Wir kümmern uns um den Rest - Sie können sich zurücklehnen und auf Ihre Prämie freuen. 

            Ihre Prämie erhalten Sie nicht nur einmalig, sondern jedes jahr aufs Neue. So lange Sie Ihr E-Auto behalten.

            Warum THG-Prämie über The Mobility House erhalten?

            4 Gründe für den THQ-Quotenverkauf über uns

            • Wir wissen, was wir tun: Wir sind das marktführende und unabhängige Unternehmen mit über 12 Jahren Erfahrung in der E-Mobilitätsbranche.
            • Wir bieten attraktive Kombi-Angebote: Beim Verkauf Ihrer THG-Quote in Kombination mit dem Kauf von Ladeinfrastruktur in unserem Online-Shop profitieren Sie von satten Zusatzrabatten.
            • Wir handeln zu top Konditionen: Durch unseren breiten Marktzugriff und bereits mehr als 32.000 zufriedene Kunden bündeln wir eine große Anzahl an THG-Quoten und erwarten dadurch Erlöse, die über dem Marktdurchschnitt liegen.
            • Wir nehmen Sie mit auf die Reise: Für uns ist die THG-Quote nur ein erster Baustein hin zur CO2-freien Mobilität. Unser Ziel ist der Durchbruch der Elektromobilität, die intelligente Integration in ein erneuerbares Energiesystem und die Verwendung der Batterie als Speicher. Dadurch wird Elektromobilität günstiger und mehr Grünstrom verwendbar. Somit gehen wir Schritt für Schritt gemeinsam den Weg in Richtung unserer Vision, einer emissionsfreien Zukunft.

            FAQs: Häufig gestellte Fragen

            Wissenswertes zum THG-Quotenhandel

            Allgemein

            • Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?

              Unternehmen, die CO2 verursachende Treibstoffe verarbeiten oder in Umlauf bringen, dürfen gemäß § 37 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede Tonne CO2, für die sie darüber hinaus verantwortlich sind, müssen sie ab 2022 600 Euro Strafe zahlen. Die Mineralölunternehmen können aber Strafen vermeiden, etwa indem sie Biodiesel und Bioethanol verkaufen bzw. beimischen und an Tankstellen Ladesäulen aufbauen. Oder wenn sie THG-Quoten – quasi eingespartes CO2 – von Dritten einkaufen. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt und ab 2022 sogar dreifach angerechnet, was zu einem sehr interessanten Mehrwert für Elektroautofahrer:innen führt.

            • Welchen Sinn hat die THG-Quote?

              Die Treibhausgasminderungsquote soll dazu beitragen, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu senken und somit der Klimakrise entgegenzuwirken. Die Quotenregelung fördert die Elektromobilität auf zwei Arten: Zum einen durch den jährlichen Zuschuss für Elektrofahrzeuge – wer einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leistet, wird belohnt. Zum anderen dadurch, dass das In-Verkehr-Bringen von fossilen Treibstoffen für Mineralölunternehmen und somit auch für die Verbraucher:innen immer teurer wird.

            • Warum sollte ich meine THG-Quote verkaufen?

              Die Bundesregierung behält sich vor, THG-Quoten, die von den privaten und gewerblichen Halter:innen nicht angemeldet werden, über eine Auktionierung dem Quotenhandel zuzuführen und dies als Einnahme in den Bundeshaushalt aufzunehmen.

            • Warum kritisieren manche Personen den THG-Quotenhandel?

              Der THG-Quotenhandel wird manchmal auch als Ablasshandel für die Mineralölwirtschaft kritisiert. Von Umweltschützern werden die Quoten als zu wenig ambitioniert gesehen. Landwirte fürchten um ihre Einnahmen bei Biokraftstoffen durch die Bevorzugung von Elektroautos. Daneben wird die Verdreifachung des kalkulatorischen Fahrstroms im Gesetz als unverhältnismäßige Förderung der Elektromobilität angesehen. Für die Quote spricht die prinzipielle Lenkungswirkung sowie die Auszahlung an diejenigen, die ein aktuell noch leicht teureres Elektroauto kaufen. Dadurch werden insbesondere niedrigere Einkommensgruppen unterstützt.

            • Warum kann ich die THG-Quote nicht selbst verkaufen?

              Aus praktischen Gründen müssen Dritte die THG-Quoten einzelner Personen bündeln. Daher übernehmen wir diesen Service für Sie und wickeln den Verkauf und die Vermarktung Ihrer Prämie ab. Dies umfasst auch die nötigen administrativen Vorgänge bei den zuständigen Behörden.

            • Wie lange wird der THG-Quotenhandel ein wichtiges Thema sein?

              Bereits jetzt steht fest, dass die THG-Quote die Elektromobilität noch länger begleiten wird: Mindestens 2030 gilt in der Branche als gesetzt. Bis zu diesem Jahr müssen die quotenverpflichteten Mineralölunternehmen einen sich stetig erhöhenden Anteil ihrer CO2-Emissionen verringern bzw. ausgleichen, von aktuell sechs auf mindestens 25 Prozent in 2030. Außerdem dürfen ab 2023 Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl nicht mehr in den Tanks von Verbrenner-Fahrzeugen landen, und zudem wird die maximal erlaubte Menge an anderweitig hergestellten Biokraftstoffen begrenzt, unter anderem um die Konkurrenzsituation mit Flächen zum Anbau von Lebensmitteln zu entschärfen. Das alles setzt die Mineralölunternehmen zusätzlich unter Druck. Die Nachfrage nach THG-Quoten und somit auch die möglichen Erlöse für E-Auto-Besitzer:innen dürften also künftig steigen.

            Anmeldung und Berechtigung

            • Wer kann die THG-Quote verkaufen?

              Alle Besitzer:innen von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen können ihre THG-Quote verkaufen, egal ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-Autos und E-Flotten, sowie für E-Transporter, E-Busse und E-LKW. Wir übernehmen für Sie Verkauf und Vermarktung der Quote. Plug-in-Hybride sind von der THG-Quote ausgeklammert.

            • Wo kann ich mich registrieren, um Geld mit meiner THG-Quote zu verdienen?

              Um Ihre THG-Quote zu verkaufen, können Sie sich ganz einfach über unser Anmeldeportal in wenigen Schritten registrieren. Wir benötigen lediglich Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihren Fahrzeugschein. Bei Unternehmen benötigen wir zusätzlich den Firmennamen sowie die Steuernummer.

            • Welche Unterlagen benötige ich, um mich zu registrieren?

              Zur Registrierung Ihres E-Autos ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. Sie können einen Scan (pdf) oder ein Foto hochladen - achten Sie bitte darauf, dass alles gut lesbar und vollständig ist. 

              Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen ist.

            • Kostet die Beantragung der THG Quote etwas?

              Nein, die Registrierung ist für Sie komplett kostenlos. Wir behalten von dem Erlös, den wir erzielen, einen festen Betrag ein, um unsere operativen Kosten zu decken.

            • Wie unterscheiden sich das Vorgehen und die Erlöse bei privaten und gewerblichen Fahrzeughalter:innen?

              Private und gewerbliche Fahrzeughalter:innen profitieren in gleicher Höhe von der THG-Quote. Das Vorgehen zur Teilnahme am Quotenhandel ist identisch. Gewerbliche Betreiber:innen von (halb)öffentlicher Ladeinfrastruktur haben zudem die Möglichkeit, auch die über ihre Ladeinfrastruktur geladenen Strommengen in den Quotenhandel mit einzubringen.

            • Muss ich bereits ein E-Auto haben, um mich registrieren zu können?

              Ja, Sie müssen das E-Auto bereits besitzen, um Ihre Quote zu verkaufen. Falls Ihr Auto noch nicht ausgeliefert wurde und Sie später Ihre Prämie beantragen möchten, können Sie sich für unseren Newsletter anmelden – so erhalten Sie alle unsere Updates rund um die THG-Quote.

            • Ich habe mein E-Auto gerade erst gekauft und besitze es noch nicht das ganze Jahr – kann ich trotzdem die Prämie erhalten?

              Ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen.

            • Können auch Besitzer:innen von drei oder vier Jahre alten E-Autos am Handel teilnehmen?

              Ja, Besitzer:innen von älteren Elektrofahrzeugen können genauso von der THG-Quote profitieren, wie die von neuzugelassenen E-Autos – und das Jahr für Jahr aufs Neue.

            • Wie viele Jahre können rückwirkend geltend gemacht werden?

              Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

            • Kann ich auch mehrere E-Autos anmelden?

              Ja, Sie können ganz unkompliziert auch mehrere E-Autos in unserem Anmeldeformular anmelden.

            • Muss ich die THG-Quote jedes Jahr neu beantragen?

              Die Registrierung erfolgt immer für das jeweilige Kalenderjahr. Sie haben die Möglichkeit Ihre Anmeldung für das nächste Jahr ganz einfach im Kundenportal zu verlängern, ohne den Fahrzeugschein erneut hochzuladen. Darüber werden wir Sie rechtzeitig per E-Mail informieren. Wichtig ist, dass Sie auch im neuen Jahr noch Halter:in des E-Fahrzeuges sind.  

            • Kann ich meine Anmeldung stornieren?

              Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Registrierung. Danach wird das E-Fahrzeug zur Zertifizierung beim Umweltbundesamt eingereicht und kann nicht mehr zurückgezogen werden. Ein einmal angemeldetes Fahrzeug kann in diesem Jahr dann nicht mehr beim Umweltbundesamt angemeldet werden.

            • Ich fahre ein E-Auto, bin aber nicht Halter:in – kann ich mich trotzdem registrieren?

              Sie können Ihr E-Auto nur dann registrieren und von der THG-Prämei profitieren, wenn Sie auch Halter:in des E-Fahrzeuges und entsprechend im Fahrzeugschein eingetragen sind.

            • Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe?

              Die THG Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das bedeutet: Sollten Sie bereits für dieses Kalenderjahr die THG-Prämie erhalten haben, so bleiben Sie auch berechtigt und müssen die Prämie nicht zurück zahlen. Der neue Besitzer kann die Prämie dann allerdings erst wieder im darauffolgenden Jahr für den Gebrauchtwagen erhalten.

            • Können auch Betreiber:innen von öffentlichen Ladepunkten die THG-Quote vermarkten?

              Ja, soweit es sich um halböffentliche Ladepunkte handelt: also gewerbliche Ladepunkte, die eichrechtskonform gemessen werden, und an denen nicht nur Mitarbeiter:innen, sondern auch Kund:innen und Gäste laden. Die mit der Abgabe von Ladestrom verbundene CO2-Einsparung kann ebenfalls über die THG-Quote vermarktet werden, zu attraktiven Konditionen: Für jede verkaufte Kilowattstunde Strom gibt es etwa sechs bis sechzehn Cent. Wird dafür lokal erzeugter Ökostrom genutzt, sind sogar um den Faktor 3 höhere Erlöse von 18 bis 45 Cent möglich.

              Falls sie dazu Fragen haben, bzw. Ihre Ladeinfrastruktur enstprechend aufbauen möchten, kontaktieren Sie uns gerne. Mit über 1.000 realisierten Elektromobilitätsprojekten haben wir bereits viel Erfahrung gesammelt.

            • Wieso gilt die Prämie nicht für meine private Wallbox?

              An privaten Wallboxen ist eine exakte Messung der Lademenge kaum durchführbar, da in der Regel keine gesonderten Stromzähler für die Ladepunkte vorhanden sind. Demnach gibt es ausgenommen der Prämie für Ihr Elektrofahrzeug keine weitere Auszahlung für Ihre Wallbox.

            Fahrzeugtypen

            • Welche Fahrzeuge sind für die THG-Quote zugelassen?

              Die Fahrzeugpauschale können nur Halter:innen von reinen Elektroautos für sich beanspruchen, egal ob das Fahrzeug geleast oder gekauft ist. Plug-in-Hybride sind im privaten und gewerblichen Laden von der THG-Quote ausgeklammert.

              Folgende E-Fahrzeugklassen werden für die THG-Quote zugelassen:

              • E-Autos
              • E-Nutzfahrzeuge
              • E-Busse
              • Sonstige zugelassene E-Fahrzeuge
            • Sind E-Zweiräder auch für die THG-Quote berechtigt?

              Ja, alle E-Zweiräder, die für die Straße zugelassen sindEs muss ein Fahrzeugschein für das Fahrzeug vorliegen. Die Berechnung der THG-Quote basiert auf derselben Quote, wie für E-Autos (2.000 kWh/a).

            • Wie hoch ist die THG-Minderung je Fahrzeugklasse?

              Die THG-Minderung variiert für verschiedene Fahrzeugklassen. Von dem Pauschalwert kann die THG-Minderung pro Fahrzeug abgeleitet werden. In der folgenden Tabelle sind die Werte für das Jahr 2023 dargestellt:

              FahrzeugklassePauschalwertTHG-Minderung
              M12.000 kWh/a0,704 tCO2/E-Fahrzeug
              N13.000 kWh/a1,055 tCO2/E-Fahrzeug
              M372.000 kWh/a25,328 tCO2/E-Fahrzeug

            • Sind Plug-in Hybride auch berechtigt?

              Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos (BEV) für die Prämie berechtigt.

            • Was gilt für Firmenwagen?

              Egal ob es sich um ein privat genutztes oder um ein Firmenfahrzeug handelt, Sie können es bei uns zum THG-Quotenhandel registrieren und von der Prämie profitieren. Wichtig ist, dass Antragsteller:in und im Fahrzeugschein eingetragene:r Fahrzeughalter:in ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf, bei der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote anzugeben, dass Sie gewerbliche:r Nutzer:in sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

            • Sind Leasing- und Auto-Abo-Fahrzeuge auch THG-Quoten-berechtigt?

              Ja, Sie können Ihren Leasing-Wagen bei uns anmelden, wenn Sie im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:in eingetragen sind. Beim Auto-Abo gilt als Fahrzeughalter:in in der Regel der Anbieter, über welchen das Abo abgeschlossen wurde. In diesem Fall sind Sie nicht berechtigt, das Fahrzeug für die THG-Quote anzumelden. Prüfen Sie am besten im jeweiligen Fahrzeugschein, wer als Fahrzeughalter:in eingetragen ist.

            • Kann die THG-Quote auch für außerhalb von Deutschland zugelassene E-Fahrzeuge beantragt werden?

              Nein, für die THG-Quote können nur in Deutschland zugelassene E-Fahrzeuge berücksichtigt werden, da dies in dieser Form bislang nur in Deutschland stattfindet.

            Auszahlung

            • Wieso ändert sich die THG-Prämie in 2023?

              Für die Berechnung der THG-Prämie sind einige Parameter zu berücksichtigen, die vom Gesetzgeber jedes Jahr neu festgelegt werden. Einen hohen Einfluss hat der Referenzwert für die Emissionen des deutschen Strommixes. Dieser steigt für das Jahr 2023 aufgrund des höheren Anteils an fossilen Energieträgern (von 119 gCO2eq/MJ auf 135 gCO2eq/MJ).

              Dadurch wird den Elektrofahrzeugen vom Umweltbundesamt eine geringere CO2-Einsparung zugerechnet. Somit lassen sich für 2023 geringere Erlöse erzielen. Die Pauschalwerte je Fahrzeugklasse für die jährlich anzunehmende Lademenge wurde hingegen für das Jahr 2023 nicht geändert.

            • Wann und wie erhalte ich die Auszahlung?

              Die Prämie zahlen wir Ihnen voraussichtlich innerhalb von 20 Wochen nach der Registrierung aus. Für die Auszahlung der Prämie sind wir von der Zertifizierung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt abhängig. Die Bearbeitungsdauer beim Umweltbundesamt beträgt aktuell etwa drei bis vier Monate. Falls sich die Auszahlung verzögern sollte, werden wir Sie entsprechend informieren.

            • Wie lässt sich die THG-Prämie für E-Autos berechnen?

              Für die Berechnung werden folgende Werte benötigt:

              • THG-Emissionswert für Ladestrom
              • Referenz-Emissionswert für Kraftstoffe
              • THG-Minderungsquote
              • THG-Minderung durch Nutzung von Ladestrom
              • THG-Quotenpreis

              Der THG-Emissionswert für Ladestrom ergibt sich aus den durch das Umweltbundesamt (UBA) jährlich im Bundesanzeiger bekannt gegebenen durchschnittlichen THG-Emissionen pro Energieeinheit des deutschen Strommixes (135 gCO2eq/MJ in 2022) sowie dem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz (0,4) für Elektrofahrzeuge (nach Anlage 3 der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)). Der THG-Emissionswert für Ladestrom beträgt im Jahr 2023 somit 54 gCO2eq/MJ. 

              Der Referenz-Emissionswert für fossile Kraftstoffe ist gesetzlich festgelegt und liegt im Jahr 2023 bei 94,1 gCO2/MJ. Von diesem Wert wird die für die verpflichteten Mineralölunternehmen maßgebliche THG-Minderungsquote, die im Jahr 2023 bei 8 % liegt, abgezogen. Das ergibt den Basiswert von 86,6 gCO2/MJ. 

              Zur Berechnung der THG-Minderung durch Nutzung von Ladestrom werden vom Basiswert die THG-Emissionen für Ladestrom abgezogen und nach Vorgaben des Bundes dreifach angerechnet. Daraus ergibt sich eine Minderung von 97,7 gCO2/MJ (= 351,8 gCO2/kWh) für das Jahr 2023. Für die Berechnung der jährlichen Einsparung pro Fahrzeugklasse, veröffentlicht das Umweltbundesamt jedes Jahr einen Pauschalwert für Elektrofahrzeuge im Bundeanzeiger. 

              Der THG-Quotenpreis ist nicht fest vorgegeben und ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Die Strafzahlung für Mineralölunternehmen, die ihre CO2-Emissionsreduktionsziele verfehlen, liegt im Jahr 2023 bei 600 Euro pro Tonne CO2. Dies würde pro PKW theoretisch zu einem Maximalerlös von gut 420 Euro pro Jahr führen. Allerdings ist die Höhe dieser Strafzahlung nur als theoretische Obergrenze des Quotenwertes zu verstehen, die tatsächlichen Werte liegen deutlich tiefer. 

            • Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?

              Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Sie erhalten eine jährliche Auszahlung von uns, solange Sie Halter:in des Fahrzeugs sind. Um dies nachzuwiesen, können Sie jährlich unkompliziert Ihren Fahrzeugschein bei uns hochladen. Sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, kann es sein, dass wir die Zahlungen anpassen müssen. Abhängig von den Entwicklungen könnten die Prämien ggf. auch erhöht werden.

            • Muss ich Steuern auf die THG-Quote zahlen?

              Die Zahlung, welche Sie als Privatkunde für das Abgeben Ihrer THG-Quote von uns erhalten, ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Die erhaltene Zahlung gilt somit als "privat" und unterliegt nicht der Einkommensteuer.

              Für Firmenkunden gilt die erhaltene Zahlung als Betriebseinnahme und ist somit als Teil des Gewinnes steuerpflichtig. Für die Buchung erhalten Sie eine Gutschrift an Ihre Firmenadresse, so wie diese im Fahrzeugschein eingetragen ist. Bei Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer:innen ist regelmäßig der/die Arbeitgeber:in als Fahrzeughalter:in eingetragen. Die Prämie steht demnach im Regelfall dem/der Arbeitgeber:in zu. Lohnsteuerlich ergeben sich somit keine Konsequenzen für Arbeitnehmer:innen. Dies unterscheidet sich jedoch, wenn die/der Arbeitnehmer:in als Halter:in des Fahrzeuges eingetragen ist und die Prämie vereinnahmt. Dann liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. 

              Da wir allerdings keine Befugnis zur steuerliche Beratung haben, empfehlen wir Ihnen, falls Sie sich unsicher sind, Ihren Lohnsteuerhilfeverein oder Ihre:n Steuerberater:in zu Rate zu ziehen.

            • Macht es für die Berechnung der THG-Erlöse einen Unterschied, ob mit grünem oder konventionellem Strom geladen wird?

              Nein, bisher spielt es (noch) keine Rolle, ob in der Batterie Grünstrom landet oder herkömmlich erzeugte Energie. Dies wäre wünschenswert, da mit Ökostrom geladene E-Fahrzeuge den bereits bestehenden Klimavorteil gegenüber ihren fossil angetriebenen Pendants deutlich ausbauen. Wir gehen aber davon aus, dass Elektroautofahrer den Wechsel in einen Grünstromvertrag als selbstverständlich betrachten, insbesondere weil viele Förderungen dies voraussetzen. Falls Sie noch keinen Grünstrom laden, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen unabhängig verschiedene Anbieter empfehlen.

            Zertifizierung und Handel

            • Was macht das Umweltbundesamt (UBA) und wie lange dauert die Bearbeitung?

              Das Umweltbundesamt hat die Aufgabe, die Anrechnungsvoraussetzungen von elektrischem Strom auf die THG-Quote zu prüfen und ein entsprechendes Zertifikat auszustellen. Das ausgestellte Zertifikat kann im Anschluss von einem quotenpflichtigen Unternehmen auf die THG-Quote angerechnet werden. Das Zertifikat ist somit die Voraussetzung für die Vermarktung der Quote.  

              Eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung und Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt existiert nicht. Aktuell liegt die Dauer bei 3 bis 4 Monate. Das liegt vor allem an der aufgrund neuer Regelungen hohen Anzahl an THG-Quoten, die zu Beginn des Jahres beim UBA eingereicht wurden. 

            • Kann eine Zertifizierung auch nicht erfolgen? Wenn ja, warum?

              Ja, das Umweltbundesamt stellt kein Zertifikat aus, wenn das E-Fahrzeug für dieses Jahr bereits registriert wurde. Für jedes E-Fahrzeug darf nur einmal pro Jahr die Quote beantragt werden, unabhängig vom Besitzer. Die E-Fahrzeuge werden anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) überprüft. 

              Wenn während des Jahres eine Besitzerwechsel stattfindet, kann es sein, dass der oder die Vorbesitzer:in bereits die THG-Quote für dieses Jahr beantragt hat. 

            • Woher weiß ich, ob der/die Vorbesitzer:in bereits für das Jahr am Zertifikathandel teilgenommen hat?

              Ob der/die Vorbesitzer:in bereits für das laufende Jahr am Quotenhandel teilgenommen hat, erfahren wir nach der Registrierung des E-Autos beim Umweltbundesamt. Wenn der/die Vorbesitzer:in die Quote für dieses Jahr schon beantragt hat, können Sie das dieses Jahr nicht mehr tun. In diesem Fall geben wir diese Information an Sie weiter.

            • Wie werden die THG-Quoten gehandelt?

              Die zertifizierten THG-Quoten werden gebündelt und über bilaterale Handelsbeziehungen vermarktet. Der Preis für die Quoten ist abhängig von Angebot und Nachfrage und dadurch Schwankungen ausgesetzt. Wir bieten Ihnen jedoch bei der Anmeldung einen Fixbetrag für die THG-Prämie an, sodass Ihre THG-Prämie von den Schwankungen nicht beeinflusst wird.

            Datenschutz & Gesetzesgrundlage

            • Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

              Die angegebenen Daten inklusive der hochgeladenen Dokumente werden unter Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) behandelt. Nähere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen zur THG-Quote.

            • Wofür werden meine Daten verwendet?

              Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich zur THG-Quotenregistrierung beim Umweltbundesamt sowie zur Prüfung der individuellen Berechtigung am THG-Quotenhandel.

            • Was ist die rechtliche Grundlage für den THG-Quotenhandel?

              Grundlage für den THG-Quotenhandel ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“, das im Mai 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde und auf älteren Regeln wie der Biokraftstoffquote von 2007 aufbaut.

            • Wer muss die THG-Quote erfüllen?

              Die Treibhausgasminderungsquote setzt bei den Unternehmen an, die CO2-verursachende Treibstoffe verarbeiten und in Umlauf bringen: Mineralölunternehmen, die u.a. Tankstellen mit Benzin und Diesel beliefern.

            Sie haben weitere Fragen zum THG-Quotenhandel? Wir unterstützen Sie gerne.